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Diskussionsthread zu "Fotorecht Basics"

scorpio

Administrator
Teammitglied
Themenersteller
Hier der Diskussionsthread zu den Fotorecht Basics
 
Hab grad nix zu diskutieren..... nur die Anmerkung, daß ich es klasse finde, daß das schon als wichtig markiert ist und dort nicht lang diskutiert werden soll. Könnte eine tolle Sammlung werden! Danke dafür.
 
Jep eine gute Sammlung. Falls das ganze in der Schweiz anders geregelt ist und jemand gerade weiss wie und Lust hat das ganze ebenfalls so schön niederzuschreiben, wäre er mein persönlicher Tagesheld oder so :rolleyes:
 
Ne kurze Frage,
habe gedacht ich gehe am Donnerstag mal herrn Schörder fotografieren, darf ich so ein Bild dann nacher im inet zeigen?
 
Radubowski schrieb:
Ne kurze Frage,
habe gedacht ich gehe am Donnerstag mal herrn Schörder fotografieren, darf ich so ein Bild dann nacher im inet zeigen?

da sag ich mal ja, da Person der Zeitgeschichte. Verkauf an eine Bildagentur z.B. zu Werbezwecken o.ä. ist IMHO nicht ohne Erlaubnis von Herrn Schröder möglich. Was sagt Kollege Arne dazu? Der kennt sich mit Medienrecht besser aus.
 
Fragt sich halt, wo Du ihn fotografierst :) So lange es ansatzweise im Zusammenhang mit einem öffentlichen Auftritt von ihm steht, sehe ich im recht weit auslegbaren Begriff der Berichterstattung kein Problem darin. Wenn Du ihn aber "einfach so" irgendwo erwischst, wird es schon etwas schwieriger, und, je nach Bildinhalt, würde ich dann ohne guten Rechtsanwalt auf die Veröffentlichung verzichten ;)

Wie Thomas schon schreibt, jegliche Verwertung, egal ob mit oder ohne Entlohnung, die über das Presserecht (Berichterstattung) hinaus geht, ist m.W. nach ohne die Einwilligung der abgelichteten Person untersagt.

Gruß Bernhard
 
Radubowski schrieb:
Am Donnerstag ist er im Saarland und wird große Reden halten. ^^ dabei wollte ich ihn fotografieren.

Er ist als BK zweifellos eine Person der Zeitgeschichte, und zwar eine absolute (auch wenn es streng genommen nach der Caroline von Monaco Entscheidung des EuGH diese feinen Unterscheidungen im dt. Recht nicht mehr gibt). In Ausübung seines Amtes oder bei Wahlkampfauftritten darfst Du ihn immer fotografieren und das Bild auch - zu Zwecken der Berichterstattung! - veröffentlichen. Zu Werbezwecken natürlich nicht.

An Bildagenturen kannst Du es auch verkaufen, für diese gelten aber dieselben Beschränkungen. Anmerkung: die beliebten Archivbilder, etwa bei der Berichterstattung in den Medien, kommen auch nur aus Agenturen. Nur eben aus solche, die eben auf Bilder für redaktionelle Zwecke spezialisiert sind.
 
Wie sieht es dann mit einem Bild aus, auf dem "eine Person der Zeitgeschichte" abgebildet ist, wenn ich eine Fotoausstellung gestalten will?
Darf ich solche Bilder ohne Genehmigung der abgebildeten Person öffentlich ausstellen? (Hier ohne Verkaufsabsicht.)
 
Frage: Leute vorher oder nachher fragen

Hallo Diskutierer!

Was meint ihr zu folgender Situation, insbesondere bitte ich um Praxiserfahrungen:

Pontimax läuft durch die Innenstadt und knippst wie verrückt auf der Suche nach dem ultimativen Motiv für eine Fotoausstellung über "Menschen in der Innenstadt". :cool:
a) Er fragt aber keinen, ob er ihn bei der Ausstellung veröffentlichen darf und stellt aus.
b) Er fragt vor dem Foto, ob der das "Opfer" abbilden und ausstellen darf und...
c) Er fragt nachher das selbe und...
...die Ausstellung von Pontimax ist dabei nicht kommerziell.

Mich interessieren wirklich beide Aspekte: rechtlich und praktisch: legt ihr den Leuten einen Zettel vor, wenn ihr sie fotografiert habt, auf dem alles steht, was sie über das Foto wissen müssen? Sprecht ihr sie an? Geht ihr einfach weiter und lasst den Rubel rollen?

Danke für die Erfahren!

Pontimax
 
Hab zwar auch kein konkretes Anliegen, doch wollte ich es nicht missen, mich für diesen Fred ausdrücklich zu bedanken! Respekt für das Engagement und Unwissende wie ich wissen das zu schätzen! Danke!
 
Sorry wenn ich das schon wieder Frage.

Ich bzw. ein Kollege von mir hat ein Problem - und zwar das Bilder von ihm in einem beitrag verwendet wurden und er nicht als Urheber genannt wurden. Der Bericht geht über eine Doppelseite und seine Bilder wurden großzügig verwendet.
Ein Bild geht über eine halbe DIN A4 Seite (als Aufmacher für den Bericht) und 5 Bilder sind teils Drittelgroß, teils kleiner - also schon ziemlich groß.

Wir wollen das nicht so durchgehen lassen und die Zeitung rügen (um nicht abstrafen zu schreiben). Bevor sie solch einen Bericht abdruckt und Bilder verwendet, hätte sie sich unserer Meinung nach Informieren müssen, von wem die Bilder sind. Sie hätten auch einfach in die vorhandenen Exifs gucken können, in denen mein Kumpel als Verfasser drinsteht.

Es gab doch mal von einer Vereinigung der Fotografen oder so eine Preisliste wo genau aufgelistet war, was Fotos kosten würden, die in Zeitungen verwendet werden. Wo finde ich die oder etwas vergleichbares?
 
so - habe mich nochmal durch das meiste hier geklesen, mit dem erfolg, das mir der schädel brummt und ich mir nicht sicher bin was zu tun ist.

ich habe jetzt öfters anfragen von zeitungen wegen bildern - jaja, die wollen was haben) auch einige agenturen.

bevor ich jetzt loslege, staub und dreck wegstemple, die bilder abgebe und dann stress bekomme lieber drei konkrete beispiele, wäre schön wenn Ihr mir dazu eine antwort geben könnt.

Bild 1 z.B. hier http://www.c-bra.info/modules.php?s...ame=gallery&file=index&include=view_photo.php

Freestyle motocross. aufgenommen bei einer Sportartikelmesse in München. die Jungs waren als Rahmenprogramm / Pausenfüller da. keine Ahnung wer die Kollegen sind, habe keinen Kontakt zum Model.

Bild 2

Eishockey oder Segelbewerb in AT - ich photographiere die Teilnehmer bzw. Spieler.

darf ich die Bilder gegen entgelt an eine agentur oder eine Zeitung verkaufen, wenn ich vom Sportler keine schriftliche Freigabe hab ?

Bild 3

Supermoto indoor
http://www.c-bra.info/modules/gallery/album/SAMPLE-SuMo-1/KSC_SuMo26Mrz2005_118.jpg
da mache ich viel, die fahrer bekommen die Bilder auch recht billig, sind erfreut und fragen schon wann die neue Saison losgeht :)
wenn ich z.B so ein bild an eine agentur oder zeitung verkaufe - modelrelease?

Mit Erkennbarkeit (Helme, entferntes Boot) öffentlichkeit ( Veranstaltung,..) etc. bin ich relativ verwirrt.

Danke
 
kann es sein, dass irgendwas mit der Nummerierung nicht stimmt? Es geht los mit 1, dann kommt 2, dann wieder 1, dann wieder 2 :confused: :confused:
 
Super Thread, ich habe mich schon immer für eine solche Zusammenfassung interessiert, und da bin ich sicher nicht der einzige. Deshalb vielen Dank Arne! ;)
 
Hallo,

mich beschäftigt zur Zeit die Frage der Rechtslage beim Fotografieren
in Hotelzimmern. Sagen wir ich miete mich mit einer Person in einem
"Design-Hotel" ein und lichte diese Person in der dort gegebenen, exklusiven
Einrichtung/ Räumlichkeit ab. Muss ich vor der Veröffentlichung der Bilder
(zB auf einer Homepage), die Einwilligung des Hotelmanagments einholen ?
Wenn dem so wäre, muß dann auch eine Genehmigung eingeholt werden
wenn nicht definitiv auszumachen ist um welches Hotel es sich handelt ? Das
mag sehr konstruiert klingen, aber zB. der Hotelbesitzer würde seine Räume
sicher wiedererkennen. Würde nur eine bestimmte Wand der Räumlichkeiten,
oder ein Vorhang, ein Bett, ein Sofa auf den Bildern zu sehen sein, wäre
dann auch eine Einwilligung Notwendig ?

Grüße,
SnT
 
Hallo zusammen!

Mit meinen gewählten Suchwörtern kam ich leider an keine Brauchbaren Ergebnisse..

Am Sonntag war ich bei uns in einem Einkaufscenter, wo man trotz Sonntages durchschlendern kann. Ich hatte meine DSLR in der Hand, und macht hier und davon Fotos (Keine Menschen drauf). Auf einmal stand ein Sicherheitsmann hinter mir, der fragte ob ich mir denn bewusst wäre, dass ich ohne die Genehmigung der "Liborigalerie" keine Bilder machen dürfte, da es PrivatGelände wäre..


Wenn ich die Bilder nur für mich alleine, den rein privaten Gebrauch anfertige, bedarf es dann der Genhmigung des Besitzers dieser Örtlichkeit ?


Danke schonmal
Philipp
 
Vielen Dank für die ausführlichen rechtlichen Lehren im anderen Thread.
Eine Frage erschließt mir aber immer noch nicht ganz.

Szenario: Urlaub, Unterwasserbild
Kamera: Meine Kamera
Personen: Ich und Freund

Ich bitte meinen Freund ein Bild von mir mit meiner Kamera zu schießen, wie ich gerade mit einem Delfin unter Wasser spiele. Das Bild ist nun aussergewöhlich gut gelungen und ich würde dieses gerne verkaufen.


Mein Auftrag, meine Kamera, meine Bearbeitung, Entwicklung von mir Bezahlt (naja, am PC entwickelt :D ) und nur ich bin im Bild zu sehen. Photografiert hat aber mein Freund.

Wer besitzt nun die Rechte am Bild?
 
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