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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Hallo,

könnte mich kurz jemand aufklären, wie es bei Diebstahl bzw. Überfall bei der Versicherung genau aussieht? Vor allem bei Urlaubsreisen ins EU-Ausland, bzw. macht es einen Unterschied, in welches Land man reist? So wie bei den Autofirmen ja Zuschläge in den Ostblock erhoben werden, könnte ich mir das auch bei Fotoversicherungen vorstellen (?).

Beispiel: Man überfällt mich auf offener Straße, und nimmt mir mit Gewalt meinen Rucksack ab. Gilt das dann als ein einzelner Schadensfall? Wie kann ich diesen nachweisen?
Im Rucksack seien mehrere Objektive. Gilt dann der Selbstbehalt PRO Gegenstand, oder gilt der Selbstbehalt auf die versicherte Summe, die im Rucksack enthalten war? Ist der Schadensfall der geraubte Rucksack, oder ist jedes Objektiv ein Schadensfall, für das ich dann (bei Stufe 2%) 250 Euro Selbstbehalt aufwenden muss?

Bzw. wie sieht es bei Diebstahl genau aus, wenn ich die Versicherung habe? Muss die Haustür aufgebrochen sein, das Auto aufgebrochen sein, oder gilt der Diebstahlschutz allumfassend? Meist wird man ja nicht überfallen, sondern es packt einfach jemand in einem Moment blitzschnell zu, und man ist der Dumme... Ob jetzt vor einem tollen Fotomotiv, oder im Gedränge der Stadt.... die Möglichkeiten sind ja leider groß.

Danke für Hinweise (y)

Hallo,

der Versicherungsschutz gilt weltweit nur Kriegs- und Krisengebiete sind ausgenommen. Es besteht sowohl Versicherungsschutz gegen Raub, Einbruchdiebstahl wie auch einfachen Diebstahl.

Je Schadenfall wird ie gewählte SB nur einmal fällig.

Jetzt möchte ich kurz vor Übermittlung des Antrags doch noch in einer Sache sichergehen. Ich habe im Thread viele Seiten quergelesen und häufiger die Aussage entdeckt, dass Objektive normalerweise nicht unter die Zeitwertklausel fallen.

Ich habe ein Nikon AF-S 70-200 VR I.
Laut Gebrauchtpreisliste ist es noch 885 € wert.
Neu ist es nicht mehr erhältlich.
Zur Markteinführung hat es 2003 laut geizhals ~2.000 € gekostet.
(Aktuell ist der Nachfolger VR II mit einem Neuwert von ~1.840 €.)

Ich würde denken, dass dieses Objektiv durchaus in die Klausel fällt.
Allerdings habe ich mehrere Objektive, auf die die obige Rechnung zutrifft, alles AF-D oder sogar AF-S Objektive, also gar nicht das älteste vom Alten. Daher bin ich verunsichert, weil das im Widerspruch zur "kommt so gut wie nicht vor" Aussage steht.

Hallo,

ja, wie Du schon selber bemerkt hast liegt der Zeitwert des VR I unter 50% des Neuwert, somit ist dieses nur zum Zeitwert versicherbar.

Gruß
Sven
 
Ich habe eine Frage zur Deklarations Verzichtsklausel:

Angenommen ich versichere mein Equipment auf 5.000€ OHNE Geräteliste. Habe aber eigentlich Equipment im Wert von 10.000€ . Ist das legitim?

Denn im Prinzip ist ja dann mein Komplettes Equipment versichert obwohl ich nur für die hälfte an Wert versichert bin.
Also hätte es ja dann nur dann einen Vorteil auf 10.000€ anstatt 5.000€ zu versichern wenn mir gleichzeitig Geräte kaputt gehen oder gestohlen werden die zusammen einen Wert über 5000€ haben. Richtig?

Vielen lieben Dank und liebe Grüße
 
Ich habe eine Frage zur Deklarations Verzichtsklausel:

Angenommen ich versichere mein Equipment auf 5.000€ OHNE Geräteliste. Habe aber eigentlich Equipment im Wert von 10.000€ . Ist das legitim?

Denn im Prinzip ist ja dann mein Komplettes Equipment versichert obwohl ich nur für die hälfte an Wert versichert bin.
Also hätte es ja dann nur dann einen Vorteil auf 10.000€ anstatt 5.000€ zu versichern wenn mir gleichzeitig Geräte kaputt gehen oder gestohlen werden die zusammen einen Wert über 5000€ haben. Richtig?

Vielen lieben Dank und liebe Grüße

Hallo Ralph,

bei Wahl der Deklarationsverzichtsklausel musst Du den Gesamtwert deiner Ausrüstung angeben, ansonsten wird auch bei Teilschäden eine Unterversicherung angerechnet. Eine Pauschalsumme (Mindestens 50% des tatsächlichen Wertes) kannst Du bei Wahl Pauschalversicherungsklausel wählen, hier wird keine Unterversicherung angerechnet, Du musst aber eine Liste führen.

Hier mal der Wortlaut der beiden Klauseln:

Klausel PF2010-040 – Pauschalversicherungsklausel
Abweichend von §1 gilt eine vom Versicherungsnehmer benannte Pauschalversicherungssumme vereinbart bis zu der alle im Versicherungsschein aufgeführten Sachen auf erstes Risiko versichert sind. Der Versicherungsnehmer hat eine Auflistung aller Geräte entsprechend §1 der AVB-PF-01-2010-GE zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres einzureichen. §12 Abs. 3 (Unterversicherung) der AVB-PF-01-2010-GE findet keine Anwendung. Der Beitrag wird von dieser Pauschalversicherungssumme berechnet, die Pauschalsumme muss mindestens 10.000 EUR und mindestens 50% vom Versicherungswert aller Geräte betragen.


Klausel PF2010-041 - Deklarationsverzichtsklausel
Abweichend von §1 der Bedingungen gelten alle im persönlichen Besitz und
Eigentum des Versicherungsnehmers befindlichen fotografischen/videotechnischen
Gegenstände als versichert.

Als fotografisches/videotechnisches Gerät gelten im Sinne dieser Klausel ausschliesslich:

Fotoapparate
Videokameras
Objektive
Blitzgeräte und Dauerleuchten
maximal 2 Laptop´s
maximal 2 Tablett PC (KEINE Mobiltelefone/Smartphones)
maximal 2 Ferngläser
Stative und Stativköpfe und deren Zubehör
zu den im Besitz befindlichen fotografischen/videotechnischen Geräten passende Speicherkarten, Filter, Gegenlichtblenden, Generatoren, Mikrofone, Kabel und Akkus
Kamerarucksäcke, -koffer und -taschen, -gurte
fotografische/videotechnische Reflektoren und Softboxen

In o.g. Auflistung nicht enthaltenes fotografisches/videotechnisches Zubehör kann durch Einzeldeklaration zusätzlich versichert werden.

Als Besitznachweis müssen im Schadenfall Händlerrechnungen auf Namen des
Versicherungsnehmers vorgelegt werden, hilfsweise können VOR einem Schadenfall
auch Fotos der zu versichernden Gegenstände auf einer aktuellen Tageszeitung
eingereicht werden, auf diesen Bildern muß der Zustand, die Funktionsfähigkeit und die Serien Nr. (soweit vorhanden) vollumfänglich zu erkennen sein.

Als Versicherungssumme gilt der Gesamtwert aller o.g. Geräte die sich im Besitz und Eigentum des Versicherungsnehmers befinden.

Gruß
Sven
 
Danke für die Antwort.

Also hat die Deklarationsverzichtsklausel lediglich den Vorteil, dass ich bei Ein und Ausschluss von Geräten keinen Änderungsantrag schicken sondern nur den Versicherungswert anpassen muss?
Und keine Geräteliste führen muss?

Woher weiß die Versicherung denn ohne Geräteliste dann ob ich den tatsächlichen Wert meiner Ausrüstung angegeben habe und ob ich mich unterversichere oder nicht?
 
Moin Moin,
Ich hocke grade vor dem Antrag für die Versicherung.
Was muss ich denn alles als Nachweis einreichen? Muss ich von jedem Teil ein Foto mit Tageszeitung machen oder langt die Rechnung? :confused:

Kleinteile bis insgesamt 500€ muss ich nicht auf die Gesamtsumme aufschlagen?

Lieben Gruß
 
Danke für die Antwort.

Also hat die Deklarationsverzichtsklausel lediglich den Vorteil, dass ich bei Ein und Ausschluss von Geräten keinen Änderungsantrag schicken sondern nur den Versicherungswert anpassen muss?
Und keine Geräteliste führen muss?

Woher weiß die Versicherung denn ohne Geräteliste dann ob ich den tatsächlichen Wert meiner Ausrüstung angegeben habe und ob ich mich unterversichere oder nicht?

Spätesten im Schadenfall musst Du eine Gesamtliste deiner Ausrüstung einreichen, dann würde es auffallen.



Moin Moin,
Ich hocke grade vor dem Antrag für die Versicherung.
Was muss ich denn alles als Nachweis einreichen? Muss ich von jedem Teil ein Foto mit Tageszeitung machen oder langt die Rechnung? :confused:

Kleinteile bis insgesamt 500€ muss ich nicht auf die Gesamtsumme aufschlagen?

Lieben Gruß

Schau mal im Antrag auf Seite 3 unter der Geräteliste, dort ist genau erklärt welche Nachweise wir benötigen.

Kleinteile sind bis 10% der Versicherungssumme, MAXIMAL 500 € kostenlos mitversichert d.h. wenn Du eine Versicherungssumme von unter 5.000 € hast ist der Maximalwerte der Kleinteile entsprechend geringer.

Gruß
Sven
 
Ich möchte euch nur ein kurzes Dankeschön aussprechen, die Reparatur meiner D7000 wurde anstandslos und zeitnah beglichen.

Vielen Dank dafür (y)
 
Huhu,

ich bin momentan auf der Suche nach einer Ausrüstungsversicherung und bin nach einigen Vergleichen bei dieser hier hängen geblieben. Nicht nur weil ich schon länger om Forum mitlese, viele Kommentare und Infos hier zu schätzen gelernt habe und es natürlich vertrauenserweckend wirkt, wenn hier schon einige gute Erfahrungen gemacht haben. ;)

Der Grund dafür ist, dass ich diese kürzlich um einen Body erweitert habe, aber inzwischen auch der Wert der anderen Gegenstände sich so langsam ansammelt. Würde also eine gute Mischung aus gebraucht und neu versichern und versuche gerade aufzulisten, was mich der Spaß denn kosten würde, bzw. welchen Warenwert ich versichern müsste.

Deshalb möchte ich nur nochmal sicher gehen, dass ich Folgendes richtig verstanden habe. Falls diese Sachen schon Mal geklärt worden seien, hoffe ich, dassmir verziehen wird, dass ich jetzt nicht alle hunderte von Seiten durchgewälzt habe. ;)

Alle meine Sachen wurden neu gekauft, aber sind natürlich jetzt zum Teil schon gebraucht. Der "Neupreis" den ich eintrage ist aber nicht der erste Neupreis, auch nicht der Preis zu dem ich gelauft habe, aber der aktuelle Neupreis, ja? Ich glaube bei de Objektiven usw. müsste der Halbwert noch nicht erreicht sein, aber werde das natürlich vorher nochmal gegenchecken.

Und als diesen Neupreis kann ich irgendeinen Versender angeben, nicht nur einen aus den drei Beispielen, ist das korrekt? Ich habe meine neueste Erweiterung im Kit gekauft, kann daher nicht mit Rechnung arbeiten, sondern werde auch den Weg mit den Fotos und einzelnen Neupreisen gehen müssen. Würde dann aber evtl. den Preis aus dem Laden nehmen, wo ich es gekauft habe, denn die haben auch einen Onlineversand. Müsste ich dann irgendwo angeben wo ich diesen Neupreis her habe oder ist es egal, so lange dieser sich irgendwo im normalen Preisbereich bewegt und ich ihn ggf. belegen kann?

Zum Schluss habe ich mich noch gefragt, was das Aktionsangebot im Forum ist? Ist jetzt nicht so mega relevant, aber das klingt so als hätte man selber oder aber das Forum irgendwie einen Vorteil davon, wenn man das hier angehämgte Formular nutzt, aber sehe keinen Unterschied zu den Rahmenbedingungen auf der Webseite, oder?

Danke schon mal für die Antworten.
 
Hallo, da meine Ausrüstung nun mittlerweile schon einen ganz ordentlichen Wert hat, denke ich auch daran, sie wieder zu versichern (ich war schon mal ca. 2 Jahre bei Euch versichert).

Da ich mich bevorzugt an der See aufhalte, würde mich interessieren, ob die Ausrüstung auch gegen Salzwasser versichert ist. Bis jetzt ist mir zwar noch nie etwas passiert, aber einmal ist ja immer das erste Mal. Wenn ich davon ausgehe, dass auch weiterhin nie etwas passiert, brauche ich mich ja auch nicht zu versichern :)

Hier mal zwei konkrete Beispiele:

1. Ich bin bei Sturm mit umgehängter Kamera am Strand unterwegs und die Kamera und/oder Objektiv nehmen durch die Gischt, die überall herumweht (oder Sand) Schaden. Beispielsweise Zoomring durch Sand schwergängig.
2. Ich fotografiere von der Seeseite aus beispielsweise die Dünen, als sich von hinten eine hinterhältige 3m-Welle anschleicht und mich anfällt (nicht lachen, ist mir schon passiert, allerdings ohne Kamera).
3. Mein MacBook Pro fällt mir so unglücklich durch meine eigene "Dappigkeit" vom Tisch auf den Boden, dass das Gehäuse/Display Schaden nimmt.

Wären dadurch entstandene Schäden durch die Versicherung gedeckt?

Sollten derlei Fragen schon beantwortet worden sein, bitte ich um Entschuldigung, aber ich habe mich wirklich bemüht hier alles zu lesen ... ist aber nur eingeschränkt möglich.

Viele Grüße
 
Gibt es eine Gebrauchtpreisliste für Tamron Objektive?
Wenn nein, wie ermittele ich den Gebrauchtpreis um zu wissen ob die 50% Neupreisschwelle erreicht sind?
 
Huhu,

ich bin momentan auf der Suche nach einer Ausrüstungsversicherung und bin nach einigen Vergleichen bei dieser hier hängen geblieben. Nicht nur weil ich schon länger om Forum mitlese, viele Kommentare und Infos hier zu schätzen gelernt habe und es natürlich vertrauenserweckend wirkt, wenn hier schon einige gute Erfahrungen gemacht haben. ;)

Der Grund dafür ist, dass ich diese kürzlich um einen Body erweitert habe, aber inzwischen auch der Wert der anderen Gegenstände sich so langsam ansammelt. Würde also eine gute Mischung aus gebraucht und neu versichern und versuche gerade aufzulisten, was mich der Spaß denn kosten würde, bzw. welchen Warenwert ich versichern müsste.

Deshalb möchte ich nur nochmal sicher gehen, dass ich Folgendes richtig verstanden habe. Falls diese Sachen schon Mal geklärt worden seien, hoffe ich, dassmir verziehen wird, dass ich jetzt nicht alle hunderte von Seiten durchgewälzt habe. ;)

Alle meine Sachen wurden neu gekauft, aber sind natürlich jetzt zum Teil schon gebraucht. Der "Neupreis" den ich eintrage ist aber nicht der erste Neupreis, auch nicht der Preis zu dem ich gelauft habe, aber der aktuelle Neupreis, ja? Ich glaube bei de Objektiven usw. müsste der Halbwert noch nicht erreicht sein, aber werde das natürlich vorher nochmal gegenchecken.

Und als diesen Neupreis kann ich irgendeinen Versender angeben, nicht nur einen aus den drei Beispielen, ist das korrekt? Ich habe meine neueste Erweiterung im Kit gekauft, kann daher nicht mit Rechnung arbeiten, sondern werde auch den Weg mit den Fotos und einzelnen Neupreisen gehen müssen. Würde dann aber evtl. den Preis aus dem Laden nehmen, wo ich es gekauft habe, denn die haben auch einen Onlineversand. Müsste ich dann irgendwo angeben wo ich diesen Neupreis her habe oder ist es egal, so lange dieser sich irgendwo im normalen Preisbereich bewegt und ich ihn ggf. belegen kann?

Zum Schluss habe ich mich noch gefragt, was das Aktionsangebot im Forum ist? Ist jetzt nicht so mega relevant, aber das klingt so als hätte man selber oder aber das Forum irgendwie einen Vorteil davon, wenn man das hier angehämgte Formular nutzt, aber sehe keinen Unterschied zu den Rahmenbedingungen auf der Webseite, oder?

Danke schon mal für die Antworten.


Hallo,

Du hast alles richtig verstanden :) Bitte gib die aktuellen Preise von einem Fachhändler im Internet an. Nur bei sehr alten Sachen deren Zeitwert unter 50% des Markteinführungspreises gefallen ist gib bitte den aktuellen Zeitwert an. Durch Nutzung des Forumantrags unterstützt Du das Forum, da wir für jeden Neukunden eine Unterstützung an das Forum zahlen.


Hallo, da meine Ausrüstung nun mittlerweile schon einen ganz ordentlichen Wert hat, denke ich auch daran, sie wieder zu versichern (ich war schon mal ca. 2 Jahre bei Euch versichert).

Da ich mich bevorzugt an der See aufhalte, würde mich interessieren, ob die Ausrüstung auch gegen Salzwasser versichert ist. Bis jetzt ist mir zwar noch nie etwas passiert, aber einmal ist ja immer das erste Mal. Wenn ich davon ausgehe, dass auch weiterhin nie etwas passiert, brauche ich mich ja auch nicht zu versichern :)

Hier mal zwei konkrete Beispiele:

1. Ich bin bei Sturm mit umgehängter Kamera am Strand unterwegs und die Kamera und/oder Objektiv nehmen durch die Gischt, die überall herumweht (oder Sand) Schaden. Beispielsweise Zoomring durch Sand schwergängig.
2. Ich fotografiere von der Seeseite aus beispielsweise die Dünen, als sich von hinten eine hinterhältige 3m-Welle anschleicht und mich anfällt (nicht lachen, ist mir schon passiert, allerdings ohne Kamera).
3. Mein MacBook Pro fällt mir so unglücklich durch meine eigene "Dappigkeit" vom Tisch auf den Boden, dass das Gehäuse/Display Schaden nimmt.

Wären dadurch entstandene Schäden durch die Versicherung gedeckt?

Sollten derlei Fragen schon beantwortet worden sein, bitte ich um Entschuldigung, aber ich habe mich wirklich bemüht hier alles zu lesen ... ist aber nur eingeschränkt möglich.

Viele Grüße

Hallo,

Punkt 2 & 3 gelten versichert, Punkt 1 leider nicht. In einem wilden Sturm mit einer ungeschützten Kamera am Strand herum zu spazieren wird der Versicherer
sicherlich als grob Fahrlässig einstufen und eine etwaige Entschädigung entweder stark kürzen oder sogar ganz ablehnen.


Gibt es eine Gebrauchtpreisliste für Tamron Objektive?
Wenn nein, wie ermittele ich den Gebrauchtpreis um zu wissen ob die 50% Neupreisschwelle erreicht sind?

Nein, für Tamron haben wir leider keine Gebrauchtpreisliste, nur für Canon, Nikon und Sigma. Am besten schaust Du bei ebay unter der erweiterten Suche und lässt Dir nur die verkauften Artikel anzeigen, so kannst Du leicht den aktuellen Zeitwert ermitteln.

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Punkt 2 & 3 gelten versichert, Punkt 1 leider nicht. In einem wilden Sturm mit einer ungeschützten Kamera am Strand herum zu spazieren wird der Versicherer
sicherlich als grob Fahrlässig einstufen und eine etwaige Entschädigung entweder stark kürzen oder sogar ganz ablehnen.

Gruß
Sven

Danke, das hilft mir weiter!
 
Du hast alles richtig verstanden :) Bitte gib die aktuellen Preise von einem Fachhändler im Internet an. Nur bei sehr alten Sachen deren Zeitwert unter 50% des Markteinführungspreises gefallen ist gib bitte den aktuellen Zeitwert an. Durch Nutzung des Forumantrags unterstützt Du das Forum, da wir für jeden Neukunden eine Unterstützung an das Forum zahlen.

Hallo Sven,

prima habe ich mir so gedacht aber bevor man sich die Arbeit macht und doch was falsch ist, wollte ich lieber fragen. Muss ich zu dem Neupreis dann in einem Anhang einen Link angeben, oder glaubt ihr mir einfach, dass ich den so gefunden habe? Die ändern sich ja auch ständig.

Und generell - die Frage geht gerne an alle - da ja alle Versicherungspartner dasselbe anbieten, habt ihr da irgendwie einen Favoriten? Mir sagen alle was, habe aber bei keinem Erfahrungen gemacht, deshalb ist es mir irgendwie egal. ;)
 
Du musst keinem etwas beweisen und es wird auch nicht kontrolliert. Die Verantwortung liegt komplett bei dir.
Es betrifft ja auch nur dich selbst. Gibst du den Wert z.B. zu hoch an, zahlst du halt "zu viel". Das ist der Versicherung ja egal ;)

Bei welchem der Versicherer ist wohl eher eine Glaubensfrage - von den Leistungen sollten alle identisch sein.
 
Hallo!

Meine etwas komplizierte Frage :)

Ich besitze eine D810, ein 24-70/2.8, ein 16-35/4 und ein 50/1.4G + Zusatz wie Stative usw. und wohne in Österreich.

Ich fliege im Februar 2016 für einen Monat (30.01-25.02) nach Südamerika (Peru, Bolivien und Chile) und es wird ein Backpackertrip. Bin dort mit einem Freund unterwegs und würde gerne in diesem Zeitraum eine Diebstahlversicherung (jeglicher Art: Raub, Hotel/Hostel/Zelt/Bus usw.) für das o.g. Equipment abschließen (ggf. auch eine Art Rundum-Sorglospaket bei anderen Schäden).

Was ist da möglich? :)

Lieben Gruß
 
Hallo Sven,

prima habe ich mir so gedacht aber bevor man sich die Arbeit macht und doch was falsch ist, wollte ich lieber fragen. Muss ich zu dem Neupreis dann in einem Anhang einen Link angeben, oder glaubt ihr mir einfach, dass ich den so gefunden habe? Die ändern sich ja auch ständig.

Und generell - die Frage geht gerne an alle - da ja alle Versicherungspartner dasselbe anbieten, habt ihr da irgendwie einen Favoriten? Mir sagen alle was, habe aber bei keinem Erfahrungen gemacht, deshalb ist es mir irgendwie egal. ;)

Hallo,

Du musst einfach nur einen reellen Preis angeben, Nachweise für die Werte musst Du uns nicht einreichen. Die Versicherer decken alle die genau gleichen Bedingungen ein, von daher gibt es keine Unterschiede beim Versicherungsschutz.



Hallo!

Meine etwas komplizierte Frage :)

Ich besitze eine D810, ein 24-70/2.8, ein 16-35/4 und ein 50/1.4G + Zusatz wie Stative usw. und wohne in Österreich.

Ich fliege im Februar 2016 für einen Monat (30.01-25.02) nach Südamerika (Peru, Bolivien und Chile) und es wird ein Backpackertrip. Bin dort mit einem Freund unterwegs und würde gerne in diesem Zeitraum eine Diebstahlversicherung (jeglicher Art: Raub, Hotel/Hostel/Zelt/Bus usw.) für das o.g. Equipment abschließen (ggf. auch eine Art Rundum-Sorglospaket bei anderen Schäden).

Was ist da möglich? :)

Lieben Gruß

Hallo,

unseren Versicherungsschutz gibt es nur komplett, die Versicherung des Diebstahlrisikos alleine ist daher leider nicht möglich. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr.

Gruß
Sven
 
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