Hallo,
könnte mich kurz jemand aufklären, wie es bei Diebstahl bzw. Überfall bei der Versicherung genau aussieht? Vor allem bei Urlaubsreisen ins EU-Ausland, bzw. macht es einen Unterschied, in welches Land man reist? So wie bei den Autofirmen ja Zuschläge in den Ostblock erhoben werden, könnte ich mir das auch bei Fotoversicherungen vorstellen (?).
Beispiel: Man überfällt mich auf offener Straße, und nimmt mir mit Gewalt meinen Rucksack ab. Gilt das dann als ein einzelner Schadensfall? Wie kann ich diesen nachweisen?
Im Rucksack seien mehrere Objektive. Gilt dann der Selbstbehalt PRO Gegenstand, oder gilt der Selbstbehalt auf die versicherte Summe, die im Rucksack enthalten war? Ist der Schadensfall der geraubte Rucksack, oder ist jedes Objektiv ein Schadensfall, für das ich dann (bei Stufe 2%) 250 Euro Selbstbehalt aufwenden muss?
Bzw. wie sieht es bei Diebstahl genau aus, wenn ich die Versicherung habe? Muss die Haustür aufgebrochen sein, das Auto aufgebrochen sein, oder gilt der Diebstahlschutz allumfassend? Meist wird man ja nicht überfallen, sondern es packt einfach jemand in einem Moment blitzschnell zu, und man ist der Dumme... Ob jetzt vor einem tollen Fotomotiv, oder im Gedränge der Stadt.... die Möglichkeiten sind ja leider groß.
Danke für Hinweise
Hallo,
der Versicherungsschutz gilt weltweit nur Kriegs- und Krisengebiete sind ausgenommen. Es besteht sowohl Versicherungsschutz gegen Raub, Einbruchdiebstahl wie auch einfachen Diebstahl.
Je Schadenfall wird ie gewählte SB nur einmal fällig.
Jetzt möchte ich kurz vor Übermittlung des Antrags doch noch in einer Sache sichergehen. Ich habe im Thread viele Seiten quergelesen und häufiger die Aussage entdeckt, dass Objektive normalerweise nicht unter die Zeitwertklausel fallen.
Ich habe ein Nikon AF-S 70-200 VR I.
Laut Gebrauchtpreisliste ist es noch 885 € wert.
Neu ist es nicht mehr erhältlich.
Zur Markteinführung hat es 2003 laut geizhals ~2.000 € gekostet.
(Aktuell ist der Nachfolger VR II mit einem Neuwert von ~1.840 €.)
Ich würde denken, dass dieses Objektiv durchaus in die Klausel fällt.
Allerdings habe ich mehrere Objektive, auf die die obige Rechnung zutrifft, alles AF-D oder sogar AF-S Objektive, also gar nicht das älteste vom Alten. Daher bin ich verunsichert, weil das im Widerspruch zur "kommt so gut wie nicht vor" Aussage steht.
Hallo,
ja, wie Du schon selber bemerkt hast liegt der Zeitwert des VR I unter 50% des Neuwert, somit ist dieses nur zum Zeitwert versicherbar.
Gruß
Sven