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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Es geht ja nur darum, Fotos von meinem Equipment auf einer Tageszeitung, mache ich derzeit wirklich nur, weil ich es für die Versicherung tun muss.
Wenn ich das nicht mehr muss, weil ich auf die Deklaration verzichte, mach ich die Fotos ja womöglich nicht, weil ich es vergesse oder ähnliches.

Oder auch wer komplett eine neue abschliesst ohne Deklaration, und aber schon Sachen hat und keine Rechnungen mehr dazu - wenn derjenige dann die Fotos auch nicht hat, guggt er am Ende ja doch in die Röhre, wenn es geklaut wird. (Aus Hektik vergessen oder ähnliches) Wie soll er dann noch beweisen, was er besessen hat?

Klar, ich frage, weil ich überlege auf die Pauschale zu wechseln. Grundsätzlich hab ich ja kein Problem damit, trotzdem Fotos zu machen und mir diese aufzuheben, wenn ich keine Rechnung habe. Aber im Falle eines Falles - reichen Zeugen? Oder zb. der Nachrichtenverlauf hier aus dem Forum, dass ich etwas gekauft habe oder ähnliches?
 
Es geht ja nur darum, Fotos von meinem Equipment auf einer Tageszeitung, mache ich derzeit wirklich nur, weil ich es für die Versicherung tun muss.
Wenn ich das nicht mehr muss, weil ich auf die Deklaration verzichte, mach ich die Fotos ja womöglich nicht, weil ich es vergesse oder ähnliches.

Oder auch wer komplett eine neue abschliesst ohne Deklaration, und aber schon Sachen hat und keine Rechnungen mehr dazu - wenn derjenige dann die Fotos auch nicht hat, guggt er am Ende ja doch in die Röhre, wenn es geklaut wird. (Aus Hektik vergessen oder ähnliches) Wie soll er dann noch beweisen, was er besessen hat?

Klar, ich frage, weil ich überlege auf die Pauschale zu wechseln. Grundsätzlich hab ich ja kein Problem damit, trotzdem Fotos zu machen und mir diese aufzuheben, wenn ich keine Rechnung habe. Aber im Falle eines Falles - reichen Zeugen? Oder zb. der Nachrichtenverlauf hier aus dem Forum, dass ich etwas gekauft habe oder ähnliches?

Hier nochmals der Wortlaut der Deklarationsverzichtsklausel, der sollte eigentlich alles erklären :) :

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Klausel PF2010-041 - Deklarationsverzichtsklausel

Abweichend von §1 der Bedingungen gelten alle im persönlichen Besitz und
Eigentum des Versicherungsnehmers befindlichen fotografischen/videotechnischen
Gegenstände als versichert.

Als fotografisches/videotechnisches Gerät gelten im Sinne dieser Klausel ausschliesslich:

Fotoapparate
Videokameras
Objektive
Blitzgeräte und Dauerleuchten
maximal 2 Laptop´s
maximal 2 Tablett PC (KEINE Mobiltelefone/Smartphones)
maximal 2 Ferngläser
Stative und Stativköpfe und deren Zubehör
zu den im Besitz befindlichen fotografischen/videotechnischen Geräten passende Speicherkarten, Filter, Gegenlichtblenden, Generatoren, Mikrofone, Kabel und Akkus
Kamerarucksäcke, -koffer und -taschen, -gurte
fotografische/videotechnische Reflektoren und Softboxen

In o.g. Auflistung nicht enthaltenes fotografisches/videotechnisches Zubehör kann durch Einzeldeklaration zusätzlich versichert werden.

Als Besitznachweis müssen im Schadenfall Händlerrechnungen auf Namen des
Versicherungsnehmers vorgelegt werden, hilfsweise können VOR einem Schadenfall auch Fotos der zu versichernden Gegenstände auf einer aktuellen Tageszeitung eingereicht werden, auf diesen Bildern muß der Zustand, die Funktionsfähigkeit und die Serien Nr. (soweit vorhanden) vollumfänglich zu erkennen sein.


Als Versicherungssumme gilt der Gesamtwert aller o.g. Geräte die sich im Besitz und Eigentum des Versicherungsnehmers befinden.
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Gruß
Sven
 
Also ändert sich quasi gar nichts, für Leute, die nicht ständig Händler-/Neuware erwerben. Denn da steht ja ausdrücklich Händlerrechnung. Selbst wenn ich einen privaten Kaufvertrag habe mit Angabe der Seriennummern, scheint das ja nicht zu gelten. (Klar - "den haste ja sicher selbst geschrieben")
 
Also ändert sich quasi gar nichts, für Leute, die nicht ständig Händler-/Neuware erwerben. Denn da steht ja ausdrücklich Händlerrechnung. Selbst wenn ich einen privaten Kaufvertrag habe mit Angabe der Seriennummern, scheint das ja nicht zu gelten. (Klar - "den haste ja sicher selbst geschrieben")

So ist es, Sinnvoll ist Deklarationsverzichtsklausel für Leute die hauptsächlich Neuware kaufen insbesondere viele Profis haben die Klausel bei uns abgeschlossen.

Wenn wir auch private Kaufverträge ohne Fotos vor Schadeneintritt akzeptieren würden wäre jede kaputte Kamera vom Kumpel grade gekauft worden, dass ist Versicherungstechnisch nunmal nicht darstellbar.

Gruß
Sven
 
Hallo Papagei!

Ich habe seit knapp 2 Monaten eine neue Kamera, die ich auf eine Weltreise mitnehmen will. Aktuell in der Versicherung drin ist noch eine andere. Ich würde gerne am besten mal mit dir telefonieren und darüber sprechen, was hier und in Bezug auf eine einjährige Weltreise für mich die beste Wahl wäre.

Wann kann man dich unter welcher Nummer am besten erreichen, so dass du auch was Zeit hast?

Gruß
 
Hallo Papagei!

Ich habe seit knapp 2 Monaten eine neue Kamera, die ich auf eine Weltreise mitnehmen will. Aktuell in der Versicherung drin ist noch eine andere. Ich würde gerne am besten mal mit dir telefonieren und darüber sprechen, was hier und in Bezug auf eine einjährige Weltreise für mich die beste Wahl wäre.

Wann kann man dich unter welcher Nummer am besten erreichen, so dass du auch was Zeit hast?

Gruß

Kannst mich gerne während der Bürozeiten jederzeit anrufen, für meine Kunden nehme ich mir immer Zeit :) Falls ich ausser Haus bin kann Dir sicherlich auch einer meiner Mitarbeiter weiterhelfen !

Gruß
Sven
 
Ich muss hier mal ein ganz Dickes Lob aussprechen, am WE ist mir meine 5d M3 mitsamt Objektiv runtergefallen und hat ganz bös etwas abbekommen. Das war erstmal voll der Schock.
Zum Glück habe ich die Versicherung vor langer Zeit abgeschlossen, schon heute habe ich die Freigabe zur Reparatur bekommen...

Vielen Dank für die schnelle und unproblematische Abwicklung :)
 
Hallo
-Zählt ein Kindle Paperwhite denn als Tablett PC?
-Einen Teil meiner Ausrüstung habe ich in England erworben und damit in Pfund Sterling bezahlt.
Welches Datum soll ich für den Wechselkurs hernehmen (Kaufdatum oder Datum des Versicherungsabschlusses)?
-Sind 1.)Gegenlichtblenden, 2.)Funkauslöser bzw. Kabelauslöser, 3.)Schnellwechselplatten, 4.)Kameragurte wie der SunSniper ebenfalls Kleinteile?
Danke
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist ein Stativ, welches in der Auflistung meiner Gegenstände auftaucht,
versichert, wenn es im "Aufgabegepäck" einer Airline verloren geht oder beschädigt wird?

(Soweit ich weiss sind Koffer Airlineseitig maximal bis 500€ verichert.
Das reicht dann nur für den Koffer, 2 Hosen und alles andere kann man abschreiben...)
 
Wow!

Ich hoffe, ihr fahrt langsamer Auto, als ihr arbeitet - sonst dürfte das teuer werden. ;-) Ich habe am Donnerstag Abend per Mail ein neues Objektiv in meine Versicherung aufgenommen. Mit der Bitte um zügige Bearbeitung, da ich es kurzfristig mit in den Urlaub nehmen möchte.

Und am Freitag um 9:25 kam die Deckungsbestätigung!

Super! :)
 
Ich muss hier mal ein ganz Dickes Lob aussprechen, am WE ist mir meine 5d M3 mitsamt Objektiv runtergefallen und hat ganz bös etwas abbekommen. Das war erstmal voll der Schock.
Zum Glück habe ich die Versicherung vor langer Zeit abgeschlossen, schon heute habe ich die Freigabe zur Reparatur bekommen...

Vielen Dank für die schnelle und unproblematische Abwicklung :)


Wow!

Ich hoffe, ihr fahrt langsamer Auto, als ihr arbeitet - sonst dürfte das teuer werden. ;-) Ich habe am Donnerstag Abend per Mail ein neues Objektiv in meine Versicherung aufgenommen. Mit der Bitte um zügige Bearbeitung, da ich es kurzfristig mit in den Urlaub nehmen möchte.

Und am Freitag um 9:25 kam die Deckungsbestätigung!

Super! :)

Danke fürs Lob euch beiden :)

Hallo
-Zählt ein Kindle Paperwhite denn als Tablett PC?
-Einen Teil meiner Ausrüstung habe ich in England erworben und damit in Pfund Sterling bezahlt.
Welches Datum soll ich für den Wechselkurs hernehmen (Kaufdatum oder Datum des Versicherungsabschlusses)?
-Sind 1.)Gegenlichtblenden, 2.)Funkauslöser bzw. Kabelauslöser, 3.)Schnellwechselplatten, 4.)Kameragurte wie der SunSniper ebenfalls Kleinteile?
Danke

Hallo,

ein Kindle kann leider nicht über die Fotoversicherung versichert werden. Als Wert gibst Du den aktuellen Neuwert in deinem Heimatland an, bei Dir also Österreich. Was Du für die Ausrüstung in England bezahlt hast ist für die Versicherung nicht von belang. Die von Dir genannten Teile gelten alle samt als Kleinteil im Sinne der kostenlosen Kleinteileklausel.

Ist ein Stativ, welches in der Auflistung meiner Gegenstände auftaucht,
versichert, wenn es im "Aufgabegepäck" einer Airline verloren geht oder beschädigt wird?

(Soweit ich weiss sind Koffer Airlineseitig maximal bis 500€ verichert.
Das reicht dann nur für den Koffer, 2 Hosen und alles andere kann man abschreiben...)

Ordnungsgemäss verpacktes Fluggepäck gilt ebenfalls versichert.

Gruß
Sven
 
Hallo,
ich hätte noch zwei fragen:
-Wie wird verfahren wenn zB ein Objektiv so schwer beschädigt ist, dass es nicht mehr repariert werden kann.
-Die Versicherung schützt ja auch vor dem verkratzen von Linsen, auch bei festverbauten Objektiven von Kompaktkameras wie der Fuji x100t?

Danke schonmal, auch für die Beantwortung der ersten beiden Fragen...
 
Hallo zusammen,
Hi Sven,
Letztes Jahr wurde uns ne cam in barcelona geklaut. Vorher 6 Wochen durch Südostasien ohe trouble, aber gut...
Passiert vermutlic nie wieder, da wir den trick jetzt kennen, aber überlegen trotzdem zu versichern.
Bei unsrer hausrat ist einbruchdiebstahl auch weltweit dabei, hier gehts allerdings um sg. Trickdiebstahl, soll heißen die kamera stand zwischen uns, wir wurden abgelenkt und ein komplize hat blitzschnell zugegriffen ohne das wir das gemerkt haben, erst ne halbe stunde später fiel die fehlende cam auf.

Besteht in einem solchen fall schutz?

Oder andersrum gefragt, welche arten von diebstahl sind nicht versichert?

Gibt es ein paar beispiele wo die Versicherung berechtigterweise nicht gezahlt hat?

Danke (y)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
ich hätte noch zwei fragen:
-Wie wird verfahren wenn zB ein Objektiv so schwer beschädigt ist, dass es nicht mehr repariert werden kann.
-Die Versicherung schützt ja auch vor dem verkratzen von Linsen, auch bei festverbauten Objektiven von Kompaktkameras wie der Fuji x100t?

Danke schonmal, auch für die Beantwortung der ersten beiden Fragen...

Hallo,

im Totalschadenfall wird der aktuelle Wert des Objektivs erstattet, bei Objektiven eigentlich immer der aktuelle Neuwert da diese kaum unter die 50% Grenze für den Zeitwert fallen.

Auch bei festverbauten Objektiven von Kompaktkameras gilt der Schutz für verkratzte Linsen.

Hallo zusammen,
Hi Sven,
Letztes Jahr wurde uns ne cam in barcelona geklaut. Vorher 6 Wochen durch Südostasien ohe trouble, aber gut...
Passiert vermutlic nie wieder, da wir den trick jetzt kennen, aber überlegen trotzdem zu versichern.
Bei unsrer hausrat ist einbruchdiebstahl auch weltweit dabei, hier gehts allerdings um sg. Trickdiebstahl, soll heißen die kamera stand zwischen uns, wir wurden abgelenkt und ein komplize hat blitzschnell zugegriffen ohne das wir das gemerkt haben, erst ne halbe stunde später fiel die fehlende cam auf.

Besteht in einem solchen fall schutz?

Oder andersrum gefragt, welche arten von diebstahl sind nicht versichert?

Gibt es ein paar beispiele wo die Versicherung berechtigterweise nicht gezahlt hat?

Danke (y)

Hallo,

auch einfacher Diebstahl ist über Fotoversicherung versichert. In Theorien welche Fälle nicht versichert wären möchte ich mich jetzt nicht ergehen, kannst mich aber gern einmal anrufen :)

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

Ich habe vor mein Fotozeug zu versichern.

Ursprünglich hatte ich eine Sony A77 mit dem 16-50mm 2.8 im Kit gekauft. Davon habe ich aber den Body verkauft und das Objektiv behalten. Auf der Rechnung steht der Preis für das ganze Kit. Wie gebe ich das bei der Versicherung an??
Desweiteren habe ich mir den Body Sony A77 ii gekauft allerdings als Angebot!
Zählt da beim versichern der Preis den ich bezahlt habe oder der Listenpreis ???
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen ??
 
Hallo

Ich habe vor mein Fotozeug zu versichern.

Ursprünglich hatte ich eine Sony A77 mit dem 16-50mm 2.8 im Kit gekauft. Davon habe ich aber den Body verkauft und das Objektiv behalten. Auf der Rechnung steht der Preis für das ganze Kit. Wie gebe ich das bei der Versicherung an??
Desweiteren habe ich mir den Body Sony A77 ii gekauft allerdings als Angebot!
Zählt da beim versichern der Preis den ich bezahlt habe oder der Listenpreis ???
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen ??

Hallo,

von allen Versicherten Gegenständen solltest Du den aktuellen Einzelwert angeben, was Du also dafür bezahlt hast oder ob Du die Sachen in einem Kit gekauft hast ist für die Versicherung nicht von belang.

Gruß
Sven
 
Hallo,

meine Fotoausrüstung besteht zu 80% aus gebrauchten Teilen. Sowohl Kamera als auch Objektive sogar zu 100%. Nicht für alles gab es eine Rechnungskopie beim Kauf dazu.
Ist dies unerheblich und es geht nur darum was beim Abschluss für Equipment angeben wird oder können nur Teile versichert werden, für die auch ein Kaufbeleg vorliegt, eventuell sogar auf den eigenem Namen ausgestellt?

Danke und viele Grüße
Christian
 
Hallo,

meine Fotoausrüstung besteht zu 80% aus gebrauchten Teilen. Sowohl Kamera als auch Objektive sogar zu 100%. Nicht für alles gab es eine Rechnungskopie beim Kauf dazu.
Ist dies unerheblich und es geht nur darum was beim Abschluss für Equipment angeben wird oder können nur Teile versichert werden, für die auch ein Kaufbeleg vorliegt, eventuell sogar auf den eigenem Namen ausgestellt?

Danke und viele Grüße
Christian

Hallo Christian,

wenn Dir keine ordnungsgemässen Rechnungen vorliegen, kannst Du einfach die im Antrag näher beschriebenen Nachweisfotos einreichen.

Gruß
Sven
 
Hallo!

Ich hatte gestern kurz angerufen und hab jetzt doch noch zwei kleine Fragen. Ich will die komplette Ausrüstung in meiner Versicherung durch eine neue austauschen. Die alte befindet sich noch in meinem Besitzt, soll jedoch nicht weiter versichert sein. Die Gesamtsumme ist etwa gleich (geringfügig höher als vorher).

In dem Änderungsantrag steht:
Mir ist bekannt, dass Ausschlüsse während der Vertragslaufzeit nur bei Risikofortfall möglich sind, Belege für
einen Verkauf oder anderweitige Abgabe füge ich diesem Änderungsantrag bei.
Heißt das, dass ich die alte Kamera nur raus nehmen kann, wenn ich sie Verkaufe o.ä.?

Dann würde ich noch gerne meinen Laptop mit in die Versicherung aufnehmen. Für die Berechnung des Preises habe ich aber zwei Probleme:
  1. Der Laptop wird nicht mehr vertrieben. Wie kann ich einen anzusetzenden Preis herausfinden?
  2. Ich habe die interne Festplatte durch eine SSD ausgetauscht. Wie verändert sich meine Berechnung des Preises für den Laptop dadurch oder kann ich die dann quasi nicht mit versichern?

Danke & Gruß,
LordZed
 
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