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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Hallo,

zwei kurze Fragen, weil ich auf die Schnelle nicht fündig geworden bin: Zur Hauptfälligkeit können Gegenstände auch ohne Risikofortfall aus der Versicherung genommen werden, oder?

Und wenn ich einen Gegenstand gleich jetzt aufgenommen, zur Hauptfälligkeit (in zwei Wochen) aber was geändert/herausgenommen haben möchte? Zwei Formulare? Denn auf der Gesamtliste kann man ja nur ein Datum eintragen.

Vielen Dank schon mal!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

zwei kurze Fragen, weil ich auf die Schnelle nicht fündig geworden bin: Zur Hauptfälligkeit können Gegenstände auch ohne Risikofortfall aus der Versicherung genommen werden, oder?

Und wenn ich einen Gegenstand gleich jetzt aufgenommen, zur Hauptfälligkeit (in zwei Wochen) aber was geändert/herausgenommen haben möchte? Zwei Formulare? Denn auf der Gesamtliste kann man ja nur ein Datum eintragen.

Vielen Dank schon mal!


Richtig, wenn die Änderungen zu 2 unterschiedlichen Zeitpunkten vorgenommen werden sollen benötigen wir 2 Änderungsanträge.

Gruß
Sven
 
Hallo,

erstmal Entschuldigung das ich aus Gesundheitlichen Gründen erst heute antworten kann.

zu 1.:
Richtig, die Sachen dürfen von aussen nicht zu erkennen sein. Das heisst zumindest muß eine Decke über die Kameratasche gelegt werden.

zu2.)
Welche Gegenstände deiner Ausrüstung Du versicherst bleibt Dir überlassen, trag einfach die Dinge die es Dir wert sind zu versichern in die Geräteliste ein.

Vielen Dank! Antrag schicke ich gleich raus!
 
Ich habe jetzt innerhalb kurzer Zeit Geräte eingeschlossen und auch welche ausgeschlossen. Jedesmal kam sehr schnell Antwort und eine Rechnungsanpassung (y) Kann ich meinen Vertrag auf eine Pauschalsumme umstellen, damit ich nicht jedesmal einen Änderungsantrag stellen muss?
 
Ich habe jetzt innerhalb kurzer Zeit Geräte eingeschlossen und auch welche ausgeschlossen. Jedesmal kam sehr schnell Antwort und eine Rechnungsanpassung (y) Kann ich meinen Vertrag auf eine Pauschalsumme umstellen, damit ich nicht jedesmal einen Änderungsantrag stellen muss?

Hallo Herbert,

wenn Du häufig dein Equipment wechselst empfehle ich Dir unsere Deklarationsverzichtsklausel. Wenn diese integriert ist musst Du nur den Gesamtwert deiner Ausrüstung angeben und keine Geräteliste mehr führen.
Im Schadenfall musst Du den Besitz durch eine entsprechende Rechnung auf deinen Namen nachweisen. Der Beitragszuschlag für diese Klausel beträgt 15%.

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

wie sieht es aus, wenn der Hersteller Garantieleistungen wegen der Benutzung von Fremdakkus ablehnt?

Natalja
 
Hallo,

wie sieht es aus, wenn der Hersteller Garantieleistungen wegen der Benutzung von Fremdakkus ablehnt?

Natalja

Hallo Natalja,

einen Fremdakku kannst Du ja eigentlich nur vorsätzlich gekauft/genutzt haben und verstösst damit gegen die Herstellervorgaben. Daher auch die Ablehnung der Garantie. Vorsatz ist natürlich nicht versichert. Sollte das ganze aber versehentlich passiert sein, bestünde Versicherungsschutz :)

Gruß
Sven
 
Hallo,

ich habe mal ne Frage zur Wertermittlung bei gebraucht gekauften Objektiven.

z.B. ein Canon 70-200 2.8L IS
Neupreis bei Markteinführung laut Canon ca 1900€, aktueller Gebrauchtpreis ca 1050€
Als versicherte Summe muss ich jetzt den damaligen Neupreis angeben, da der Gebrauchtwert nicht unter 50% liegt ???
Was bekommt man dann im Schadenfall ersetzt?
 
Also bevor ich Stundenlang suche, was rechen ich für 20.000,- ;Weltgeltung ;bei 0,- Selbstbehalt, so in etwa.:angel:

Danke vorab.

Geht das Abschließen innerhalb einer Woche?
 
Ich wollte nur mal kurz von meinem Schadensfall berichten:

Blendensteuerung der D800 defekt, ca. 200 EUR Kostenvoranschlag von Nikon geholt, mit Büro Pöpping telefoniert, Schaden gemeldet, nach 10 Minuten (!) Reparaturfreigabe bekommen.(y)

Hut ab, so sieht Service aus.(y)
 
Hallo,

ich habe mal ne Frage zur Wertermittlung bei gebraucht gekauften Objektiven.

z.B. ein Canon 70-200 2.8L IS
Neupreis bei Markteinführung laut Canon ca 1900€, aktueller Gebrauchtpreis ca 1050€
Als versicherte Summe muss ich jetzt den damaligen Neupreis angeben, da der Gebrauchtwert nicht unter 50% liegt ???
Was bekommt man dann im Schadenfall ersetzt?

In diesem Fall musst Du den aktuellen Neuwert versichern und bekommst solange der Zeitwert nicht unter die 50% des Neuwert gefallen ist auch den aktuellen Neuwert erstattet,
nach Unterschreitung der 50% Grenze kannst Du natürlich auch die Versicherungssumme auf den Zeitwert senken und entsprechend Beitrag sparen.


Also bevor ich Stundenlang suche, was rechen ich für 20.000,- ;Weltgeltung ;bei 0,- Selbstbehalt, so in etwa.:angel:

Danke vorab.

Geht das Abschließen innerhalb einer Woche?

Gib mir mal deine Mailadresse und deinen Namen per PN dann sende ich Dir ein ordentliches Angebot zu. Ansonsten haben wir unter

http://www.fotoversicherung.com/fotoversicherung/praemienberechnung/

einen Beitragsrechner. Versicherungsschutz können wir für gewöhnlich innerhalb von 1-2 Arbeitstagen bestätigen.


Ich wollte nur mal kurz von meinem Schadensfall berichten:

Blendensteuerung der D800 defekt, ca. 200 EUR Kostenvoranschlag von Nikon geholt, mit Büro Pöpping telefoniert, Schaden gemeldet, nach 10 Minuten (!) Reparaturfreigabe bekommen.(y)

Hut ab, so sieht Service aus.(y)

Danke für das Lob, schön das wir Dir helfen konnten !

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Muss der Antrag auf dem Postweg eingereicht werden?
Welche Unterlagen neben dem Antrag und der Liste/Rechnungen sind erwünscht?

Grüße
Malte
 
Muss der Antrag auf dem Postweg eingereicht werden?
Welche Unterlagen neben dem Antrag und der Liste/Rechnungen sind erwünscht?

Grüße
Malte

Hallo Malte,

Du kannst uns den Antrag gerne auch gescannt als Mailanhang oder Fax übersenden. Welche Nachweise wir benötigen ist auf der dritten Seite des Antrags unter der Geräteliste genau erklärt.

Gruß
Sven
 
ich hab meine kameraausrüstung hauptsächlich für reisen versichert und spiele mich derzeit mit dem gedanken mit ende märz zu kündigen um dann die versicherung wieder im juli neu abzuschließen. so würde ich mir halt vier monate sparen. meine frage ist nur, ob das so ohne weiters möglich ist? also kann das eh keine komplikationen geben, dass ich ein paar monate zuvor erst gekündigt habe und dann wieder einen vertrag abschließen will?

LG
 
Ist das wirklich günstiger für dich? Du verschenkst dadurch deine schadensfreien Jahre und fängst wieder bei Null an, denke ich. Beispiel: Nach 4 schadensfreien Jahren kannst du dich für 1,6 Prozent versichern und hast beim ersten Schadensfall keine Selbstbeteiligung. Wenn du zwischendurch kurz kündigst und wieder abschließt, hast du keine schadensfreien Jahre mehr und musst dich bei 0€ Selbstbeteiligung für 3,25% versichern :)
 
Ist das wirklich günstiger für dich? Du verschenkst dadurch deine schadensfreien Jahre und fängst wieder bei Null an, denke ich. Beispiel: Nach 4 schadensfreien Jahren kannst du dich für 1,6 Prozent versichern und hast beim ersten Schadensfall keine Selbstbeteiligung. Wenn du zwischendurch kurz kündigst und wieder abschließt, hast du keine schadensfreien Jahre mehr und musst dich bei 0€ Selbstbeteiligung für 3,25% versichern :)
danke für deine antwort cuco!
hmm, vielleicht unterliege ich ja einem grundlegenden denkfehler... aber ich bilde mir ein, dass man als österreicher eine mindestbeitrag von 75 euro pro jahr hat (exkl. der noch anfallenden 11% steuern). ich bin jetzt im 3. schadensfreien jahr versichert - würde sich der prozentsatz für mich im nächsten jahr auch auf 1,6% reduzieren? wenn das so ist würde ich es mir natürlich überlegen...
 
ich hab meine kameraausrüstung hauptsächlich für reisen versichert und spiele mich derzeit mit dem gedanken mit ende märz zu kündigen um dann die versicherung wieder im juli neu abzuschließen. so würde ich mir halt vier monate sparen. meine frage ist nur, ob das so ohne weiters möglich ist? also kann das eh keine komplikationen geben, dass ich ein paar monate zuvor erst gekündigt habe und dann wieder einen vertrag abschließen will?

LG


Nein, keine Angst wenn Du zu März kündigst, kannst Du gern im Juli einen neuen Vertrag abschliessen. Wie Cuco schon schreibt würde dadurch allerdings dein Schadenfreiheitsrabatt verloren gehen. Wenn Du aber ohne hin den Mindestbeitrag zahlst ist das für Dich nicht so wichtig.

Gruß
Sven
 
Hallo,

ab sofort können wir neben unserer kostenlosen Mietgeräteklausel über die Mietgeräte bis zu einem Wert von 20% der Versicherungssumme, maximal
5.000 EUR ohne weitere Kosten mitversichert gelten auch eine erweiterte Mietgeräteklausel anbieten.

Diese ist für Besitzer kleiner oder mittlerer Ausrüstungen sinnvoll die sich häufiger hochwertiges Equipment bei einem gewerblichen Verleiher mieten.

Hier der Wortlaut unserer neuen Klausel:

------------
Klausel PF2014-042 - Erweiterte Mietgeräteklausel

Vom Versicherungsnehmer auf seinen Namen bei einem gewerblichen Vermieter gemietetes Equipment
 gilt bis zur gesondert vereinbarten Versicherungssumme für Mietgeräte gem. den vorliegenden Versicherungsbedingungen AVB-PF-06-2012 versichert. Die Anmietung der Geräte muss durch schriftlichen Mietvertrag eines gewerblichen Vermieters, der auf den Namen des Versicherungsnehmers ausgestellt ist und in dem alle gemieteten Geräte einzeln mit Serien Nr. aufgeführt sind, nachgewiesen werden. Für Mietkauf-/Leasinggeräte besteht über die Erweiterte Mietgeräteklausel kein Versicherungsschutz, diese müssen gesondert zum Vertrag angemeldet werden. Die Selbstbeteiligung für Schäden an gemieteten Gegenständen beträgt 250 € je Schadenfall. Die Mindestlaufzeit dieser Klausel beträgt 1 Jahr.
-------------

Der Beitrag für diese Klausel richtet sich nach dem gewünschten Wert bis zu dem gemietetes Equipment versichert gelten soll und staffelt sich wie folgt:

bis 5.000/10.000/15.000 EUR - Jahresbeitrag Netto 100,00/200,00/300,00 EUR
zzgl. der jeweils in eurem Heimatland gültigen Versicherungssteuer (z.B. in D 19%/ in AT 11%)

Bei Fragen hierzu stehe ich euch hier oder per Mail gern zur Verfügung.

Gruß
Sven
 
Moin,
ich hab jetzt auch mal ein paar Fragen zu der Versicherung.

- Wenn ich ein Objektiv vor ein paar Monaten für 800€ gekauft habe, es aber heute über 1000€ kostet, trage ich den Neuwert, also 1000€ in die Liste ein? Und das ist dann irrelevant wenn ich meine Rechnung einreiche und dort zu sehen ist, dass ich bloß 800€ bezahlt habe?

- Muss ich die Gesamtversicherungssumme und den Jahresbbeitrag selbst berechnen und eintragen oder machen Sie das? (nicht dass es ein Problem wäre, aber ich möchte keinen Formfehler machen)

- Kann ich einen Kugelkopf einzeln versichern oder mache ich das inklusive Stativ? Also bsp Stativ 100, Kopf 50 , ich schreibe in die Liste Stativ 150€ ?

Edit: - Habe meine Pentax K5 im Mai 2012 im Kit mit nen 18-135mm Objektiv bei amazon gekauft, Objektiv besitze ich nicht mehr, nur welchen Wert gebe ich jetzt für den Body an?

- Möchte auch einen Fotorucksack mitversichern, der hat natürlich keine Seriennummer...schlimm? :)

Und habe ich das richtig verstanden, wenn die Gegenstände älter als 3 Monate sind muss ich keine Rechnungen einschicken sondern muss Fotos auf Tageszeitung machen?

Besten Dank schonmal
 
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