Guten Morgen,
Meine zweite Frage war, wenn ich zur Hauptfälligkeit die Werte meines Equipment nicht anpasse, ob ich dann trotzdem bei einem Schaden nur den geringeren Wert oder den nicht angepassten erstattet bekomme.
Danke dir Sven.
Lg und einen schönen Sonntag.
Hallo Sven,
danke für die Antwort, leider befriedigt das mein Informationsbedürfnis nicht komplett und ich finde, dass das gar nicht so theoretisch ist.
Aus den Informationsdokumenten zur angebotenen Versicherung bzw. dem Versicherungsschein selbst geht das nämlich m.M.n. nicht wirklich konkret hervor und bei mir herrschte bislang die Meinung, dass ich bei halbwegs aktuellen Sachen den aktuellen Neuwert erstattet bekomme was ja nun anscheinend nach einer unbestimmten und nicht konkretisierten Zeitspanne de facto nicht der Fall ist.
Auf Basis deiner Antwort stellt sich nun die Frage, welchen Wert man dann nach dem ersten Jahr nach Neukauf anzusetzen hätte? Ist man bei >1 Jahr direkt bei der Gebrauchtpreisliste oder wie genau wird der "Restwert" ermittelt?
Ich frage deswegen so explizit nach, weil ich ja solange der halbe, mittlere Preis bei Markteinführung des versicherten Objekts kleiner ist als der Wert aus der Gebrauchtpreisliste den aktuellen Neuwert versichere bzw. als Prämienberechnungsgrundlage ansetze. Sollte ich nun aber nach einem Jahr (oder xx Monaten, wie auch immer) gar nicht mehr den aktuellen Neuwert des versicherten Objekts ersetzt bekommen, wäre dieser Wert ja zu hoch und ich bezahle für etwas, das so dann in der Form und Höhe nicht geleistet würde.
Ich habe hier wirklich viele Seiten durchgelesen und tatsächlich nichts Konkretes gefunden. Mit welcher Formel wird denn bei den Versicherern gerechnet, um den Restwert der einzelnen Teile zu bestimmen? Oder erhalte ich unabhängig vom Alter den Neuwert, weil ich ja für diesen Wert auch bezahle und eine Police abgeschlossen habe?
Es wäre sehr hilfreich, wenn du das mal konkretisieren könntest.
Vielen Dank,
Christian
Moin,
zur Beantwortung der beiden Fragen zitiere ich am besten mal aus der FAQ auf der ersten Seite dieses Treads:
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Welche Werte müssen im Antrag angegeben werden ?
Im Antrag müssen Sie für gewöhnlich den aktuellen Neuwert, wie Sie ihn zur Zeit bei einem Fachhändler im Internet bezahlen müssen (z.B. www.foto-koester.de / www.foto-koch.de / www.foto-erhardt.de )angeben. Nur wenn der Zeitwert unter 50% des Neuwertes gesunken ist (Neuwert = Mittlerer Verkaufspreis bei Markteinführung) , muss nur noch der Zeitwert angegeben werden.
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Das heisst wenn der Zeitwert unter die 50% des Neuwertes gefallen ist muß nur
noch dieser versichert werden, man zahlt also nicht den Beitrag für den Neuwert und bekommt nur den Zeitwert ersetzt. Wenn im laufe der Jahre der Zeitwert unter die 50% fällt kann man die Versicherungssumme herunter setzen damit man nicht unnötig zuviel Beitrag bezahlt. Für gewöhnlich wird die 50% Grenze bei hochwertigen Objektiven eigentlich nie oder erst nach vielen, vielen Jahren erreicht, dass Canon 17-55 ist ein seltener Sonderfall da es einen extrem ungewöhnlichen Preisverlauf hat.
Der Zeitwert ist ein Marktwert, also der Wert der für gebrauchte Gegenstände allgemein am Gebrauchtmarkt erzielt wird, einen festen Prozentualen Abschlag pro Jahr gibt es nicht, dass wäre bei Fotogerätschaften unrealistisch.
Ich hoffe ich konnte euch mit den Ausführungen weiterhelfen, bei Rückfragen ruft mich am besten unter 0251-789000 im Büro an, in einem Gespräch lassen sich Fragen meist besser klären.
Hallo,
eine Frage: Habe vor ein paar Tagen jetzt schon 2 mal den Link zu den Bildern meiner Kamera eingesendet (hab sie in meine Dropbox gepackt), zusammen mit der Bitte mir zu bestätigen, wenn sie heruntergeladen sind, damit ich sie dann aus der Dropbox löschen kann. Hab leider beide Male keine Antwort bekommen Hätte aber bevor ich verreise gerne eine Bestätigung dass a) die Bilder heruntergeladen wurden und b) die Bilder komplett sind, wäre das möglich?
viele Grüße,
highwaychile
Sende mir mal deine Namen und deine Mailadresse per Mail, dann kann ich den Vorgang prüfen.
Gruß
Sven