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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Ich helf' mal dem Sven, ein paar Fragen kann ich dir schon beantworten.

Zur Pentax: Bei im Kit gekauften Artikeln gibst du die Einzelpreise an. In deinem Fall also wohl, was der Body aktuell ungefähr neu kostet.

Zum Fotorucksack: Bei Artikeln ohne Seriennummer kannst (und brauchst) du natürlich auch keine Angeben :)

Zu den 3 Monaten: Ja, wenn die Rechnung älter ist oder du keine Rechnung hast (da z.B. gebraucht gekauft), musst du Fotos machen, wo du im Hintergrund eine Tageszeitung oder einen Ausdruck von z.B. tagesschau.de mit abbildest und die den einwandfreien Zustand der Objekte zeigen.
 
Moin,
ich hab jetzt auch mal ein paar Fragen zu der Versicherung.

- Wenn ich ein Objektiv vor ein paar Monaten für 800€ gekauft habe, es aber heute über 1000€ kostet, trage ich den Neuwert, also 1000€ in die Liste ein? Und das ist dann irrelevant wenn ich meine Rechnung einreiche und dort zu sehen ist, dass ich bloß 800€ bezahlt habe?

- Muss ich die Gesamtversicherungssumme und den Jahresbbeitrag selbst berechnen und eintragen oder machen Sie das? (nicht dass es ein Problem wäre, aber ich möchte keinen Formfehler machen)

- Kann ich einen Kugelkopf einzeln versichern oder mache ich das inklusive Stativ? Also bsp Stativ 100, Kopf 50 , ich schreibe in die Liste Stativ 150€ ?

Edit: - Habe meine Pentax K5 im Mai 2012 im Kit mit nen 18-135mm Objektiv bei amazon gekauft, Objektiv besitze ich nicht mehr, nur welchen Wert gebe ich jetzt für den Body an?

- Möchte auch einen Fotorucksack mitversichern, der hat natürlich keine Seriennummer...schlimm? :)

Und habe ich das richtig verstanden, wenn die Gegenstände älter als 3 Monate sind muss ich keine Rechnungen einschicken sondern muss Fotos auf Tageszeitung machen?

Besten Dank schonmal

Hallo,

bitte gib immer den aktuellen Neuwert an, nur bei sehr alten Sachen deren Zeitwert unter 50% des Neuwertes gefallen ist musst Du den aktuellen Zeitwert angeben. Was Du tatsächlich bezahlt hast, ist für den Versicherer nicht von belang.

Grundsätzlich solltest Du die Gesamtversicherungssumme und den Beitrag selber in den Antrag eintragen, wenn Du die Felder allerdings frei lässt ergänzen wir das aber auch gern für Dich.

Gegenstände die einzeln zu erwerben sind und nicht zum gewöhnlichen Lieferumfang gehören solltest Du einzeln mit Wert im Antrag angeben.

Für deine Pentax gilt das vorher geschriebene.

Wie Cuco schon schreibt, wo es keine Serien Nr. gibt kannst Du auch keine eintragen :)

Bei Gegenständen die älter als 3 Monate sind benötigen wir Fotos als Besitz- und Zustandsnachweis.

Gruß
Sven
 
Hallo,
Ich habe ein bei euch versichertes Objektiv verkauft. Kann ich dieses vom laufenden Vertrag ausschließen lassen? Falls ja, brauche ich sicher eine Bestätigung vom Käufer, oder?

Danke
 
Hallo,
Ich habe ein bei euch versichertes Objektiv verkauft. Kann ich dieses vom laufenden Vertrag ausschließen lassen? Falls ja, brauche ich sicher eine Bestätigung vom Käufer, oder?

Danke

Ja, das geht, den Änderungsantrag findest Du unter:

http://www.fotoversicherung.com/download/Aenderungsantrag-FORMULAR-Fotoversicherung-2010-GE.pdf

Gruß
Sven
 
Verstehe ich das oben richtig?
Wenn man am Anfang ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen hat, kann man nach zwei Jahren die 75 % SB wählen und bekommt eine Ermäßigung?

Das hiesse: Ab 5 Jahren ist dann die V-Prämie grundsätzlich (abgesehen von der Mindestprämie) nur noch bei 1,6% der V-Summe und wenn alles schadenfrei verlief hat man auch keine SB mehr!?

Oder muss man von Anfang an eine SB dafür eingeschlossen haben?
 
jein...

Du musst natürlich aktiv wechseln, automatisch wirst du nicht auf 1,6% reduziert. Keine Selbstbeteiligung hast du dann natürlich nur für deinen ersten Schaden. Beim nächsten gilt dann ja wieder die gewählte Selbstbeteiligung (bei 1,6% also 1000€), da du dann ja nicht mehr 4 Jahre schadensfrei warst. Also gilt das ganze nur, wenn du mindestens 4 Jahre zwischen jedem Schaden hast.
 
OK...
Meine schadenfreien Jahre zählen also auch, wenn diese ohne SB gesammelt wurden.
Das mir die Versicherungs nix schenkt und ich das selber im Auge haben muss, dass ich dann rechtzeitig den Vertrag anpasse, das ist... tja... wie überall... normal.
Warten wir mal ab. Bin zwar schadenfrei, aber noch nicht lang genug dabei um davon zu profitieren. ;-)
 
Hallo,

ich habe auch noch eine Frage, zu der ich keine direkte Antwort gefunden habe:

Sind die Gegenstände auch gegen Schäden versichert, die durch einen bekannten oder unbekannten Dritten fahrlässig herbeigeführt werden?

Gemeint ist hier nicht das Verleihen sondern Schäden durch Unachtsamkeit u.ä.

Beispiele:
Die Ausrüstung wird in einem unbewohnten aber verschlusssicheren Gebäude aufbewahrt. Ein Dritter mit ebenfalls Schlüsselberechtigung vergisst das Abschließen und es kommt zu einem Diebstahl.

Wie oben, ein bekannter/unbekannter Dritter stößt versehentlich gegen die Ausrüstung, so dass diese herunter fällt.

Im Grunde bestünden ja eigene Ansprüche gegen den Schädiger, die aber unsicher sind (Schädiger unbekannt oder vermögenslos und keine Haftpflichtversicherung).

Danke für eine kurze Antwort!
 
Hallo,

ich habe auch noch eine Frage, zu der ich keine direkte Antwort gefunden habe:

Sind die Gegenstände auch gegen Schäden versichert, die durch einen bekannten oder unbekannten Dritten fahrlässig herbeigeführt werden?

Gemeint ist hier nicht das Verleihen sondern Schäden durch Unachtsamkeit u.ä.

Beispiele:
Die Ausrüstung wird in einem unbewohnten aber verschlusssicheren Gebäude aufbewahrt. Ein Dritter mit ebenfalls Schlüsselberechtigung vergisst das Abschließen und es kommt zu einem Diebstahl.

Wie oben, ein bekannter/unbekannter Dritter stößt versehentlich gegen die Ausrüstung, so dass diese herunter fällt.

Im Grunde bestünden ja eigene Ansprüche gegen den Schädiger, die aber unsicher sind (Schädiger unbekannt oder vermögenslos und keine Haftpflichtversicherung).

Danke für eine kurze Antwort!


Hallo,

auch Schäden die durch Dritte verursacht wurden gelten über die Fotoversicherung versichert, allerdings wird vom Schadenverursacher unter Umständen Regress verlangt, soweit dieser Haftpflichtig ist. Wenn Du die Ausrüstung allerdings in einem Gebäude liegen lässt zudem andere auch einen Schlüssel haben und diese das Gebäude unverschlossen lassen besteht kein Versicherungsschutz da in unverschlossenen Gebäuden/Wohnungen/Zimmer der Versicherungsschutz ausdrücklich nicht besteht.

Gruß
Sven
 
Ich will von Januar zum Februar wieder in den Winterurlaub nach Österreich. Dort will ich auch wie letztes Jahr meine Kamera mit auf die Piste nehmen. Wäre diese dann auch bei evtl. Stürzen versichert?
 
Hallo!

Ich habe zur Zeit meine Canon DSLR mit Zubehör versichert. Nun habe ich mir eine spiegellose Olympus OM-D E-M1 zugelegt. Im Mai begebe ich mich auf eine Weltreise und würde dafür gerne die Canon aus der Versicherung raus und die Olympus inkl. Zubehör rein nehmen. Die Ware ist Mitte Dezember gekauft und ich habe Rechnungen mit Seriennummer drauf.

Ist ein Austausch der versicherten Produkte problemlos möglich bzw. was muss ich dafür tun? Muss ich irgendwelche fristen beachten? Kann ich die Rechnung überhaupt noch als Nachweis nutzen, wenn das Rechnungsdatum in der Vergangenheit liegt?

Danke & Gruß
 
Hallo!

Ich habe zur Zeit meine Canon DSLR mit Zubehör versichert. Nun habe ich mir eine spiegellose Olympus OM-D E-M1 zugelegt. Im Mai begebe ich mich auf eine Weltreise und würde dafür gerne die Canon aus der Versicherung raus und die Olympus inkl. Zubehör rein nehmen. Die Ware ist Mitte Dezember gekauft und ich habe Rechnungen mit Seriennummer drauf.

Ist ein Austausch der versicherten Produkte problemlos möglich bzw. was muss ich dafür tun? Muss ich irgendwelche fristen beachten? Kann ich die Rechnung überhaupt noch als Nachweis nutzen, wenn das Rechnungsdatum in der Vergangenheit liegt?

Danke & Gruß


Hallo,
wenn die die neue Ausrüstung in etwa wertgleich oder höherwertig wie die alte ist kannst Du Sie einfach austauschen. Sende uns dazu einfach einen entsprechenden Änderungsantrag den Du unter folgendem Link findest:

http://www.fotoversicherung.com/downloads/

Gruß
Sven
 
Danke für die schnelle Antwort! Ich habe noch ein paar weitere kurze Fragen dazu, wo ich mich in den Dokumenten auf der Seite erstmal schwer tue die Lösung zu finden.
  • Wie oft darf ich die in meiner Versicherung enthaltenen Produkte ändern?
  • Wenn ich nun die neue und die alte Kamera behalten will, allerdings nie gleichzeitig umher tragen will, also eigentlich keine Versicherung über die Gesamtsumme beider Kameras benötige - was kann ich da tun? Gibt es da eine Möglichkeit? Lässt sich das in einem bestehenden Vertrag ändern oder muss ein neuer abgeschlossen werden?
  • Wie alt dürfen die Rechnungen mit enthaltener Seriennummer von neu gekauften Waren sein? Soweit ich weiß reicht auch eine Rechnung im Schadensfall als Nachweis, aber die darf ja bestimmt nicht beliebig alt sein, oder? Wie ist das bei einer wie oben genannten "flexiblen Versicherung"?
Danke schonmal im Voraus! :)
 
Hallo Sven,

eine gewählte Selbstbeteiligung von xxx Euro gilt pro Schadensfall, d.h. wenn mir Kamera und Objektiv zusammen herunterfallen ist dies ein Schadensfall und somit einmal die SB ?

Oder muss ich zweimal die SB zahlen weil es zwei Teile sind ?

Danke und Gruss
Tom
 
@LordZed:

auf deine ersten beiden Fragen kann ich Dir antworten, da ich das grade durchexerziert habe. :p
Ich bitte Sven jedoch um Korrektur, falls ich hier was Falsches verzapfe! :eek:

Wie oft darf ich die in meiner Versicherung enthaltenen Produkte ändern?

Die in der Versicherung enthaltenen Produkte kannst Du sooft wechseln, wie Du willst. Und dies auch jederzeit. Du mußt Du dir bewußt sein, dass herausgenommene Produkte eben auch nicht versichert sind. (Wegfall des Risikos)

Etwas anders ist es, wenn Du die Versicherungssumme des einzelnen Produkts ändern willst. Das geht nur zur Hauptfälligkeit.

Wenn ich nun die neue und die alte Kamera behalten will, allerdings nie gleichzeitig umher tragen will, also eigentlich keine Versicherung über die Gesamtsumme beider Kameras benötige - was kann ich da tun? Gibt es da eine Möglichkeit? Lässt sich das in einem bestehenden Vertrag ändern oder muss ein neuer abgeschlossen werden?

Hier gilt es die Möglichkeit der Pauschalklausel zu prüfen. Hier wird eine pauschale Versicherungssumme gewählt, die jedoch mindestens 50% des tatsächlichen Versicherungswerts der Ausrüstung und mindestens 10.000 Euro betragen muss. Folglich zieht bei Ausrüstungswerten unter 20.000 Euro die 10.000 Euro-Grenze, bei teurerem Equipment die 50%-Klausel. Du mußt jedoch deine Ausrüstungsgegenstände nach wie vor angeben, auch eine Selbstbeteiligung kann vereinbart werden. Der Wechsel in die Pauschalklausel kann in einem bestehenden Vertrag geschehen, jedoch nur zur Hauptfälligkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke Standaca! Ich schließe daraus, dass ich vor meiner Weltreise z.B. die Canon raus und die Olympus rein nehmen könnte und das ganze danach wieder umdrehen könnte, wenn ich will.

@papagei: Wenn das so ist, würde mich nur noch interessieren, wie alt die Rechnung der Olympus sein darf, damit sie als Nachweis dient.
 
Ich nochmal... :D

Wie mache ich das mit meinem gebraucht gekauften EF 500/4L IS USM?
Ich weiss gerade nicht, wie ich da die Serienummer zusammen mit einer Tageszeitung ablichten soll, wo sowohl Datum der Zeitung, als auch Seriennummer des Objektivs zu sehen ist? Dazu noch eingeschaltet?! :ugly:

Reicht da nicht die Rechnung des Händlers, wo ich das EF500 vor 6 Monaten gekauft habe?
 
Danke für die schnelle Antwort! Ich habe noch ein paar weitere kurze Fragen dazu, wo ich mich in den Dokumenten auf der Seite erstmal schwer tue die Lösung zu finden.
  • Wie oft darf ich die in meiner Versicherung enthaltenen Produkte ändern?
  • Wenn ich nun die neue und die alte Kamera behalten will, allerdings nie gleichzeitig umher tragen will, also eigentlich keine Versicherung über die Gesamtsumme beider Kameras benötige - was kann ich da tun? Gibt es da eine Möglichkeit? Lässt sich das in einem bestehenden Vertrag ändern oder muss ein neuer abgeschlossen werden?
  • Wie alt dürfen die Rechnungen mit enthaltener Seriennummer von neu gekauften Waren sein? Soweit ich weiß reicht auch eine Rechnung im Schadensfall als Nachweis, aber die darf ja bestimmt nicht beliebig alt sein, oder? Wie ist das bei einer wie oben genannten "flexiblen Versicherung"?
Danke schonmal im Voraus! :)

Hallo,

wie standaca schon schreibt kannst Du beliebig oft abgegebene Gegenstände aus der Versicherung ausschließen und neuangeschaffte einschließen. Was nicht geht, ist einfach mitten im laufenden Versicherungsjahr Dinge auszutauschen die weiterhin in deinem Besitz sind.

Ab einer Versicherungssumme von 10.000 EUR kannst Du auch unsere Pauschalversicherungsklausel nutzen, dort gibst Du eine von Dir freigewählte Versicherungssumme (Mind. 10.000 EUR und mind. 50% des tatsächlichen Versicherungswertes) an.

Eine Rechnung die auf deinen Namen und mit Serien Nr. ausgestellt ist reicht aus, solange die zu versichernden Sachen bei Einschluss in die Versicherung nicht älter als 3 Monate sind, ansonsten benötigen wir die im Antrag näher beschriebenen Nachweisfotos.

Hallo Sven,

eine gewählte Selbstbeteiligung von xxx Euro gilt pro Schadensfall, d.h. wenn mir Kamera und Objektiv zusammen herunterfallen ist dies ein Schadensfall und somit einmal die SB ?

Oder muss ich zweimal die SB zahlen weil es zwei Teile sind ?

Danke und Gruss
Tom

Hallo Tom,

die SB gilt je Schadenfall nicht je Gerät :)


Ich nochmal... :D

Wie mache ich das mit meinem gebraucht gekauften EF 500/4L IS USM?
Ich weiss gerade nicht, wie ich da die Serienummer zusammen mit einer Tageszeitung ablichten soll, wo sowohl Datum der Zeitung, als auch Seriennummer des Objektivs zu sehen ist? Dazu noch eingeschaltet?! :ugly:

Reicht da nicht die Rechnung des Händlers, wo ich das EF500 vor 6 Monaten gekauft habe?

Hallo,

wenn Du keine Rechnung auf deinen Namen mit eingetragener Serien Nr. hast oder das Objektiv bei Einschluss älter 3 Monate ist benötigen wir die im Antrag näher beschriebenen Nachweisfotos. Keine Angst, dass schaffst Du, dass haben schon tausende andere Kunden mit langen Tele bei uns geschafft :D

Gruß
Sven
 
...
Hallo,

wenn Du keine Rechnung auf deinen Namen mit eingetragener Serien Nr. hast oder das Objektiv bei Einschluss älter 3 Monate ist benötigen wir die im Antrag näher beschriebenen Nachweisfotos. Keine Angst, dass schaffst Du, dass haben schon tausende andere Kunden mit langen Tele bei uns geschafft :D

Gruß
Sven

Na.. dann überwinde ich mal den Würgereiz und werde eine Bildzeitung kaufen gehen :D
 
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