Oetti13
Themenersteller
Hi Community,
ich habe mir eine Photobooth gebaut, deren Funktionsfähigkeit ich jetzt auf mehreren Familienfesten überprüfen konnte. Mittlerweile habe ich die Kinderkrankheiten beseitigt und bekomme auch schon ein paar Anfragen für Hochzeiten oder Geburtstagfeiern im kommenden Sommer. Diese Aufträge würde ich gerne annehmen und mein Studentenbudget etwas aufbessern, weshalb ich mich entschlossen habe ein Gewerbe anzumelden, um auch rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Ich bin leider bei meiner Recherche nicht auf Beiträge gestoßen, die sich mit der Gewerbeanmeldung bei einem reinen Fotoboxverleih beschäftigen. Vielmehr bin ich immer wieder auf Beiträge gestoßen, die sich mit Hochzeitsfotografen, die gleichzeitig auf dem Event, auf dem sie fotografieren, auch eine Fotobox anbieten, beschäftigen. Mir ist klar, dass man neben der Gewerbeanmeldung auch noch die Eintragung in die Handwerksrolle in einem solchen Fall vornehmen muss.
Ich würde allerdings auf Veranstaltungen, auf denen meine Box laufen würde, nicht als Eventfotograf auftauchen, sondern lediglich die Photobooth verleihen, aufbauen, abbauen und natürlich einstellen. Ist eine Eintragung in die Handwerksrolle in einem solchen Fall erforderlich oder kann eine solche Eintragung bei einer reinen Vermietertätigkeit entfallen. Die Eintragung in die Handwerksrolle zieht jährliche Beitragszahlungen nach sich, die man erst einmal wieder verdienen müsste, sodass bei einer Auftragsanzahl von maximal vier bis fünf Aufträgen im Jahr keine Wirtschaftlichkeit gegeben wäre, da ein Großteil der Einnahmen von den Beitragszahlungen verschlungen würde.
Wenn jemand ein ähnliches Problem gehabt hat, wäre ich über Lösungen sehr dankbar.
Beste Grüße
Steffen
ich habe mir eine Photobooth gebaut, deren Funktionsfähigkeit ich jetzt auf mehreren Familienfesten überprüfen konnte. Mittlerweile habe ich die Kinderkrankheiten beseitigt und bekomme auch schon ein paar Anfragen für Hochzeiten oder Geburtstagfeiern im kommenden Sommer. Diese Aufträge würde ich gerne annehmen und mein Studentenbudget etwas aufbessern, weshalb ich mich entschlossen habe ein Gewerbe anzumelden, um auch rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Ich bin leider bei meiner Recherche nicht auf Beiträge gestoßen, die sich mit der Gewerbeanmeldung bei einem reinen Fotoboxverleih beschäftigen. Vielmehr bin ich immer wieder auf Beiträge gestoßen, die sich mit Hochzeitsfotografen, die gleichzeitig auf dem Event, auf dem sie fotografieren, auch eine Fotobox anbieten, beschäftigen. Mir ist klar, dass man neben der Gewerbeanmeldung auch noch die Eintragung in die Handwerksrolle in einem solchen Fall vornehmen muss.
Ich würde allerdings auf Veranstaltungen, auf denen meine Box laufen würde, nicht als Eventfotograf auftauchen, sondern lediglich die Photobooth verleihen, aufbauen, abbauen und natürlich einstellen. Ist eine Eintragung in die Handwerksrolle in einem solchen Fall erforderlich oder kann eine solche Eintragung bei einer reinen Vermietertätigkeit entfallen. Die Eintragung in die Handwerksrolle zieht jährliche Beitragszahlungen nach sich, die man erst einmal wieder verdienen müsste, sodass bei einer Auftragsanzahl von maximal vier bis fünf Aufträgen im Jahr keine Wirtschaftlichkeit gegeben wäre, da ein Großteil der Einnahmen von den Beitragszahlungen verschlungen würde.
Wenn jemand ein ähnliches Problem gehabt hat, wäre ich über Lösungen sehr dankbar.
Beste Grüße
Steffen