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Was würdet ihr auf keinen Fall fotografieren?

Die Amis wählen ja auch einen Typen wie Donald Trump zum Präsidenten ;).

Im Ernst: eine Bekannte meiner Frau, die nebenberuflich als Fotografin arbeitet, ist von den Eltern eines verstorbenen Kindes angefragt worden, ob sie auf der Beerdigung fotografieren würde. Das d***e H**n hat den Auftrag scheinbar ohne nachzudenken angenommen. Auf der Beerdigung hat es dann richtig Ärger gegeben, weil (oh Wunder), die Eltern die einzigen waren, die fotografiert werden wollten. Die übrigen Trauergäste fanden das nämlich ganz und gar nicht gut. Damit ist ja nun auch wirklich zu rechnen, und daher ist eine Beerdigung auch ganz und gar nicht mit einer Taufe, Kommunion oder Hochzeit zu vergleichen.
Taufen und Hochzeiten habe ich hier und da schon mal auf Bitten fotografiert, aber eine Beerdigung? Niemals!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz einfache Antwort: Dinge, die mich nicht interessieren! Das kann natürlich alles mögliche sein, mir fällt aber nichts ein, was ich kategorisch ausschließen würde. Mal abgesehen natürlich davon, dass ich mich anschließe, was hilflose Personen etc. angeht.

Was ich auf keinen Fall mehr mache, ist zu versuchen, auf Oldtimertreffen schöne Fotos von Autos zu machen. Ist meiner Meinung nach, so komisch es klingen mag, eine denkbar schlechte Gelegenheit.
 
Versteh gar nich warum man hier so betonen muss, dass man keine hilflosen Personen fotografiert :rolleyes:, denk mal viel mehr das hier bestimmte Gebiete gemeint sind wie Hochzeitsfotografie, Babyfotografie, Portraits, Akt, Tierfotografie usw...

Die ersten vier wären sowas, damit kann ich absolut nichts anfangen. Also allgemein, FAST alles was damit zu tun hat, Menschen zu fotografieren. Mit fast schließe ich hier die Konzertfotografie aus. Für mich ist das noch mal ein wenig was anderes, Musiker in Aktion zu fotografieren als Leute zu positionieren, damit diese sich dann die Händchen ins Gesicht oder an sonstige Körperteile halten :ugly: Hab den Mehrwert solcher Fotos noch nie verstanden, aber muss ich ja auch nicht.

Ich bleib da lieber bei Makro-/Naturfotografie, Architektur und Konzerten.
 
Erst mal bin ich positiv "überrascht"... dass ich offensichtlich nicht Alleine bin, weil meine spontane Antwort ist auch Hochzeiten never!

Natürlich bin ich schon mehrfach (Freunde / Bekannte) danach gefragt worden und teilweise wurde es fast etwas unschön wenn ich abgelehnt habe, nach dem Motto "aber sonst fotografierst Du doch fast alles" :rolleyes:

Aber Hochzeiten interessieren mich vom Motiv(en) her nicht wirklich und ich werde mir den "Stress" evtl. Diskussion garantiert nicht antun.
 
Versteh gar nich warum man hier so betonen muss, dass man keine hilflosen Personen fotografiert :rolleyes:

Ähm...vielleicht, weil das Thema "Schaulustige" so aktuell ist, dass erst im Mai 2017 hierzu ein neuer Gesetzesentwurf verabschiedet wurde, um das sog. Gaffen zukünftig unter Strafe zu stellen? Könnte ja sein...

Sicherlich: Gaffende Handy-Knipser sind nicht mit Fotografen gleichzusetzen, aber Du tust so, als sei es eine völlige Selbstverständlichkeit, keine hilflosen Personen zu fotografieren - und da muss man halt einfach sagen: Schön wär´s!
 
  • Nichts, wofür man sich in Lebensgefahr begeben müsste (Fassadenklettern, weit aussen auf Vorsprüngen, in Vulkanen, etc.)
  • Nichts was mich anekelt (Spinnen, Tintenfische, eklige oder verunstaltete Leute)
  • Sonstige Dinge, auf die ich einfach keinen Bock habe.

Da ich aus Leidenschaft fotografiere, ist mir auch jeglicher Auftragsdruck zuwider. Ich will nur das aufnehmen und dafür Zeit investieren, was mir gefällt.
 
Ähm...vielleicht, weil das Thema "Schaulustige" so aktuell ist, dass erst im Mai 2017 hierzu ein neuer Gesetzesentwurf verabschiedet wurde, um das sog. Gaffen zukünftig unter Strafe zu stellen? Könnte ja sein...

Sicherlich: Gaffende Handy-Knipser sind nicht mit Fotografen gleichzusetzen, aber Du tust so, als sei es eine völlige Selbstverständlichkeit, keine hilflosen Personen zu fotografieren - und da muss man halt einfach sagen: Schön wär´s!

Das Thema Schaulustige ist deshalb aktuell, weil die Politik sich nicht mit den wirklich wichtigen Dingen beschäftigen will. Aber lassen wir das Thema lieber hier sein...

Ich als Hobbyist kann es mir leisten, nur die Dinge zu fotografieren, die mich auch interessieren. Niemals nie nicht fotografieren würde ich diese Situationen, in denen ich von mir auch keine Bilder sehen möchte.

Ich hatte übrigens schon folgende Situation: Pulk von Menschen steht mit erhobenen Handys auf der Straße und nahezu jeder filmt/fotografiert einen Straßenkünstler. Beim Versuch meinerseits, diese Gruppe (logischerweise von hinten) zu fotografieren wurde ich ziemlich blöd von einem der Filmer angemacht: Er wolle nicht fotografiert werden... Soviel zum Thema Selbstreflektion.
 
Das Thema Schaulustige ist deshalb aktuell, weil die Politik sich nicht mit den wirklich wichtigen Dingen beschäftigen will.

Dann frage bitte mal Feuerwehrleute, Polizisten und andere Rettungskräfte zu dem Thema, dann weißt Du, ob das wirklich aktuell und eine Diskussion (auch in der Politik) darüber nicht eventuell sinnvoll ist.

Im Übrigen halte ich es für etwas gänzlich anderes, ob man einen Straßenkünstler fotografiert, oder seine Zuschauer. Der Straßenkünstler stellt sich bewusst zur Schau, es ist sein Beruf dass die Leute gucken. Das gilt für seine Zuschauer nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Übrigen halte ich es für etwas gänzlich anderes, ob man einen Straßenkünstler fotografiert, oder seine Zuschauer. Der Straßenkünstler stellt sich bewusst zur Schau, es ist sein Beruf dass die Leute gucken. Das gilt für seine Zuschauer nicht.
Ist aber in beiden Fällen eine öffentliche Veranstaltung, die man fotografieren darf.
 
Ich würde nie wieder eine Einschulung fotografieren

Dito (y)

Auch so ein "Ding" was wahrscheinlich nur Stress mit sich bringt und dann am besten noch für lau... btw. für mich noch ein no go Kinder also Menschen unter ... sagen wir mal 14 Jahre.
Wir fotografieren viel Events dabei treten auch hin & wieder mal Kids auf, wenn es nicht ausdrücklich mit der Rennleitung (sprich Eltern, Verein ) abgesprochen ist verzichte ich komplett aufs fotografieren... man steht als alter Sack wie ich :devilish: so schnell ungewollt in der Pädophilen Ecke.
 
Ähm...vielleicht, weil das Thema "Schaulustige" so aktuell ist, dass erst im Mai 2017 hierzu ein neuer Gesetzesentwurf verabschiedet wurde, um das sog. Gaffen zukünftig unter Strafe zu stellen? Könnte ja sein...

Ach echt? So ein Gesetz hatte ich bisher gar nicht auf dem Radar, wo genau soll das geregelt sein bzw. werden?

Du tust so, als sei es eine völlige Selbstverständlichkeit, keine hilflosen Personen zu fotografieren - und da muss man halt einfach sagen: Schön wär´s!

Auch das Fotografieren hilfloser Personen ist übrigens nicht strafbar. Sonst würde man ja womöglich direkt ins Gefängnis kommen, wenn man Fotos von Neugeborenen/Säuglingen/kleinen Babys macht oder dokumentarisch zB eine OP begleitet oder Intensiv-/Koma-Patienten dokumentiert... :rolleyes:

Strafbar wirds erst, wenn die Zurschaustellung der Hilflosigkeit einer Person an sich Gegenstand der Bildaufnahme ist.
 
Ach echt? So ein Gesetz hatte ich bisher gar nicht auf dem Radar, wo genau soll das geregelt sein bzw. werden?

Auch das Fotografieren hilfloser Personen ist übrigens nicht strafbar. Sonst würde man ja womöglich direkt ins Gefängnis kommen, wenn man Fotos von Neugeborenen/Säuglingen/kleinen Babys macht oder dokumentarisch zB eine OP begleitet oder Intensiv-/Koma-Patienten dokumentiert... :rolleyes:

Strafbar wirds erst, wenn die Zurschaustellung der Hilflosigkeit einer Person an sich Gegenstand der Bildaufnahme ist.

Kurz gesagt, ich hoffe das ist jetzt juristisch korrekt, wurde eine Gesetzesverschärfung vom Bundesrat beschlossen, die Gaffen zur Straftat macht die entsprechend strafbewehrt ist, während man früher nur Platzverweise o.ä. gegen Schaulustige aussprechen konnte.

Was die hilflosen Personen angeht hast Du Recht, wenn man "hilflose Person" allgemein definiert. Natürlich ist ein Säugling vergleichsweise hilflos. Im engeren Sinne bezeichnen Polizei und Rettungskräfte aber nur Menschen als hilflose Person, die sich nicht selbst aus einer Gefahrensituation befreien können oder akut unter den Folgen eines Unfalls leiden. Ein Baby oder ein Patient im Krankenhaus fällt nach diesem Verständnis nicht darunter.
 
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Nie wieder die Abschlussarbeit für eine Absolventin einer Modeschule, wenn schon während des Erstkontaktes klar wird, dass das Mädel nur chaotisch und unorganisiert ist.
 
Kurz gesagt, ich hoffe das ist jetzt juristisch korrekt, wurde eine Gesetzesverschärfung vom Bundesrat beschlossen, die Gaffen zur Straftat macht die entsprechend strafbewehrt ist, während man früher nur Platzverweise o.ä. gegen Schaulustige aussprechen konnte.

Was die hilflosen Personen angeht hast Du Recht, wenn man "hilflose Person" allgemein definiert. Natürlich ist ein Säugling vergleichsweise hilflos. Im engeren Sinne bezeichnen Polizei und Rettungskräfte aber nur Menschen als hilflose Person, die sich nicht selbst aus einer Gefahrensituation befreien können oder akut unter den Folgen eines Unfalls leiden. Ein Baby oder ein Patient im Krankenhaus fällt nach diesem Verständnis nicht darunter.

Der Gesetzentwurf stellt neben der Behinderung von Einsatzkräften übrigens ausschließlich das Knipsen von "Verstorbenen" unter Strafe.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/093/1809327.pdf
 
Der Gesetzentwurf stellt neben der Behinderung von Einsatzkräften übrigens ausschließlich das Knipsen von "Verstorbenen" unter Strafe.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/093/1809327.pdf

Das ist nicht ganz richtig, im §201a StGB ist im 1 Absatz, 2. Satz bereits unter Strafe gestellt, "wer ... eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,"

Der §201a wird um verstorbene Personen "erweitert", weil die Rechtsfähigkeit einer Person mit derem Tod endet.

Bisher war das Anfertigen einer Aufnahme einer toten Person erlaubt, erst die unerlaubte Veröffentlichung der Aufnahme konnte auf Antrag der Angehörigen (in Vertretung des Verstorbenen) strafrechtlich verfolgt werden.

Meine Hoffnung besteht darin, dass nach Abstatz 5 des §201a StGB, ich zitiere: " Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden." öfters mal Anwendung findet.
Einem Schwung Gaffer mal das Handy und den Fotoapparat beschlagnahmen, das sie nach einem halben Jahr Ermittlung vielleicht wiederbekommen, dürfte evtl. ein klein wenig abschrecken wenn es richtig publik gemacht wird.
 
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