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Gebrauchtmarktwert - D/EU Ware vs. China Grauimport

Inwieweit beeinflusst das Herkunftsland den Gebrauchtpreis?

  • Garantie eh abgelaufen, Herkunftsland ist mir nicht wichtig u. ich würde den gleichen Preis zahlen.

    Stimmen: 3 10,0%
  • Herkuftsland nicht egal, Preis für die Chinaimport -50-100EUR

    Stimmen: 5 16,7%
  • Herkuftsland nicht egal, Preis für die Chinaimport -100-150EUR

    Stimmen: 2 6,7%
  • Herkuftsland nicht egal, Preis für die Chinaimport -150-200EUR

    Stimmen: 3 10,0%
  • Für mich indiskutabel, Wertdifferenz liegt für mich >200EUR

    Stimmen: 16 53,3%
  • Ich würde meine Antwort von der geplanten Nutzungsdauer abhängig machen.

    Stimmen: 1 3,3%

  • Umfrageteilnehmer
    30
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

'Ingo

Themenersteller
Anlass zur Umfrage gab dieses Thema:
https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=1116485

Für die Beantwortung der Fragen nehmen wir folgendes an, es werden in zwei Angeboten von Privat, jeweils identische Kamerabodys angeboten, identisch in folgenden Eigeschaften:

  • Canon DSLR
  • 12 Monate alt (Herstellergarantie abgelaufen)
  • 0 Auslösungen, unbenutzt und in versiegelter OVP
  • Verkaufspreis 1000 EUR

Der Neupreis liegt in Deutschland aktuell bei 1300 EUR

Ungleich bei den Angeboten ist folgendes:
  • DSLR 1 wurde in Deutschland bei einem Fachhändler gekauft
  • DSLR 2 wurde aus Hong-Kong bezogen, Rechnung aus HK vorhanden, Einfuhrumsatzsteuer wurde nicht abgeführt bzw. Nachweis fehlt
  • Die Menüsprache der DSLR 2 aus Hong-Kong ist in englisch oder japanisch wählbar, deutsch läßt sich nicht auswählen
  • Zubehör / Stecker landestypisch

Nun die Frage, inwieweit beeinflusst das Herkunftsland den Gebrauchtpreis?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die passende Antwortmöglichkeit gibt es leider nicht.

[*]DSLR 2 wurde aus Hong-Kong bezogen, Rechnung aus HK vorhanden, Einfuhrumsatzsteuer wurde nicht abgeführt bzw. Nachweis fehlt
Unabhängig von allem anderen ist dies schon ein ko-Kriterium. Ich will mit meiner Ausrüstung problemlos überall hin reisen können ohne bei der Rückreise mit Problemen rechnen zu müssen.

Keine Ahnung, was dort im Thread genau diskutiert wurde, aber eine Abführung der Einfuhrumsatzsteuer muß noch nicht einmal nötig gewesen sein (wenn das Jahr nur symbolisch und nicht als <= 365 Tage gemeint war). Dann wird der Nachweis halt erheblich schwieriger bzw. der Gebrauchtkäufer wird mit Sicherheit dazu nicht alle nötigen Dokumente erhalten.

P.S. warum muss es eigentlich eine Canon DSLR sein?
 
Es geht wohl um einen bestimmten Steitfall welcher im Canon forum diskutiert wird.
Deswegen eine Canon.

Dort wurde wohl beim Gebrauchtkauf dem Käufer eine Kamera angedreht welche ins Land "geschmuggelt" wurde, heisst importiert ohne Steuern abzuführen.

Die Menusprache ist mir relativ egal, nach einiger Zeit weiss man was welche Einstellung bedeutet.

Garantie ist egal, problematisch wird es bei der Gewährleistung welche in Deutschland 2 Jahre belaufen würde und bei dieser Kamera nicht gegeben ist.
Heisst, jedwede Garantie oder Gewährleistung ist ausgeschlossen.

Dann kommt noch eine Problematik, würde Canon die Kamera reparieren wenn man sie einschickt? (Ich meine gegen Bezahlung)
Ich kann mir nicht vorstellen das Canon so begeistert ist von Grauimporten, die Marktpreise unterscheiden sich ja durchaus von Land zu Land.

Aber das größte Problem, willst du damit mal eine EU Grenze überqueren wirds möglicherweise teuer.
Ich weiss nicht wie die Zölle für Kameras sind, aber Einfuhrumsatzsteuer sind schonmal 19%.
D.h. für mich bei einer 1000€ Kamera muss schonmal allein deswegen 200€ Rabatt bestehen.
Ich glaube die Zölle für kameras sind 4,2%, bin aber nicht sicher.
Insgesamt sollten als 250€ minimum an Ersparnis übrigbleiben.

Da in diesem Fall der Käufer willentlich hinters Licht geführt wurde (den Herkunft der Ware sehe ich in diesem Fall als entscheidendes Kriterium an), würde ich im Falle des nichteinlenkens des Verkäufers mich mit einem Anwalt beraten. Aus meinem nichtjuristischen Hintergrund kann ich mir fast sogar den Tatbestand der arglistigen Täuschung vorstellen.
Es geht ja schliesslich um nicht wenig Geld.
 
Da in diesem Fall der Käufer willentlich hinters Licht geführt wurde (den Herkunft der Ware sehe ich in diesem Fall als entscheidendes Kriterium an), würde ich im Falle des nichteinlenkens des Verkäufers mich mit einem Anwalt beraten. Aus meinem nichtjuristischen Hintergrund kann ich mir fast sogar den Tatbestand der arglistigen Täuschung vorstellen.
.

Es steht jedem Käufer frei vor dem Kauf zu fragen.

Dieses ganze hin und hergehacke und die Paragraphenreiterei ist völlig sinnlos. Zum einen weis keiner hier den genauen Wortlaut der Verkaufsanzeige und zum anderen weis auch keiner wie hoch der Preis war?

Wenn man nicht fähig ist Eventualitäten im Vorfeld zu klären sollte man die Finger von Gebrauchtkäufen lassen.
Da wird in geiz ist geil Manier versucht billige Schnäppchen an Land zu ziehen und wundert sich dann wenn was nicht passt.

Das nächste Gustostück ist dieser Thread
Ich hätte echt Anwalt werden sollen.
Ich möchte zu gerne Wissen wie der To dort 3-4 Wochen nach dem Kauf beweist das er nicht selbst ne Mißglückte Sensorreinigung fabriziert hat und jetzt nachdem die Servicestelle seinen shit nicht bügeln konnte, versucht den Schaden auf den Verkäufer abzuwälzen.
 
Es geht wohl um einen bestimmten Steitfall welcher im Canon forum diskutiert wird.
Ob man das ganz mit Canon, Nikon oder einer anderen Firma durchspielt ist, ohne Bezug auf den konkreten Fall, doch egal.

Ich kann mir nicht vorstellen das Canon so begeistert ist von Grauimporten, die Marktpreise unterscheiden sich ja durchaus von Land zu Land.
Wie schon geschrieben gibt es genügend Situationen, in denen man Equipment völlig legal und steuerfrei nach Deutschland/in die EU einführen kann und dann sogar genauso legal wieder verkaufen darf. Wenn ein Hersteller sich dann weigert, auf meine Kosten zu reparieren, wäre das, vorsichtig ausgedrückt, schon recht dreist. Mit ein Grund, warum ich mir bei mind. einem Fremdhersteller sehr genau überlege, ob ich wirklich ein Objektiv seiner Marke kaufen möchte.

Nur so als ein Beispiel:
man lebt selber zeitweise in einem Land außerhalb der EU und erwirbt dort die Kamera. Zieht man erst >6 Monate nach dem Kauf wieder zurück nach D, kann man sie völlig legal und steuerfrei einführen und natürlich auch nutzen. Lebt man dann wieder lange genug hier (m.W. nach auch >6 Monate, könnte aber auch länger sein), dann darf man sie auch wieder ganz legal hier verkaufen ohne dass man dafür Steuern zahlen müsste.

Nur: wie will das der Gebrauchkäufer beim Zoll nachweisen, wenn er mit der gebraucht gekauften Kamera in einem drittland Urlaub macht und bei der Rückreise kontrolliert wird (bzw. schon vorher bei der Ausreise)? Das ist schon als Erstkäufer nicht so ganz trivial, aber da hat man u.U. noch alle Unterlagen zur Hand.
 
Es steht jedem Käufer frei vor dem Kauf zu fragen.
Muss man bei Gebrauchtkauf alles erfragen oder gibt es eine Informationspflicht der Verkäufers?

Dieses ganze hin und hergehacke und die Paragraphenreiterei ist völlig sinnlos. Zum einen weis keiner hier den genauen Wortlaut der Verkaufsanzeige und zum anderen weis auch keiner wie hoch der Preis war?

Fragestellung hier ist deshalb auch völlig davon losgelöst und einfach mal auf 1000EUR Gebrauchtwert zu verstehen.
Stell dir einfach vor, zwei textuell identische Angebote, das was du dann erhälst aber eben nicht.
 
Nun die Frage, inwieweit beeinflusst das Herkunftsland den Gebrauchtpreis?
Garnicht.

Aber dass ich unverzollte oder gestohlene Ware erhalten soll, beeinflusst den Gebrauchtpreis für mich so, dass er gegen Null tendiert.

Bei meiner letzten USA-Reise erhielt ich zwar ohne Rechnungen eine Nämlichkeitsbescheinigung für meinen gesamten Krempel, aber ein anderer Zöllner, den ich gefragt hatte, wohin ich muss, hätte mir die nicht ausgestellt (O-Ton: ohne Rechnungen würde ich Ihnen garnichts ausstellen). Diesmal werde ich mir den Zirkus sparen, auch weil sich bei der Einreise im Normalfall kein Mensch dafür interessiert. Aber ich hätte für jedes Teil eine Rechnung zuhause.

Bei ebay hatte ich mal kurz nach deren Erscheinen eine Nikon D90 ersteigert. Als meine Frage nach der Rechnung verneint wurde und ich nachhakte, weil es das Teil ja erst seit ein paar Monaten zu kaufen gäbe und daher ja wohl noch irgendein Kaufnachweis vorhanden sein müsste, rückte der Verkäufer damit raus, dass er die Kamera auf einer Parkbank gefunden hätte. Er wollte auf Abnahme bestehen, weil das doch alles völlig legal sei. Als ich ihm dann eine Anzeige anstatt der Abnahme anbot, war Ruhe im Karton.
 
Muss man bei Gebrauchtkauf alles erfragen oder gibt es eine Informationspflicht der Verkäufers?

Sorry, aber wenn jemand das Teil "mit Rechnung" anpreist, ev noch "mit Restgarantie" dann ist mal das mindeste das ich nachfrage wer die Rechnung ausgestellt hat.
Es gibt nen ganzen A..... voll Firmen die auch ganz legal Dinge verkaufen bei denen ich nie im Leben einkaufen würde, weil Garantieabwicklungen mit diesen Geschäftspartnern schlicht zum vergessen sind.
 
... arglistigen Täuschung ...

Oder gemeinschaftliche Steuerhinterziehung und bandenmässiger Schmuggel.

Du willst also ernsthaft bei einer Kamera, deren Legalität du begründet in Frage stellst, per Anwalt einen Rabatt erwirken?
Das ist hoffentlich nicht dein Ernst.

Entweder die Ware wurde korrekt eingeführt, dann ist die Herkunft irrelevant, oder die Ware wurde geschmuggelt, dann ist die Transaktion als solche zu hinterfragen "wie verhalte ich mich" und nicht, wie hoch ist mein Anteil an einem krummen Geschäft.
Ich glaube jedenfalls nicht, dass der Fall sich fundamental von Hehlerware unterscheidet und "Kamera weg, Geld futsch" eine mögliche Option ist.


Und bevor jetzt jemand das Strafrecht auspackt ... ich meine das Verhalten des Käufers, der mit Diebesgut zur Polizei muss, und mit Schmuggelware zum Zoll. D.h. nachzahlen. Wars das doppelte?, das Diebesgut ist dann natürlich weg.
 
PS ... wenn ich nach der erforderlichen Frist Betriebseigentum verkaufe gebe ich auch keine original Rechnung raus. Die muss ich nämlich aufbewahren und Garantie ist dann eh' obsolet.
 
Aber dass ich unverzollte oder gestohlene Ware erhalten soll, beeinflusst den Gebrauchtpreis für mich so, dass er gegen Null tendiert.

Gestohlen wenn eine Rechnung dabei ist? Bitte^^

Unverzollt oder nicht, das ist also (d)ein Kriterium.
Also ist eine Ware aus China für dich OK und wertgleich, wenn Rechnung und die entsprechende Zollerklärung dabei ist, korrekt?

Sorry, aber wenn jemand das Teil "mit Rechnung" anpreist, ev noch "mit Restgarantie" dann ist mal das mindeste das ich nachfrage wer die Rechnung ausgestellt hat.

Ich habe bisher nie gefragt wo die Rechnung ausgestellt wurde, werde mein Kaufverhalten wohl mal überdenken müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oder gemeinschaftliche Steuerhinterziehung und bandenmässiger Schmuggel.

Du willst also ernsthaft bei einer Kamera, deren Legalität du begründet in Frage stellst, per Anwalt einen Rabatt erwirken?
Das ist hoffentlich nicht dein Ernst.

Entweder die Ware wurde korrekt eingeführt, dann ist die Herkunft irrelevant, oder die Ware wurde geschmuggelt, dann ist die Transaktion als solche zu hinterfragen "wie verhalte ich mich" und nicht, wie hoch ist mein Anteil an einem krummen Geschäft.
Ich glaube jedenfalls nicht, dass der Fall sich fundamental von Hehlerware unterscheidet und "Kamera weg, Geld futsch" eine mögliche Option ist.


Und bevor jetzt jemand das Strafrecht auspackt ... ich meine das Verhalten des Käufers, der mit Diebesgut zur Polizei muss, und mit Schmuggelware zum Zoll. D.h. nachzahlen. Wars das doppelte?, das Diebesgut ist dann natürlich weg.

Pass bitte auf was du hier unterstellst.

Du willst also ernsthaft bei einer Kamera, deren Legalität du begründet in Frage stellst, per Anwalt einen Rabatt erwirken?
Das ist hoffentlich nicht dein Ernst.
Wie kann eine Kamera illegal sein?
Der Verkäufer hat Steuerhinterziehung betrieben, was ich erwarte ist das entwder er die Sache bereinigt, oder mir das Geld gibt um die Sache zu bereinigen. Welche anderen Folgen noch auf den Verkäufer zu kommen weiss ich nicht.
Desweiteren steht dem Verkäufer ja vollkommen frei die Ware wieder zurückzunehmen.

Entweder die Ware wurde korrekt eingeführt, dann ist die Herkunft irrelevant,
Nein, meiner Meinung nach ist auch dann die Herkunft nicht irrelevant.


oder die Ware wurde geschmuggelt, dann ist die Transaktion als solche zu hinterfragen "wie verhalte ich mich" und nicht, wie hoch ist mein Anteil an einem krummen Geschäft.
Du unterstellst hier wieder Dinge die keiner gesagt hat, halte dich zurück!

Ich glaube jedenfalls nicht, dass der Fall sich fundamental von Hehlerware unterscheidet und "Kamera weg, Geld futsch" eine mögliche Option ist.
Der Fall unterscheidet sich Fundamental von Hehlerware.
Denn bei Hehlerware hat der Verkäufer niemals das Eigentumsrecht erworben, die Kamera gehört jemand vollkommen anderen, dieser erhält sie dann auch zurück.
Der Fall "Kamera weg" tritt wohl nur ein wenn du nicht bereit bist die Steuerschuld nachzuzahlen, dann wird die Kamera beschlagnahmt.
Trotzdem bist du regulär der Eigentümer, du hast das Eigentumsrecht erworben.

Und bevor jetzt jemand das Strafrecht auspackt ... ich meine das Verhalten des Käufers, der mit Diebesgut zur Polizei muss, und mit Schmuggelware zum Zoll. D.h. nachzahlen. Wars das doppelte?, das Diebesgut ist dann natürlich weg.
Du verschmischt wieder Dinge die echt absolut nichts miteinander zu tun haben.
 
"pass auf was du unterstellst"

"halte dich zurück!"

Aber sonst gehts dir noch ganz gut, oder was?

Schmuggelware wird vom Zoll eingezogen. Immer. Danach kannst du sie auslösen. Wenn dir das bei der Einreise passiert, läuft das am gleichen Schalter. Ist meiner 80jährigen Schwiegermutter beim grenzüberschreitenden Einkauf passiert, weil sie zwei Becher Sahne zuviel dabei hatte. 12 Franken hat das bei einem Warenwert von 0,80€ gekostet.

Und selbstverständlich kannst du auch kein Eigentum an geschmuggelter Ware erwerben, oder, wenn du weist, dass es Schmuggelware ist, auf Rückabwicklung bestehen. Gehen sie direkt zum Zoll. Ziehen sie nicht über Los ... und wenn der Zoll die Kamera zur Beweissicherung einzieht, hast du Kamera gehabt.

Die Garantie ist Abhängig vom Hersteller. Olympus zB gewährt diese Weltweit. Und wenn die Ansprüche beim Privatkauf hinfällig werden, ist es erst recht irrelevant wo das Teil gekauft wurde.
 
Da Themen geschlossen werden wenn sie zu emotional und zu OT ablaufen, bitte ich Euch die Diskussion auf meine Fragestellung zu beschränken.
Ich fände es schade, gerade nach dem das andere Thema bereits dicht ist, wenn es hier ähnlich ausläuft :(
 
Der Neupreis liegt in Deutschland aktuell bei 1300 EUR

Ungleich bei den Angeboten ist folgendes:
  • DSLR 1 wurde in Deutschland bei einem Fachhändler gekauft
  • DSLR 2 wurde aus Hong-Kong bezogen, Rechnung aus HK vorhanden, Einfuhrumsatzsteuer wurde nicht abgeführt bzw. Nachweis fehlt
  • Die Menüsprache der DSLR 2 aus Hong-Kong ist in englisch oder japanisch wählbar, deutsch läßt sich nicht auswählen
  • Zubehör / Stecker landestypisch

Nun die Frage, inwieweit beeinflusst das Herkunftsland den Gebrauchtpreis?

Wenn ich die Frage richtig verstehe: D Ware mit Garantie liegt bei angenommenen 1300 (billigster Inet preis). Unbenutzt aber ohne Garantie da schon 12 Monate alt wäre mir dann 1100 bis 1150 wert. So viel darf sie dann mit Versand, Versicherung und Zoll auch aus dem Ausland kosten.
Also um die 900 Euro netto für die Kamera.

Die Menügeschichte und den Stecker würde ich hingegen nicht ganz so kritisch und damit stark preismindernd sehen.

Wie gesagt, meine persönliche Meinung, vielleicht sieht es gesetzlich ja ganz anders aus, bin kein Anwalt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber sonst gehts dir noch ganz gut, oder was?
Deine persönlichen Beleidigungen werden immer dreister, ist es dir nicht möglich einen vernünftigen Ton anzuschlagen?

Schmuggelware wird vom Zoll eingezogen. Immer. Danach kannst du sie auslösen. Wenn dir das bei der Einreise passiert, läuft das am gleichen Schalter. Ist meiner 80jährigen Schwiegermutter beim grenzüberschreitenden Einkauf passiert, weil sie zwei Becher Sahne zuviel dabei hatte. 12 Franken hat das bei einem Warenwert von 0,80€ gekostet.
Der Zoll kann nur einziehen was er findet, die Ware wird zurückgehalten bis du deine Schuld bezahlt hast.
Genau darum geht es hier, die Steuerschuld muss bezahlt werden, danach wird wohl ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung gegen den der die Ware ins Land gebracht hat eingeleitet.
Deine Schwiegermutter hat die 12 Franken nicht als Steuernachzhahlung bezahlt sondern grösstenteils als Strafe.

Und selbstverständlich kannst du auch kein Eigentum an geschmuggelter Ware erwerben, oder, wenn du weist, dass es Schmuggelware ist, auf Rückabwicklung bestehen. Gehen sie direkt zum Zoll. Ziehen sie nicht über Los ... und wenn der Zoll die Kamera zur Beweissicherung einzieht, hast du Kamera gehabt.
Bitte mal ne Quelle dafür.
Wer ist denn Eigentümer der "Schmuggelware"?

Die Garantie ist Abhängig vom Hersteller. Olympus zB gewährt diese Weltweit. Und wenn die Ansprüche beim Privatkauf hinfällig werden, ist es erst recht irrelevant wo das Teil gekauft wurde.
Du hast es immernoch nicht geschnallt.
Die Garantie interessiert hier niemanden, es geht um die gesetzliche Gewährleistung welche in diesem Fall nicht gegeben ist.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
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