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Alt 26.07.2010, 15:37   #1
Tatze83
Benutzer
 
Registriert seit: 24.02.2007
Ort: Bremen
Beiträge: 60
Standard Nebenberuflich als Fotograf

Hi Leute,

ich habe mich zum Thema nebenberufliche Selbstständigkeit mal schlau gemacht. In diversen Beiträgen wird ja immer über die Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft diskutiert, was einem den Spaß an der Selbstständigkeit schnell nehmen kann.

Also zum Thema Handwerkskammer: [Achtung! unbedingt Eintrag #6 beachten!!]
Mir wurde heute von der Handwerkskammer versichert, dass digitale Fotografie kein Handwerk ist. Ein Handwerk wäre es dann, wenn man eine Entwicklungsstraße hat etc., aber die digitale Fotografie mit anschließender Nachbearbeitung ist bei der HWK nicht als Handwerk definiert. Daher ist eine Eintragung in der Handwerkskammer nicht nötig.

Berufsgenossenschaft:
Für Fotografen ist die Berufsgenossenschaft Druck & Papier zuständig. Der Mitgliedsbeitrag beträgt dort ca. 290 EUR. Anders als z.B. in der VBG herrscht dort eine VersicherungsPFLICHT. Aber: ist man nebenberuflich als Fotograf tätig und arbeitet pro Jahr weniger als 100 Tage oder 800 Stunden, kann man einen Antrag auf Befreiung stellen. Man ist zwar in der BG eintragen und muss auch Änderungen des Firmensitzes u.ä. angeben, ist jedoch von der Beitragspflicht befreit. Allerdings hat man dann auch keinen Versicherungsschutz.

Ich will hier keine Diskussion starten, ob es sinnvoll ist, sich als Fotograf anzumelden. Dieser Thread soll nur der Information dienen, weil im Internet leider viele Falschinformationen auftauchen. Ich habe meine Informationen direkt von der HWK und BG ETEM.

Viele Grüße
Sebastian
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Geändert von Tatze83 (27.07.2010 um 17:27 Uhr) Grund: Hinweis auf Eintrag #6 wegen falscher Information der Handwerkskammer
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Alt 26.07.2010, 18:12   #2
Brandrover
Benutzer
 
Registriert seit: 22.06.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Nebenberuflich als Fotograf

Hi,
danke für die Info. Ich spiele mit dem Gedanken während meines Studiums ab und an ma ne Hochzeit zu fotografieren und müsste mich mit solchen Dingen auch nochmal ausführlicher beschäftigen. Sind die 290 € Beitrag der Monats- oder der Jahresbeitrag der Berufsgenossenschaft? Muss man diesen Beitrag dann trotzdem vorher entrichten, wenn man unter der Grenze ist (Rückerstattung). Oder kann man dann schon vorher die Vermutung äußern, dass man unter der Grenze liegt und das Geld gleich behalten?
Was mich weitherhin Interessiert, welche Gesellschaftsform für anzumeldende Gewerbe denn sinnvoll wäre.
Danke schon mal im Vorraus
Brandrover
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Alt 26.07.2010, 18:14   #3
scorpio
Stellv. Administrator
 
Benutzerbild von scorpio
 
Registriert seit: 05.10.2003
Ort: Salzbergen, NDS (bei Rheine, NRW)
Beiträge: 31.200
Standard AW: Nebenberuflich als Fotograf

Auch in diesem Unterforum gibt es einen angepinnten "Wichtig"-Thread. Darin findet man u.a.:

FAQ: Fotografengewerbe in D


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Wissenswertes: Was bedeutet eigentlich "Schönes Bild"? * Gern benutzte Abkürzungen im Board * Vorabvisualisierung - Der Blick vor dem Klick

Alles wirklich Wichtige zu EBV und Software -- Digitales Schärfen -- Die ultimative Digitalkamera-Kaufberatung
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Alt 26.07.2010, 18:19   #4
pjay
Benutzer
 
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Registriert seit: 18.02.2008
Ort: großenlüder
Beiträge: 76
Standard AW: Nebenberuflich als Fotograf

Zitat:
Zitat von Brandrover Beitrag anzeigen
Sind die 290 € Beitrag der Monats- oder der Jahresbeitrag der Berufsgenossenschaft?
Im Jahr. Rückwirkend.
Bei mir war's sogar etwas weniger. Nachdem ich 1 Jahr versichert war und das Befreien 2010 eingeführt wurde, hab ich's genutzt.
Ob's vorab geht? Am besten mal dort fragen.
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Alt 26.07.2010, 22:05   #5
Athena
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Benutzerbild von Athena
 
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Ort: Feldkirchen
Beiträge: 125
Standard AW: Nebenberuflich als Fotograf

wie sieht das ganze denn in österreich aus? gibts da auch nähere infos dazu? weiß jemand mehr?

ich hab bei der wko nachgesehen - lt. dem muss man gewerbe anmelden?! zählt die digitale fotografie da dazu oder ist es wie in deutschland?

werde gleich morgen mal anrufen, vielleicht kann mir heut schon jemand was näheres sagen..

DANKE schon jetzt
lg Tina
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Alt 27.07.2010, 15:00   #6
Tatze83
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Threadstarter
 
Registriert seit: 24.02.2007
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Beiträge: 60
Standard AW: Nebenberuflich als Fotograf

ich habe vorhin noch einmal bei der hwk bremen angerufen. mir kam das ehrlich gesagt merkwürdig vor, dass digitale fotografie kein handwerk ist. mir wurde allerdings wieder versichert, dass digitale fotografie KEIN handwerk ist. auf die frage wo ich das im internet nachlesen könnte wurde mir mitgeteilt, dass die bei der hwk eine interne liste hätten, wo explizit draufsteht, dass digitale fotografie kein handwerk ist, diese liste aber nicht für die öffentlichkeit ist. ich könnte aber ihren vorgesetzten anrufen und mich nochmal erkundigen.

dies habe ich getan und jetzt sieht die sache schon ganz anders aus: digitale fotografie ist sehr wohl ein handwerk. die dame hätte das mit digitaler bildbearbeitung verwechselt. nun haben existensgründer aber die möglichkeit, dass in den ersten beiden jahren kein beitrag gezahlt werden muss und im dritten jahr nur die hälfte. ich weiß jetzt nicht, wie das bei anderen handwerkskammern gehandhabt wird, ich habe halt nur die informationen der handwerkskammer bremen.

gruß
sebastian
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Alt 27.07.2010, 15:15   #7
TomRohwer
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Benutzerbild von TomRohwer
 
Registriert seit: 01.03.2007
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.578
Standard AW: Nebenberuflich als Fotograf

Zitat:
Zitat von Tatze83 Beitrag anzeigen

Also zum Thema Handwerkskammer:
Mir wurde heute von der Handwerkskammer versichert, dass digitale Fotografie kein Handwerk ist. Ein Handwerk wäre es dann, wenn man eine Entwicklungsstraße hat etc., aber die digitale Fotografie mit anschließender Nachbearbeitung ist bei der HWK nicht als Handwerk definiert. Daher ist eine Eintragung in der Handwerkskammer nicht nötig.
Das ist in dieser Form, so wie es formuliert ist, definitiv unrichtig, und mit Sicherheit auch nie von einer HWK so gesagt worden, da hast Du die HWK gründlichst mißverstanden.
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Alt 27.07.2010, 16:18   #8
Tatze83
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Ort: Bremen
Beiträge: 60
Standard AW: Nebenberuflich als Fotograf

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Das ist in dieser Form, so wie es formuliert ist, definitiv unrichtig, und mit Sicherheit auch nie von einer HWK so gesagt worden, da hast Du die HWK gründlichst mißverstanden.
lies dir mal bitte den eintrag über deinen durch. da steht drin, dass ich die dame nicht falsch verstanden habe, sondern die dame mir eine falsche auskunft erteilt hat.
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