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Alt 27.07.2010, 09:30   #1
Svennie
Benutzer
 
Registriert seit: 16.06.2010
Ort: Stralsund
Beiträge: 7
Standard Gewährleistung? - Okularverlängerung kaputt

Ich hab vor einigen Wochen eine Okularverlängerung, original Canon gekauft, wegen der Qualität.
Beim ersten abnehmen der Verlängerung brach eine der Haltespangen ab. Ich hab die Gummi-Okularmuschel schon so oft abgenommen (zum entstauben), dass ichs nicht mehr zählen kann, ohne dass was abgebrochen ist.
Ich ging also frohen Mutes zu meinem Händler und wollte das Teil austauschen lassen. Aber Überraschung: Das geht nicht, es muss eingeschickt werden. DAS macht aber keinen Sinn, weil Canon eh keine Ersatzteile für Garantie verschickt. Von zwei Händlern inzwischen bestätigt.
So, nun steh ich da. Der Händler hat mir kulant angeboten, für 25,-€ bekomme ich eine neue. Als ich mich aufregte, wieso Canon denn nicht zu seiner Gewährleistung steht, sank der Preis nochmal auf 20,-€. Im Netz zahl ich für so ein Ding 19,95. Ich gehe extra zum örtlichen "Fachhändler" und dann sowas.
Hat jemand Erfahrungen mit Garantiefällen bei Zubehörteilen? Wie geht man da am besten ran?
Achja, der Händler hat dann schonmal vorsichtig angedeutet, er wisse ja nicht, wie stark ich da rangegangen wäre... Wie gesagt, ich hab die Okularmuschel zigfach abgenommen, ohne dass ein Problem entstand.

Langsam überlege ich, ob ich mich für die falsche Marke entschieden habe...

Gruß,

Sven
Svennie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.07.2010, 09:58   #2
Matu1804
Benutzer
 
Benutzerbild von Matu1804
 
Registriert seit: 30.11.2008
Ort: Eggersdorf b. Berlin
Beiträge: 3.549
Standard AW: Gewährleistung? - Okularverlängerung kaputt

Der Ansprechpartner ist der Händler, ...Canon lass da mal raus (ist der Hersteller).
In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast einer Fehlbedienung bei dem Händler, er muss Dir also beweisen können, dass es kein Materialfehler sein kann (Mängelhaftung), ...kann er das?
Wenn nicht, hat er das Produkt nachzubessern und wenn das nicht geht zu tauschen. Wenn er weiter blockt, setze Ihm schriftlich eine ausreichende Frist (2 Wochen mit Datumsangabe) und lasse eine Kopie bestätigen. Sollte immer noch keine Einigung möglich sein, gibt es dafür andere Rechtswege.
Matu1804 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.07.2010, 10:08   #3
PinguTS
Benutzer
 
Registriert seit: 12.05.2008
Ort: Nürnberg (original und Herz liegt in Jena)
Beiträge: 355
Standard AW: Gewährleistung? - Okularverlängerung kaputt

Zitat:
Zitat von Svennie Beitrag anzeigen
Als ich mich aufregte, wieso Canon denn nicht zu seiner Gewährleistung steht, sank der Preis nochmal auf 20,-€.
Canon leistet keine Gewährleistung. Die Gewährleistung leistet der Händler. Canon kann nur Garantie leisten. Inwieweit Canon auf solche Teile Garantie leistet: lies Deine Garantiebedingungen durch.

Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung leistet, wie gesagt, der Händler, siehe Kommentar #2.
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Alt 27.07.2010, 10:48   #4
GoCanon
Benutzer
 
Registriert seit: 21.06.2010
Beiträge: 40
Standard AW: Gewährleistung? - Okularverlängerung kaputt

Hi Svennie,
Schäden die durch eigene Ungeschicklichkeit oder Dusseligkeit entstehen, lege ich in der Schublade "Lebenserfahrung" ab und kauf mir ein neues Teil.

Denn - was willst Du schließlich machen, wenn sich der Händler weigert. Zum Rechtsanwalt gehen?

Da mußt Du gleich knapp 400,-- € für die erste Beratung abdrücken und wahrscheinlich schickt er Dich nach Ablauf der Stunde nach Haus, denn solche Bagatell-Fälle nehmen die Gerichte erst garnicht zur Entscheidung an.
Gruß fred
GoCanon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.07.2010, 12:20   #5
Svennie
Benutzer
 
Threadstarter
 
Registriert seit: 16.06.2010
Ort: Stralsund
Beiträge: 7
Standard AW: Gewährleistung? - Okularverlängerung kaputt

Matu:
Danke, guter Tipp, ich werd gleich mal hinfahren und versuchen auf der Basis, bzw. mit dem Hintergrund eine Einigung zu finden.

PinguTS:
Danke, hab ich wohl verwechselt.

GoCanon:
Wie gesagt ich bin mir keiner Dusseligkeit oder Fehlbedienung bewusst. Denn der Vorgang ist der gleiche, wie beim abnehmen der Okularmuschel und die hält meine "Behandlung" seit einer ganzen Weile aus.
Wenn ich etwas abgebrochen hätte, durch Ungeschicklichkeit bspw. würde ich nach dem Versuch der Hilfe durch den Händler jetzt spätestens aufgeben und das, wie du sagst unter Erfahrung verbuchen.

Danke für die Infos. Werde den Ausgang hier posten.

Sven
Svennie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.07.2010, 12:27   #6
jar
Benutzer
 
Benutzerbild von jar
 
Registriert seit: 24.01.2005
Beiträge: 19.621
Standard AW: Gewährleistung? - Okularverlängerung kaputt

Zitat:
Zitat von GoCanon Beitrag anzeigen
Hi Svennie,
Schäden die durch eigene Ungeschicklichkeit oder Dusseligkeit entstehen, lege ich in der Schublade "Lebenserfahrung" ab und kauf mir ein neues Teil.
dazu müsste bewiesen sein das es "Ungeschicklichkeit oder Dusseligkeit" evt. lag doch ein Matierialschaden oder Vorschaden ab Kauf vor, das weiss eben keiner ! dafür gibt es ja die Beweislastumkehr

Zitat:
Zitat von GoCanon Beitrag anzeigen
Denn - was willst Du schließlich machen, wenn sich der Händler weigert. Zum Rechtsanwalt gehen?

Da mußt Du gleich knapp 400,-- € für die erste Beratung abdrücken und wahrscheinlich schickt er Dich nach Ablauf der Stunde nach Haus, denn solche Bagatell-Fälle nehmen die Gerichte erst garnicht zur Entscheidung an.
Gruß fred
eben das ist das Problem, mit derlei peanuts gibt sich ja keiner ab also bleibt man oft auf den Schaden unrechter Weise sitzen.
__________________
meine Bilder dürfen hier bearbeitet werden und im Thread wieder eingestellt werden
gruss
jar
jar ist offline   Mit Zitat antworten
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