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Mißbrauch von Fotos bei Fotowettbewerb

Um da nen Job zu bekommen muss man einiges auf dem Kasten haben - auch wenn man es nicht für möglich hält :evil:
Ja? Ich habe mal einem Bildfotografen mehrfach was erklärt, er hat es aufgeschrieben und in der Zeitung war dann trotzdem alles verwechselt oder falsch dargestellt. Und das Dinge, die man NICHT schreibt, um die Auflage zu erhöhen :ugly:

Also die mögen einige Kompetenzen haben, aber wenn es um die richtige Darstellung von Fakten geht...da pfeifen die generell doch ziemlich drauf.

Aber Hauptsache, man sieht ein schönes BILD dazu :rolleyes::p
 
Leider war es dann doch nicht so schnell erledigt und die ... war genauso unseriös wie ihre Zeitung. :grumble: [...]

Es heißt "Die ... machte auf mich einen genau so unseriösen Eindruck wie es ihre Zeitung tut". Es gibt nämlich Redaktionen/Redaktuere/etc. von denen man zwar nichts zu halten braucht, aber von ihren (oder ihren selbsternannten) Anwälten ... hach, die sind so seriös, daß sie es sogar schaffen, daß einem ein Hamburger Gericht verbieten kann Aussagen über die Haarfarbe von jemandem zu machen, ohne während des ganzen Verfahrens die Haarfarbe überhaupt festzustellen.

Bei Hamburger Gerichten gilt: Wenn der Anwalt seinem Mandanten sagen will, daß ein Rechtsanspruch seinerseits eigentlich gar nicht gegeben ist, sagt er ihm "Das kriegen Sie höchstens in Hamburg durch". :)
 
Es heißt "Die ... machte auf mich einen genau so unseriösen Eindruck wie ihre Zeitung". Es gibt nämlich Redaktionen/Redaktuere/etc. von denen man zwar nichts zu halten braucht, aber von ihren (oder ihren selbsternannten) Anwälten ...
Jaja, man sollte sehr vorsichtig sein mit absoluten Aussagen. ;)
 
Na ja, eigentlich hätten wir uns den Thread sparen können, da du ja die Sache ehe durchziehen wollte wie es dir passt. Abgesehen davon, dass du rechtlich im recht bist, war die Sache der ganze Aufwand und Stress nicht Wert.
Es gibt sicher wichtigere Dinge, mit denen man seine Zeit verwerten kann.

gruss

Wieso? Berit hat die Situation geschildert, um Rat gefragt, Antworten und Anregungen auf Basis von Diskussionen erhalten und dann eine Entscheidung getroffen. Dass sie diese Entscheidung so trifft, wie sie es für richtig hält, das ist einfach ihr gutes Recht. Ihr das jetzt zur Vorhaltung zu machen finde ich schon ziemlich dreist.
 
Tjaaaaaaaaaaa... ich würde mal sagen, ich habe dein Bild gefunden! ;-)
Natürlich bei der FOTO... ähm... BILD... selbstverständlich!
Auf deren HP, im Bereich der 1414er-Leserfotos!

Ist allerdings nicht EXAKT das Bild, welches du einige Beiträge vorher gezeigt hast!
Ich stell dir mal eben nen Screenshot von dem Fenster hier rein!

Die URL zu dem Bild ist die folgende:

http://www.bild.t-online.de/BTO/new...mplateId=renderCommunityInhalt,picture=7.html


Gruß,

CHIEFmaster

.
 
Ist von den Beteiligten eigentlich schon mal wenigstens einer auf die Idee gekommen, dass man rechtlich relevante Gesprächsergebnisse schriftlich fixiert und dem Gesprächspartner mitteilt? Das verschafft Rechtssicherheit und spart allen unnützes Hin und Her, macht dann allerdings auch Rechtsanwälte brotlos...
 
Hi, ich denke, das sollte man unterscheiden: in D sind _Urheberrechte unveräußerbar und verfallen erst nach ein paar Jahrzehnten (nach der Beerdigung des ~Bildschöpfenden). Lediglich _Nutzungsrechte sind übertragbar, das ist der 'Vertrag' zwischen Photograph - ob privat oder nicht - und Model-oder was auch immer, in dem Fall die Tier'eignerin'. Bei der "privaten" Überlassung ~knips' mal meine Hamster~ geht man als Knipser oder Allgemeinmensch stillschweigend vom privaten Nutzen aus ~häng' ich mir an die Wand~ und nicht von der Teilnahme an Phtotwettbewerben: Hier steht der Zugewinn von Geldwerten oder Imagewerten an, und das wäre dem veranstalter gegenüber _unter falscher Flagge = Betrug, und dem Photographen gegenüber _Betrug und Unterschlagung. Allerdings nur, wenn sie nicht still und heimlich Dich als Urheber angemeldet hat und dann hoffnungsvoll mit einem Rosenbüschel vor Deiner Tür steht ;) Frag' mal nach?
 
Rein rechtlich gesehen stünde dir im Falle einse Sieges der Gewinn nicht zu, da du nicht Teilnehmer des Wettbewerbs warst.

Sofern die Teilnahme an die Bedingung geknüpft war, dass es sich um eigene Fotos handelt, bekommt die Einsenderin vermutlich auch nichts und hat zudem noch einen (versuchten) Betrug nach § 263 StGB begangen:D.
 
Hy..

ich hab jetzt mal den ganzen Threat überflogen..

Bei einem solchen fall würde auch ich auf die Barrikade gehen und zwar unverzüglich.

Die 500-Euro-Fotos im Juni
....ne Menge Geld, die der Fotografin durch die Lappen gehen....

Außerdem ist es kein Wettbewerb in dem Sinne....jeder kann Fotos, die er für druckwürdig hält an die B... senden...

den Link gab s schon mal hier im Forum irgendwo

http://www.bild.t-online.de/BTO/news/leser-reporter/startseite/leser-reporter.html

Es ist ganz einfach: Sie machen „klick“ und wir zahlen! Wenn Ihr Foto in der BILD-Zeitung (bundesweit) erscheint, erhalten Sie 500 Euro Belohnung. Für jedes Foto, das in einer Regionalform der BILD-Zeitung gedruckt wird, zahlt BILD 100 Euro.

und ganz wichtig...

Wer ein Foto an Bild.T-Online schickt bzw. hoch lädt erklärt, sämtliche Rechte hieran zu besitzen und überträgt
Bild.T-Online alle Rechte zur Veröffentlichung in allen Medien, insbesondere zur Bearbeitung, Archivierung und Weiterveräußerung.

solong

LG, Fotofee
 
Leider hat die Bildzeitung nicht Wort gehalten.

Ich habe eben mit der zuständigen Redakteurin gesprochen.

Meine Bekannte und ihr Freund haben der Bildzeitung eine eidesstaatliche Erklärung unterschrieben und versichert das sie die Fotos gemacht haben. Daher werden sie von der Bildzeitung die € 500,00 überwiesen bekommen. Der Nachweis reicht nicht, dass in den exif Daten die Seriennummer meiner Kamera steht. Meine Bekannte hat behauptet das sie mit meiner Kamera die Fotos gemacht hat.

Ich bin jetzt richtig sauer.

Ich würde meine ehemalige Bekannte am liebsten verklagen, aber habe ich überhaupt eine Chance? Wie kann ich denn noch nachweisen außer der Seriennnummer meiner Kamera das es meine Fotos sind?
 
Hast du deiner Freundin die Originaldateien gegeben oder bearbeitete?
Wenn sie keine Fotos mit Original-Exifs vorweisen kann, du aber schon, dann sollte das IMHO reichen!
 
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