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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

AW: Verkauf von Gegenständen

Zur Hauptfälligkeit ist ein Ausschluss ohne jegliche Nachweise möglich.

Hierzu mal eine kurze Frage: Wie sind eigentlich die Fristen für Änderungen zur Hauptfälligkeit?
 
Ist diese Versicherung, wenn ich sie über das Antragsformular hier aus dem Forum abschließe, eigentlich billiger, wie auf der Homepage direkt?
 
Ist diese Versicherung, wenn ich sie über das Antragsformular hier aus dem Forum abschließe, eigentlich billiger, wie auf der Homepage direkt?

Nein, Du unterstützt dadurch aber das Forum ein wenig, da diesem für jeden Vertrag eine kleine Provision zukommt. Bei den laufenden Kosten für so ein Forum ist das sicherlich nicht schlecht damit es für die User auch weiterhin kostenlos zur Verfügung steht :)

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, da ich ende April für 10 Tage in die Türkei reise würde mich interessieren ...... bei §3 steht was von innere Unruhen ..... so, jetzt wird mir meine Kamera entrissen geklaut oder wie auch immer ........... da ist doch zur Zeit der Ausnahmezustand ..... wie sieht es Versicherungstechnisch aus?
 
Ich zitiere einfach mal aus #1886

Die Fotoversicherung gilt weltweit ausser in Krieg- und Krisengebieten. Wir halten uns diesbezüglich an die Warnungen des Auswärtigen Amtes. Wenn Du Unsicher bist schau auf deren Seiten nach ob es eine entsprechende Reisewarnung gibt.

Edit:
Aktuell steht die Türkei nicht auf der Liste. Interessant wäre aber die Frage was passiert wenn während des Aufenthaltes eine solche ausgesprochen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, da ich ende April für 10 Tage in die Türkei reise würde mich interessieren ...... bei §3 steht was von innere Unruhen ..... so, jetzt wird mir meine Kamera entrissen geklaut oder wie auch immer ........... da ist doch zur Zeit der Ausnahmezustand ..... wie sieht es Versicherungstechnisch aus?

Hallo,

damit die Versicherung in so einem Fall nicht greift müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

- Warnung des Auswärtigen Amtes
- Ursache des Schadens muss mit Kriegs- oder Krisenereignissen im Zusammenhang stehen

Das heisst wenn Du Dich in der Türkei aufhältst und es in Istanbul zu kriegerischen Auseinandersetzungen kommt, Dir gleichzeitig die Kamera
in Antalya herunterfällt besteht Versicherungsschutz, da kein Zusammenhang mit den Kriegsereignis besteht.

Gruß
Sven
 
Ich habe zwar ziemlich viel gelesen, aber bisher noch keine Antwort darauf gefunden.
Ich und meine Freundin nutzen unsere beiden DSLRs als auch das Zubehör zusammen. Wie genau können wir das versichern? Da ja ein Teil auf ihren Namen und ein Teil auf meinen Namen gekauft wurde.

Vielen Dank schon mal für die Antwort! Finde den Support hier Klasse!
 
Ich habe zwar ziemlich viel gelesen, aber bisher noch keine Antwort darauf gefunden.
Ich und meine Freundin nutzen unsere beiden DSLRs als auch das Zubehör zusammen. Wie genau können wir das versichern? Da ja ein Teil auf ihren Namen und ein Teil auf meinen Namen gekauft wurde.

Vielen Dank schon mal für die Antwort! Finde den Support hier Klasse!

Hallo,

für den Teil der Ausrüstung die nicht vom Versicherungsnehmer gekauft wurde, müsst Ihr einfach Nachweisfotos einreichen.

Gruß
Sven
 
Super, danke! Eine andere Frage wäre noch zu dem Schadenfreiheitsjahren.

Beispiel: 0% Selbstbeteiligung, 2 Jahre schadenfrei
Nach 2 Jahren würde ich gerne auf 100€ SB wechseln, muss ich dann wegen der 2 Jahren Schadensfreiheit nur noch 50€ SB zahlen?
 
Hallo Zusammen, hallo Sven,

ich bin auch sehr an der Fotoversicherung mit TOP Klausel (5000 EUR mit 100 EUR SB) interessiert. Habe aber noch ein paar kurze Fragen:

1. Ich habe einen Großteil meiner Ausrüstung gebraucht gekauft, muss also alles auf einer aktuellen Zeitung/Zeitschrift fotografieren mit sichtbarer Seriennummer und Zustand? (Neu gekaufte Sachen aber nicht, oder?)

2. Ein paar Sachen möchte ich demnächst verkaufen, aber ich kann diese ja trotzdem bei Euch melden (fotografieren), da der Gesamtwert der Ausrüstung ja egal ist, oder?

3. Diebstahl aus dem Auto oder Wohnwagen ist bei meiner Hausratversicherung bis 10k EUR dabei, weswegen ich auch nicht den Gesamtwert versichern möchte. Sollte aber die Hausrat nicht alles ersetzen, würde ich den Restbetrag bis zur Versicherungssumme (abzgl SB) von "Euch" erhalten? (bspw. wenn 15k EUR gestohlen werden)

4. Mein Laptop ist älter als 3 Jahre, aber SSD und Festplatte darin nicht, kriegt man diese dann ersetzt? Sind externe Festplatten mitversichert?

5. Wie wird bei gebrauchten Gegenständen der Zeitwert bestimmt? (Meine 7DII habe ich vor kurzem bei asgoodasnew gekauft, wirkt neuwertig, aber ich habe keine Ahnung, wie alt sie ist? Ebenso bei einem anderen Laptop, den ich bei Ebay gekauft habe?)

Vielen Dank für Deine Hilfe!

Liebe Grüße,

Michael
 
Ich habe meine Ausrüstung schon seit ein paar Jahren bei euch versichert und möchte nun einige bereits verkaufte Gegenstände ausschließen und neue hinzufügen. Ich habe meine DSLR im Januar als Gebrauchtware vom Nikon Service Point München gekauft, reicht euch hier als Besitz-/Funktionsnachweis eine Rechnungskopie oder muss ich die Kamera auch auf einer aktuellen Tageszeitung Fotografieren, so wie es ansonsten für Gebrauchtware erforderlich ist?;)
 
Super, danke! Eine andere Frage wäre noch zu dem Schadenfreiheitsjahren.

Beispiel: 0% Selbstbeteiligung, 2 Jahre schadenfrei
Nach 2 Jahren würde ich gerne auf 100€ SB wechseln, muss ich dann wegen der 2 Jahren Schadensfreiheit nur noch 50€ SB zahlen?

Yepp, dass ist so :)


Hallo Zusammen, hallo Sven,

ich bin auch sehr an der Fotoversicherung mit TOP Klausel (5000 EUR mit 100 EUR SB) interessiert. Habe aber noch ein paar kurze Fragen:

1. Ich habe einen Großteil meiner Ausrüstung gebraucht gekauft, muss also alles auf einer aktuellen Zeitung/Zeitschrift fotografieren mit sichtbarer Seriennummer und Zustand? (Neu gekaufte Sachen aber nicht, oder?)

2. Ein paar Sachen möchte ich demnächst verkaufen, aber ich kann diese ja trotzdem bei Euch melden (fotografieren), da der Gesamtwert der Ausrüstung ja egal ist, oder?

3. Diebstahl aus dem Auto oder Wohnwagen ist bei meiner Hausratversicherung bis 10k EUR dabei, weswegen ich auch nicht den Gesamtwert versichern möchte. Sollte aber die Hausrat nicht alles ersetzen, würde ich den Restbetrag bis zur Versicherungssumme (abzgl SB) von "Euch" erhalten? (bspw. wenn 15k EUR gestohlen werden)

4. Mein Laptop ist älter als 3 Jahre, aber SSD und Festplatte darin nicht, kriegt man diese dann ersetzt? Sind externe Festplatten mitversichert?

5. Wie wird bei gebrauchten Gegenständen der Zeitwert bestimmt? (Meine 7DII habe ich vor kurzem bei asgoodasnew gekauft, wirkt neuwertig, aber ich habe keine Ahnung, wie alt sie ist? Ebenso bei einem anderen Laptop, den ich bei Ebay gekauft habe?)

Vielen Dank für Deine Hilfe!

Liebe Grüße,

Michael

Hallo Michael,

gern beantworte ich deine Fragen wie folgt:

zu 1.) Ja, die Bilder benötigen wir.

zu 2. ) Richtig :)

zu 3. ) Richtig, nach Vorleistung der Hausrat springt die Fotoversicherung bis maximal zur gewählten Versicherungssumme ein.

zu 4.) Die Zusatzkomponenten deines über 3 Jahre alten Laptops sind leider nicht über die TOP-Klausel versichert.

zu 5.) Der Zeitwert ist der aktuellen Handelswert für gebrauchte Gegenstände gleicher Art und Güte.


Ich habe meine Ausrüstung schon seit ein paar Jahren bei euch versichert und möchte nun einige bereits verkaufte Gegenstände ausschließen und neue hinzufügen. Ich habe meine DSLR im Januar als Gebrauchtware vom Nikon Service Point München gekauft, reicht euch hier als Besitz-/Funktionsnachweis eine Rechnungskopie oder muss ich die Kamera auch auf einer aktuellen Tageszeitung Fotografieren, so wie es ansonsten für Gebrauchtware erforderlich ist?;)

Bei gebraucht gekauften Gegenständen benötigen wir stets Nachweisfotos, Rechnungen alleine reichen leider nicht aus.

Gruß
Sven
 
Ok, danke für deine schnelle Antwort. Noch ein paar Fragen zum Änderungsantrag: Die neue Gesamtversicherungssumme trage ich selbst im Formular ein, den Jahresbeitrag ebenfalls, so wie ihn der Rechner mir auf eurer Homepage errechnet? Bei der Anlage 1, die Auflistung der Versicherten Gegenstände, trage ich als Wert jeweils den meiner Meinung nach dem Zustand und Alter angemessenen Zeitwert ein, korrekt? Bei vielen Gegenständen kenne ich kein Neukaufdatum (Gebrauchtkäufe), was soll ich da angeben?

Bei einem der zu versichernden Objektive (Tamron 15-30/2.8 VC USD) ist die Seriennummer so schwer zu lesen, dass man sie nicht lesbar abfotografieren kann, wie soll da der bildliche Nachweis stattfinden? Wäre es auch möglich, einfach mit der Ausrüstung bei euch vorbei zu kommen, und sich entweder du oder einer deiner Mitarbeiter sich vom Zustand (und der passenden Seriennummer) versichert und somit der Nachweis als erbracht gilt?

Viele Grüße,
Alexander
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, danke für deine schnelle Antwort. Noch ein paar Fragen zum Änderungsantrag: Die neue Gesamtversicherungssumme trage ich selbst im Formular ein, den Jahresbeitrag ebenfalls, so wie ihn der Rechner mir auf eurer Homepage errechnet? Bei der Anlage 1, die Auflistung der Versicherten Gegenstände, trage ich als Wert jeweils den meiner Meinung nach dem Zustand und Alter angemessenen Zeitwert ein, korrekt? Bei vielen Gegenständen kenne ich kein Neukaufdatum (Gebrauchtkäufe), was soll ich da angeben?

Bei einem der zu versichernden Objektive (Tamron 15-30/2.8 VC USD) ist die Seriennummer so schwer zu lesen, dass man sie nicht lesbar abfotografieren kann, wie soll da der bildliche Nachweis stattfinden? Wäre es auch möglich, einfach mit der Ausrüstung bei euch vorbei zu kommen, und sich entweder du oder einer deiner Mitarbeiter sich vom Zustand (und der passenden Seriennummer) versichert und somit der Nachweis als erbracht gilt?

Viele Grüße,
Alexander

Ruf uns bezüglich deiner Fragen und den entstehenden Rückfragen bitte einmal unter 0251-789000 an.

Gruß
Sven
 
Hallo liebe Forumler,

ab sofort kann unsere TOP-Klausel bis zu einer Versicherungssumme von 30.000 € (statt bisher 10.000 €) abgeschlossen werden. Die Beiträge findet Ihr unter nachstehendem Link:

http://www.fotoversicherung.com/download/TOPklausel-PF2016-050-Erw-VSU-inkl-19VST.pdf

Mit der TOP-Klausel könnt Ihr euer gesamtes Equipment auf erstes Risiko ohne Listenführung versichern. Einfacher geht es nicht :)

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Ausschlüsse und Versicherungswertänderungen sind nur zur Hauptfälligkeit oder bei Risikofortfall möglich

Was bedeutet das?

Ich würde gern einige Gegenstände von der Liste nehmen und einige andere aufnehmen (Systemumstieg). Geht das sofort oder muss ich alle Gegenstände die noch auf der Liste sind, aber nicht mehr in meinem Besitz noch bis nächstes Jahr Versicherung bezahlen (Vertragsschluss war Anfang Juni)


danke
 
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