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Neue Google Bildersuche: Das müssen Fotografen wissen!

Lange nicht mehr kam bei mir so viel Fremdschämen auf wie beim Lesen diverser Verweise auf die robots.txt. Liebe Leute, die ihr das für eine Option haltet:
Ihr lebt in einem Rechtsstaat. In einem solchen darf Mensch sich darauf verlassen, dass zugesicherte Rechte ihm auch erhalten bleiben, ohne dass er für jeden möglichen Angreifer eine eigene Abwehrstrategie entwirft.

Wo wäre denn auch die Verhältnismäßigkeit, wenn zehntausende Webmaster ihre Dateien anpassen oder gar wie hier im Thread von einigen angedeutet ihre Webseiten umgestalten müssten, nur um ihr gesetzlich verbrieftes Urheberrecht - das Recht, selbst über die Verbreitung der eigenen Bilder zu entscheiden - gegen einen einzelnen zu verteidigen?

Wie können Nutzer Copyright-Hinweise lesen, die auf der Original-Website unter dem Bild stehen, wenn Google doch nur das Bild in voller Auflösung verlinkt?

Fakt ist: in Deutschland entscheidet der Urheber allein, wie sein Werk weiterverbreitet wird. Thumbnails sind eine BGH-bestätigte Ausnahme. Die Einbindung der Website per Frame ist quasi ein Zitat, weil Quelle und Kontext daraus hervorgehen. Volleinbindung fremder Bilder ohne Erlaubnis ist ebenfalls bestätigt nicht legal.
Und wer jetzt von "neuen Zeiten" schreibt, ist wohl weder Urheber noch hat er den wichtigsten Satz dieses ganzen Threads, der leider scheinbar untergegangen ist, verstanden:

Ohne Urheber kein Content.

Ergänzung: Natürlich ist der Verweis auf die robots.txt als mögliche erste Abwehrmaßnahme völlig in Ordnung und ein hilfreicher Tip. Wer ihn nur so meinte, möge sich bitte von mir nicht angesprochen fühlen. Er darf nur nicht dazu herangezogen werden, die Verfahrensweise von Google gutzuheißen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr lebt in einem Rechtsstaat. In einem solchen darf Mensch sich darauf verlassen, dass zugesicherte Rechte ihm auch erhalten bleiben, ohne dass er für jeden möglichen Angreifer eine eigene Abwehrstrategie entwirft.

Ich schätze mal das die Gesetze hier über kurz oder lang sinnvoll angepasst werden damit das Internet rechtssicher so verwendet werden kann wie es auch gedacht ist (wäre das Web von Juristen oder so manchem Hobby-Fotografen entwickelt worden, würden wir heute hier nicht diskutieren- das Internet wäre eine Randerscheinung).

Das schlimmste was dem Anwender passieren kann ist, dass man google.com statt google.de nutzen muss. Damit kann man leben.
 
Das wird sicherlich geschehen und ist auch zu begrüßen. Wie das dann genau aussieht, wird aber vermutlich noch für einige Jahre Gegenstand reger Diskussionen bleiben.

Wobei das BGH-Urteil wohl auch die neue Bildersuche abdecken sollte. Es geht da ja explizit *nicht* um Thumbnails.
 
Stimmt. Jetzt kommt es auf die Definition von "nach den Umständen üblichen Nutzungshandlungen" an. Aus meiner Sicht mal wieder eine schön schwammige Definition zur Festlegung durch den Rechtsalltag. :(
Ob das dann de facto für Suchmaschinen das Urheberrecht aushebelt werden wir sehen. Ich persönlich will es nicht hoffen, dann dann ist der Weg zur Legalität von Geschäftemacherei mit geklauten Bildern (FB-Fanseiten etc.) nicht mehr weit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Stimmt. Jetzt kommt es auf die Definition "nach den Umständen üblicher Nutzungshandlungen" an. Aus meiner Sicht mal wieder eine schön schwammige Definition zur Festlegung durch den Rechtsalltag. :(
Ob das dann de facto für Suchmaschinen das Urheberrecht aushebelt werden wir sehen. Ich persönlich will es nicht hoffen, dann dann ist der Weg zur Legalität von Geschäftemacherei mit geklauten Bildern (FB-Fanseiten etc.) nicht mehr weit.

Da steht auch:
"Der in der Wiedergabe in Vorschaubildern liegende Eingriff in das Recht der Klägerin, ihre Werke öffentlich zugänglich zu machen (§ 19a UrhG), ist jedoch gleichwohl nicht rechtswidrig, weil die Beklagte dem Verhalten der Klägerin (auch ohne rechtsgeschäftliche Erklärung) entnehmen durfte, diese sei mit der Anzeige ihrer Werke im Rahmen der Bildersuche der Suchmaschine einverstanden. Denn die Klägerin hat den Inhalt ihrer Internetseite für den Zugriff durch Suchmaschinen zugänglich gemacht, ohne von technischen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um die Abbildungen ihrer Werke von der Suche und der Anzeige durch Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen. "

http://juris.bundesgerichtshof.de/c...rt=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=51777&pos=1&anz=94

Denn im Kern geht es überhaupt nicht darum das Google Bilder in der Bildersuche zeigt, es geht einzig und allein darum Google vorschreiben zu wollen wie genau das geschieht.
Wer damit nicht einverstanden ist, nutzt robots.txt.
 
Ich finde es schon fragwürdig, dass der Bundesgerichtshof (! :eek:) die Inanspruchnahme eines bestehenden Rechtes plötzlich davon abhängig macht, bestimmte technische Maßnahmen zu nutzen - was, wenn die Klägerin diese nicht einmal kannte? Da sind wir wieder beim Rechtsstaat...
Immerhin könnte man genauso gut argumentieren, dass die Klägerin zwar sehr wohl eine Publizierung ihrer Fotos im Internet wünschte, ganz offensichtlich aber nur im durch ihre Website gesetzten Kontext (sonst hätte sie nicht geklagt).
Aber auch wenn man diese Fragwürdigkeit hinnimmt, kann man wohl getrost davon ausgehen, dass die Klägerin allenfalls von einer Nutzung durch Suchmaschinen ausgehen konnte, wie sie zu diesem Zeitpunkt üblich war - eben als Thumbnail.
Google wird gute Gründe haben, die neue Bildersuche in Deutschland noch nicht eingeführt zu haben und das ist IMO auch gut so.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde es schon fragwürdig, dass der Bundesgerichtshof (! :eek:) die Inanspruchnahme eines bestehenden Rechtes plötzlich davon abhängig macht, bestimmte technische Maßnahmen zu nutzen - was, wenn die Klägerin diese nicht einmal kannte? Da sind wir wieder beim Rechtsstaat...

Die Klägerin hat sogar gewusst wie man im Google-Ranking möglichst hoch kommt.

Aber auch wenn man diese Fragwürdigkeit hinnimmt, kann man wohl getrost davon ausgehen, dass die Klägerin allenfalls von einer Nutzung durch Suchmaschinen ausgehen konnte, wie sie zu diesem Zeitpunkt üblich war - eben als Thumbnail.
Google wird gute Gründe haben, die neue Bildersuche in Deutschland noch nicht eingeführt zu haben und das ist IMO auch gut so.

Das würde bedeuten das Google die Dienste nicht verändern darf?
 
Das "Problem" ist doch ein völlig anderes:

Denjenigen die sich so über die neue Bildersuche aufregen geht es doch nicht um die Bilder an sich, nicht um Copyright, sondern nur darum, dass ihre Besucherzahlen zurückgegangen sind und damit (sofern vorhanden) auch Werbeeinnahmen.

Bei der alten Bildersuche wurde bei jedem Klick auf ein Thumbnail auch die Seite im Hintergrund geladen. Das erzeugt einen zusätzlichen Seitenaufruf (Page Impression) und eine sogenannte Ad Impression (Banner wird angezeigt).

Ob man so einen Seitenaufruf wirklich als "Besucher" werten kann, halte ich schon für problematisch.
Entweder ich interessiere mich für die Seite, dann surfe ich diese auch mit der neuen Suche an, oder mich interessiert nur das Bild und dann lade ich mir es halt direkt runter.

Ich finde Seiten deren alleiniges Geschäftsmodell auf solche zweifelhaften Besucherzahlen basiert sowieso schon von vorne rein unseriös: Wenn der Content auf meiner Seite gut ist, dann bin ich auf solche "Besucher" (im Sinne von "der User wollte da gar nicht hin, aber Google hat halt einen Seitenaufruf generiert") nicht wirklich angewiesen.

=> Die zusätzlichen Ad Impressions waren ein positiver Nebeneffekt - sozusagen ein Goodie oben drauf. Jetzt fallen sie weg - Pech gehabt.
 
Die Klägerin hat sogar gewusst wie man im Google-Ranking möglichst hoch kommt.
Gut, dann darf man eine Nutzung der robots.txt erwarten. Sofern nicht darauf abgehoben wird, dass dieses Wissen nicht pauschal voraussetzbar ist, hat sie den Urhebern damit ein Ei gelegt. :(

Das würde bedeuten das Google die Dienste nicht verändern darf?
Doch, natürlich, Google kann seine Dienste ändern wie es will. Aber es wird eine mögliche Rechtsbrechung nicht damit begründen können, Zustimmung zu einem vorherigen Zustand erhalten zu haben.
 
Ich finde es schon fragwürdig, dass der Bundesgerichtshof (! :eek:) die Inanspruchnahme eines bestehenden Rechtes plötzlich davon abhängig macht, bestimmte technische Maßnahmen zu nutzen -

Das nennt man "konkludentes Handeln".

Des Weiteren muss bei solchen Entscheidungen auch immer das Recht von Einzelpersonen gegen das Recht der Allgemeinheit (z.B. Anspruch auf nützliche Suchmaschinen) abgewogen werden.
 
Denjenigen die sich so über die neue Bildersuche aufregen geht es doch (..) nur darum, dass ihre Besucherzahlen zurückgegangen sind und damit (sofern vorhanden) auch Werbeeinnahmen.
(..)
Ich finde Seiten deren alleiniges Geschäftsmodell auf solche zweifelhaften Besucherzahlen basiert sowieso schon von vorne rein unseriös:
Du unterstellst den Kritikern ein ganz bestimmtes Motiv, nur um darauf basierend dann sogar eine Idee von Unseriösität zu äußern. Findest du das in Ordnung?
Das ist nicht nur unsachlich, das ist beleidigend.
Ich hatte nie Werbebanner auf meiner Website. Ich finde es okay, wenn Google meine Bilder indiziert. Aber ich erwarte, dass wer sie nutzen möchte, dann die entsprechenden Bedingungen darunter lesen kann.
Und jetzt kommst du.
 
Das nennt man "konkludentes Handeln".
Du hast keine Ahnung, wovon du da schreibst. Konkludentes Handeln ist etwas ganz anderes.

Des Weiteren muss bei solchen Entscheidungen auch immer das Recht von Einzelpersonen gegen das Recht der Allgemeinheit (z.B. Anspruch auf nützliche Suchmaschinen) abgewogen werden.
Wo gibt es ein Recht auf nützliche Suchmaschinen?
Inwiefern wird ein Recht der Allgemeinheit auf Information dadurch beschränkt, Bilder nur als Thumbnails anzuzeigen und die Quellen zu verlinken?
Gibt es ein Recht der Allgemeinheit auf Bildvollzitate?
 
Du unterstellst den Kritikern ein ganz bestimmtes Motiv, nur um darauf basierend dann sogar eine Idee von Unseriösität zu äußern. Findest du das in Ordnung?

Ja, natürlich finde ich das in Ordnung.
Da ich es nicht in Ordnung finde sich über den Verlust von etwas aufzuregen was einem nach meinem Rechtsempfinden eh nicht Zustand.
Da wird von BESUCHER-Rückgang geredet, aber in welcher Welt (ausser in Statistiken) ist denn ein von Google "künstlich" generierter Seitenaufruf ein BESUCHER???

Das ist nicht nur unsachlich, das ist beleidigend.

Bleib mal mit der Kirche im Dorf.
Wenn die Besucherzahlen so stark durch die neue Bildersuche zurückgehen, dann können es ja vorher nicht all zu viele echte Besucher die sich für die Website interessiert haben gewesen sein.

Ich hatte nie Werbebanner auf meiner Website. Ich finde es okay, wenn Google meine Bilder indiziert. Aber ich erwarte, dass wer sie nutzen möchte, dann die entsprechenden Bedingungen darunter lesen kann.
Und jetzt kommst du.

Was meinst Du mit Nutzung?
Dass ich ein Bild nicht einfach für irgendetwas verwenden kann dürfte inzwischen ja wohl jedem bekannt sein.
Zumal auch bei der neuen Suche von Google darauf hingewiesen wird.
 
Du hast keine Ahnung, wovon du da schreibst. Konkludentes Handeln ist etwas ganz anderes.

Im übertragenen Sinne (aus dem Vertragsrecht) ist das genau dasselbe.
So hat es ja auch der BGH ausgedrückt. Dadurch, dass der Indexierung nicht widersprochen, wurde ihr stillschweigend zugestimmt (Stillschweigende Zustimmung = Konkludentes Handeln).

Wo gibt es ein Recht auf nützliche Suchmaschinen?
Inwiefern wird ein Recht der Allgemeinheit auf Information dadurch beschränkt, Bilder nur als Thumbnails anzuzeigen und die Quellen zu verlinken?
Gibt es ein Recht der Allgemeinheit auf Bildvollzitate?

Es gibt ein Recht der Allgemeinheit auf Informationen, wie Du ja selber schreibst.
Der Zugang zu diesen wird durch die neue Suche bequemer und einfacher gemacht. Und das gilt es abzuwägen.
Geändert haben sich folgende Punkte:
- Die Thumbnails sind etwas größer geworden (je nach Monitor-Auflösung)
- Die Seite wird nicht mehr im Hintergrund aufgerufen
- es gibt deutlich (!) mehr Links zur Quelle
 
Doch, natürlich, Google kann seine Dienste ändern wie es will. Aber es wird eine mögliche Rechtsbrechung nicht damit begründen können, Zustimmung zu einem vorherigen Zustand erhalten zu haben.

So wie ich das BGH verstanden habe, soll robots.txt verwendet werden, wenn einem irgendwas an Google, Bing & Co. nicht passt.
Es gibt keinen Vertrag zwischen Google und dem Bildeinsteller.
 
Ja, natürlich finde ich das in Ordnung. Da ich es nicht in Ordnung finde sich über den Verlust von etwas aufzuregen was einem nach meinem Rechtsempfinden eh nicht Zustand.
Die Frage bezog sich eher darauf, ob du eine pauschale und unzutreffende Unterstellung mit gleich nachfolgender Zuordnung zu Unseriosität - kurz: Argumentation auf unterstem Niveau - in Ordnung findest.
Wenn es übrigens nach deinem Rechtsempfinden dem Urheber eines Werkes nicht zusteht, selbst über dessen Verwendung zu entscheiden, ist dein Rechtsverständnis nicht mit der aktuellen Gesetzgebung kompatibel.

Da wird von BESUCHER-Rückgang geredet, aber in welcher Welt (ausser in Statistiken) ist denn ein von Google "künstlich" generierter Seitenaufruf ein BESUCHER???
Der Besucherrückgang ergibt sich (auch?) daraus, dass Nutzer sich die Originalseite nicht mehr anschauen, wenn Google ihnen schon die volle Auflösung liefert.
Auch das ist aber für die rechtliche Bewertung völlig uninteressant. Da geht es um die Frage, inwieweit das Urheberrecht betroffen ist und das hat mit PageImpressions etc., worauf du es unsachlich reduzieren willst, erst mal überhaupt nichts zu tun.

Bleib mal mit der Kirche im Dorf.
Pauschal und unzutreffend beleidigen und dann nicht hören wollen, dass es genau das war?

Wenn die Besucherzahlen so stark durch die neue Bildersuche zurückgehen, dann können es ja vorher nicht all zu viele echte Besucher die sich für die Website interessiert haben gewesen sein.
Urheberrechte sind nicht von Besucherzahlen abhängig.

Dass ich ein Bild nicht einfach für irgendetwas verwenden kann dürfte inzwischen ja wohl jedem bekannt sein.
Scheinbar noch bei Weitem nicht genug Leuten. Wie aber weise ich Leute auf meine Nutzungsbeschränkungen hin, wenn sie diese gar nicht zu sehen bekommen, weil sie ihr Ziel (volle Auflösung) ja auch ohne Besuch meiner Seite erreichen?

Zumal auch bei der neuen Suche von Google darauf hingewiesen wird.
Was Google schreibt hat in der Rechtsbeziehung zwischen einem Besucher und dem Urheber keine Relevanz.

Im übertragenen Sinne (aus dem Vertragsrecht) ist das genau dasselbe.
Von Wiederholung wird das nicht wahrer. Du kannst ja mal hier anfangen und überlegen, was
"Ein bloß schlüssiges Verhalten genügt in jenen Fällen nicht, wo das Gesetz eine ausdrückliche Erklärung verlangt." in Bezug darauf, dass Nutzungsrechte explizit eingeräumt werden müssen, bedeuten könnte.

So hat es ja auch der BGH ausgedrückt. Dadurch, dass der Indexierung nicht widersprochen, wurde ihr stillschweigend zugestimmt (Stillschweigende Zustimmung = Konkludentes Handeln).
Das ist schlichtweg gelogen.
Vielleicht liest du mal hier nach, da steht deutlich:
"ist der Bundesgerichtshof davon ausgegangen, dass die Klägerin zwar nicht durch eine ausdrückliche oder stillschweigende rechtsgeschäftliche Erklärung Google ein Recht zur Nutzung ihrer Werke als Vorschaubilder im Rahmen der Bildersuche eingeräumt hat."
Kurz: Nix konkludent.

Der Zugang zu diesen wird durch die neue Suche bequemer und einfacher gemacht.
So, wie du ja auch meine Nachfrage, wo es das von dir proklamierte "Recht auf nützliche Suchmaschinen" gäbe, wohlweislich nicht beantwortet hast, muss ich dich auch hier fragen:
Wo gibt es ein Recht darauf, dass eine Suchmaschine bequemer oder einfacher funktioniert?
Eben, das gibt es nicht. Mal unabhängig davon, dass man streiten kann, ob das nun ein Ergonomiegewinn ist (mir z.B. fehlt der Kontext bei verlinkten Bildern) ist das einzig und allein Interesse von Google und zwar aus welchem Grund? Richtig: Maximierung der Einnahmen. Eventuelle Verbesserungen für den Nutzer sind da allenfalls Mittel zum Zweck.

- es gibt deutlich (!) mehr Links zur Quelle
Und wenn da 100 Links sind: eine Einbindung von Originalbildern fremder Webseiten verstößt in Deutschland bisher gegen das Urheberrecht. Aber vielleicht hilft es ja auch den Autoren von eBooks, wenn ihre PDFs wild kopiert werden. Schließlich steht ihr Name ja auch mehrfach drin. :rolleyes:

Es gibt keinen Vertrag zwischen Google und dem Bildeinsteller.
Das ist der Punkt, und deswegen finde ich den Verweis auf eine robots.txt auch fragwürdig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es nach deinem Rechtsempfinden dem Urheber eines Werkes nicht zusteht, selbst über dessen Verwendung zu entscheiden, ist dein Rechtsverständnis nicht mit der aktuellen Gesetzgebung kompatibel.

Von Verwendung kann hier doch gar keine Rede sein.
Es wird zitiert und verlinkt mit dem einzigen Zweck der Verlinkung.


Du hast das scheinbar nicht verstanden. Der Besucherrückgang ergibt sich nicht daraus, dass Google das per IFrame einbindet, sondern dass die Nutzer sich die Originalseite (und dort evtl. gegebene Copyright-Hinweise usw.) nicht mehr anschauen, wenn Google ihnen schon die volle Auflösung liefert.
Auch das ist aber für die rechtliche Bewertung völlig uninteressant. Da geht es um die Frage, inwieweit das Urheberrecht betroffen ist und das hat mit PageImpressions etc., worauf du es unsachlich reduzieren willst, erst mal überhaupt nichts zu tun.

Das ist eben genau die Frage.
Wenn die Inhalte meiner Seite so qualitativ hochwertig sind, dann muss ich den Großteil meiner Besucher nicht aus der Google Bildersuche generieren.

Meiner Meinung nach gibt es zwei Arten von Usern:

1. Der User sucht ein Bild und zwar nur ein bestimmtes Bild. Er interessiert sich weder für meine Seite noch für sonst irgendetwas um das Bild herum.
In der alten Google Bildersuche wird er auf das kleine Thumbnail klicken, dann wird ihm die Seite angezeigt und rechts (überlappend) die Google Spalte mit nochmal dem Thumbnail.
Entweder scrollt er dann (umständlich) meine Seite ab bis er das Bild sieht und speichert sich dies dann (oder schaut es sich nur nochmal genauer an).
Oder er klickt nochmal auf das kleine Thumbnail und kommt dann DIREKT zur Bilddatei ohne auch nur irgendetwas von meiner Seite zu sehen (das ist übrigens bei der neuen Suche anders - dort kommt er nicht mehr zur Bilddatei sondern auf die Seite).

=> Als Besucher meiner Seite ist dieser User vollkommen uninteressant, da er sich ja nur für dieses eine Bild interessiert. Dieses verhalten sollte meiner Meinung nach auch nicht mit einer AI gewürdigt werden.

2. Der User sucht nach einem Bild, ist begeistert davon und denkt sich, schau ich mir doch noch an was es da sonst noch an Bildern (Content) gibt.
Hier wird er (aktive Handlung) den Frame in der alten Suche wegklicken um sich die Seite genauer anzuschauen. In der neuen Suche wird er einen der vielen Links zur Seite folgen.

=> DAS sind die echten Besucher und ich glaube genau diese werden durch die neue Suche nicht zurückgehen. Im Gegenteil.

Pauschal und unzutreffend beleidigen und dann nicht hören wollen, dass es genau das war? Ist ja lächerlich.

Wer wird denn wo beleidigt?

Urheberrechte sind nicht von Besucherzahlen abhängig.

Das eine hat mit dem anderen doch gar nichts zu tun.
Die Aufregung über die neue Suche kam doch nur aufgrund eines angeblichen Besucherrückgangs zustande (siehe den Link im ersten Post).
Angebliche Urheberrechte werden doch da nur vorgeschoben.
Würde Google trotzdem noch eine Pageimpression auslösen (wie auch immer) hätte sich niemand aufgeregt und diese Diskussion gäbe es gar nicht.

Scheinbar ja nichtmal Google, auf jeden Fall jedoch noch bei weitem nicht genug Leuten. Wie aber weise ich Leute auf meine Nutzungsbeschränkungen hin, wenn sie diese gar nicht zu sehen bekommen, weil sie ihr Ziel (volle Auflösung) ja auch so erreichen?

War vorher auch nicht so:
Zweimal Klick aufs kleine Thumbnail (geht schneller als die Website runter zu scrollen und umständlich zu suchen) und man kam direkt auf die original Bilddatei. Ohne Website. Ohne alles.


Von Wiederholung wird der Blödsinn nicht wahrer. Du kannst ja mal hier anfangen und überlegen, was
"Ein bloß schlüssiges Verhalten genügt in jenen Fällen nicht, wo das Gesetz eine ausdrückliche Erklärung verlangt." in Bezug darauf, dass Nutzungsrechte explizit eingeräumt werden müssen, bedeuten könnte.

Das ist ja wieder die Frage:
NUTZT Google hier oder nicht?
Darüber wird letztendlich dann wieder der BGH urteilen müssen.

“Ein Berechtigter, der Texte oder Bilder im Internet ohne Einschränkungen frei zugänglich macht, muss mit den nach den Umständen üblichen Nutzungshandlungen rechnen”, sagte der BGH damals.
Eine Einschränkung, dass die Bilder nur in Thumbnail-Größe in der Ergebnisliste angezeigt werden dürften, findet sich in der Entscheidung (wie auch in der nachfolgenden Vorschaubilder-II-Entscheidung) nicht. Man wird jedoch fragen müssen, ob die Wiedergabe als größeres Bild noch eine “nach den Umständen übliche Nutzungshandlung” sein wird.

http://www.rechtambild.de/2013/01/g...-durch-die-grosen-grose-bilder-suchmaschinen/

Entschuldige die direkten Worte, aber:
Du erzählst eine gequirlte Schei...
Vielleicht liest du mal hier nach, da steht deutlich:
"ist der Bundesgerichtshof davon ausgegangen, dass die Klägerin zwar nicht durch eine ausdrückliche oder stillschweigende rechtsgeschäftliche Erklärung Google ein Recht zur Nutzung ihrer Werke als Vorschaubilder im Rahmen der Bildersuche eingeräumt hat."
Kurz: Nix konkludent.

Führe den Satz aber mal weiter:
Denn die Klägerin hat den Inhalt ihrer Internetseite für den Zugriff durch Suchmaschinen zugänglich gemacht, ohne von technischen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um die Abbildungen ihrer Werke von der Suche und der Anzeige durch Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen.

Oder aus dem vorherigen Link:
... kann man auch die neue Bildersuche von Google von der eigenen Webseite aussperren. Tut man dies nicht, könnten die Gerichte in Anwendung des oben genannten Urteils von einer Einwilligung ausgehen.

Wir können jetzt natürlich über Begrifflichkeiten streiten, aber für mich ist das gleich "konkludentem Handeln" auch wenn der Ausdruck hier vielleicht nicht korrekt ist (was mir ehrlich gesagt herzlichst egal ist).

So, wie du ja auch meine Nachfrage, wo es das von dir proklamierte "Recht auf nützliche Suchmaschinen" gäbe, wohlweislich nicht beantwortet hast, muss ich dich auch hier fragen:
Wo gibt es ein Recht darauf, dass eine Suchmaschine bequemer oder einfacher funktioniert?

Wie gesagt, das wird gegeneinander abgewogen werden müssen.
Technischer Fortschritt vs. Urheberrechte (sofern hier überhaupt anwendbar).


... ist das einzig und allein Interesse von Google und zwar aus welchem Grund? Richtig: Maximierung der Einnahmen. Eventuelle Verbesserungen für den Nutzer sind da allenfalls Mittel zum Zweck.

Indirekt ja, direkt NEIN. Google verdient keinen Cent mit der Bildersuche und deswegen finde ich den Begriff "Nutzung" in diesem Zusammenhang auch mindestens fragwürdig.

Und wenn da 100 Links sind: eine Einbindung von Originalbildern fremder Webseiten verstößt in Deutschland bisher gegen das Urheberrecht.

Das ist genau die Frage die der BGH (letztinstanzlich) zu entscheiden haben wird.
Siehe Fazit hier: http://www.rechtambild.de/2013/01/g...-durch-die-grosen-grose-bilder-suchmaschinen/
 
Von Verwendung kann hier doch gar keine Rede sein. Es wird zitiert und verlinkt mit dem einzigen Zweck der Verlinkung.
Es wird nicht zitiert (-> Auszug), sondern das Originalbild ohne seinen Kontext eingebunden. Das ist nach geltender Rechtsprechung ohne Erlaubnis des Urhebers unzulässig. Der Zweck ist dabei egal. Wäre dieser übrigens einzig wie von dir geschrieben die Verlinkung, bräuchte es eine Einbindung in Originalgröße gerade nicht. Der Zweck - und das ist genau das, was hier als "verbesserte user experience" verkauft werden soll - ist die Reduktion von notwendigen Klicks, mithin also das teilweise Vermeiden der Verlinkung. Bestätigt durch die Rückgänge der Besucherzahlen.

Wenn die Inhalte meiner Seite so qualitativ hochwertig sind, dann muss ich den Großteil meiner Besucher nicht aus der Google Bildersuche generieren.
Nochmal: Woher ich meine Besucher kriege, ist für die rechtliche Bewertung irrelevant.

1. Der User sucht ein Bild und zwar nur ein bestimmtes Bild. Er interessiert sich weder für meine Seite noch für sonst irgendetwas um das Bild herum.
Dann hat er in der alten Suche trotzdem vor Erhalt der Vollgröße mindestens eine Vorschau meiner Seite gesehen, in welcher möglicherweise prominent stand, dass er das privat nutzen, aber nicht weiterverbreiten darf und es sonst teuer wird. Für Leute, die das mit den Urheberrechten von Fotos immer noch nicht verstanden haben oder ernst nehmen (und das ist derzeit wohl die Mehrheit) ist das ein wichtiger Hinweis, der vielleicht zum Nachdenken anhält. Mit der neuen Suche haben sie ihr Bild, ohne sich über die rechtliche Seite ernsthaft Gedanken machen zu müssen. Google macht auch einen entsprechenden - immer gleichen - Hinweis? Blabla, weggeklickt - eben weil immer gleich.

Wer wird denn wo beleidigt?
Ich hab's in #92 bereits erläutert. Wenn du aber einsehen würdest, dass es für die Ablehnung der neuen Google Bildersuche durchaus realere Gründe als Seitenaufrufe und Werbebanner gibt, würde mir das schon reichen.

Die Aufregung über die neue Suche kam doch nur aufgrund eines angeblichen Besucherrückgangs zustande (siehe den Link im ersten Post).
Vielleicht hier, sonst ja wohl nicht. Und selbst wenn: berechtigt dich das dazu, andere Gründe zu ignorieren und mal eben pauschal monetäre bis hin zu unseriöse Interessen zu unterstellen?

Angebliche Urheberrechte werden doch da nur vorgeschoben. Würde Google trotzdem noch eine Pageimpression auslösen (wie auch immer) hätte sich niemand aufgeregt und diese Diskussion gäbe es gar nicht.
Und die nächste beleidigende Unterstellung. Bist du dir eigentlich im Klaren darüber, was für anmaßendes Zeugs du da zusammenschreibst?
Nochmal zur Erinnerung: Ich hatte nie Werbebanner auf meinen Seiten. Darauf bist du aber gar nicht eingegangen.

Zweimal Klick aufs kleine Thumbnail (geht schneller als die Website runter zu scrollen und umständlich zu suchen) und man kam direkt auf die original Bilddatei. Ohne Website. Ohne alles.
Wer wollte, konnte den Urhebervermerk ganz oben auf seiner Seite präsentieren. Jetzt ist das egal, da nicht angezeigt.
Aber nochmal: das Technische, worauf hier ja scheinbar so gern abgefahren wird, ist völlig irrelevant. Direkt eingebettete fremde Bilder brauchen in Deutschland die Zustimmung des Rechteinhabers. Punkt.

NUTZT Google hier oder nicht?
Darüber wird letztendlich dann wieder der BGH urteilen müssen.
Ich denke, dass die Frage anders lauten wird, aber erst mal ging's darum, dass dein Konkludenz-Konstrukt nicht hinhaut. ;)

Man wird jedoch fragen müssen, ob die Wiedergabe als größeres Bild noch eine “nach den Umständen übliche Nutzungshandlung” sein wird.
Man wird hoffentlich auch danach fragen, dass das Urheberrecht die Kontrolle über die Verbreitungswege beinhaltet und inwiefern das mit der neuen Google-Bildersuche noch gewährleistet ist.

Führe den Satz aber mal weiter:
Denn die Klägerin hat den Inhalt ihrer Internetseite für den Zugriff durch Suchmaschinen zugänglich gemacht, ohne von technischen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um die Abbildungen ihrer Werke von der Suche und der Anzeige durch Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen.
Richtig. Das ist der Grund, warum der BGH das abgebügelt hat - hat aber mit Konkludenz nichts zu tun. :)

Oder aus dem vorherigen Link:
... kann man auch die neue Bildersuche von Google von der eigenen Webseite aussperren. Tut man dies nicht, könnten die Gerichte in Anwendung des oben genannten Urteils von einer Einwilligung ausgehen.
Was irgendwann mal werden könnte (ich bezweifle das aufgrund der unweigerlichen Kollision mit dem UrhG) ist derzeit aber noch nicht.

Wir können jetzt natürlich über Begrifflichkeiten streiten, aber für mich ist das gleich "konkludentem Handeln" auch wenn der Ausdruck hier vielleicht nicht korrekt ist (was mir ehrlich gesagt herzlichst egal ist).
Schade, denn der Begriff ist schon ziemlich genau definiert. Wenn man mit ihm argumentieren möchte, sollte man ihn also auch kennen. :eek:

Wie gesagt, das wird gegeneinander abgewogen werden müssen.
Gut. Was irgendwann wird, wissen wir noch nicht. Stellen wir fest: Das von dir proklamkierte Recht auf bequeme und einfache Suchmaschinen o.ä. gibt es derzeit noch nicht.

Google verdient keinen Cent mit der Bildersuche und deswegen finde ich den Begriff "Nutzung" in diesem Zusammenhang auch mindestens fragwürdig.
Ob sie das tun (und ich bezweifle, dass ein gewinnorientiertes Aktienunternehmen Geschäftsbereiche aufrecht erhält, die nichts abwerfen) ist für die rechtliche Bewertung auch hier irrelevant.

Das ist genau die Frage die der BGH (letztinstanzlich) zu entscheiden haben wird.
Ich wäre erstaunt, wenn er Direkteinbindung fremder Inhalte - erst recht Bilder - plötzlich erlaubte. Die Gründe hatte ich schon genannt: offene Scheunentore für auf Diebstahl beruhende Geschäftsmethoden.
 
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