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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Hallo,
ich interessiere mich auch für die Fotografenversicherung.
Fallen Blitze (Yongnuo YN685N, Neupreis Amazon aktuell € 92,00) auch unter die Kleinteileregelung?

Besten Dank vorab und viele Grüße
Philipp
 
Ich hab mal wieder eine Frage:

Ich möchte mich von meinem Equipment trennen. Kann ich da die Versicherung vorzeitig kündigen?

Wenn Du keine Ausrüstung mehr besitzt, kannst Du deine Versicherung wegen Risikofortfall kündigen. Zusammen mit der Kündigung musst Du uns zur Vorlage beim Versicherer die entsprechenden Verkaufsnachweise übersenden.

Gruß
Sven
 
Hallo,
ich interessiere mich auch für die Fotografenversicherung.
Fallen Blitze (Yongnuo YN685N, Neupreis Amazon aktuell € 92,00) auch unter die Kleinteileregelung?

Besten Dank vorab und viele Grüße
Philipp

Blitze gehören leider nicht zu den Kleinteilen, diese musst Du in der Geräteliste angeben.

Gruß
Sven
 
Hallo,
bestimmt wurde diese Frage oft gestellt:
Letzte Woche habe ich eine D810 samt Objektiv erworben. Kann eine gebrauchte D810 versichert werden?
Viele Grüße
 
Hallo,

ich habe bereits eine Fotoversicherung bei Ihnen. Diese würde ich gerne in eine Top-Klausel umwandeln. Wie gehe ich da am besten vor ?

Vielen Dank
 
Nach etwas über 4 Jahren musste ich im Sommer leider das erste mal Gebrauch von der Versicherung machen. Meine Sony RX100III ist mir aus der Hand auf den Boden geknallt.

Hier noch mal mein Lob an die Versicherung! Hat alles anstandslos funktioniert! (y)
 
Hallo, ich habe eine Frage ....

Wie ist der Totalverlust versichert (Diebstahl, versenken im See, abstürzen in die Schlucht am Berg.. zb.)

Bei der Top Klausel... wie funktioniert hier die Neuwertversicherung ?

Top Klausel...
ich muß hier zwar keine Liste führen, aber ich muß Euch Fotos aller zu versicherten Dinge schicken ? ich habe das nicht ganz verstanden :)

hab das leider hier und in den FAQ's auf Eurer Seite gefunden...

Vielen Dank und liebe Grüße
Christian
 
Hallo,

ich habe bereits eine Fotoversicherung bei Ihnen. Diese würde ich gerne in eine Top-Klausel umwandeln. Wie gehe ich da am besten vor ?

Vielen Dank

Hallo,
sende uns einfach den nachstehend verlinkten Antrag und gib unter Vorversicherung deinen bisherigen Vertrag an. Dieser wird dann entsprechend
umgestellt.

Link:
http://www.fotoversicherung.com/dow...herung-TOP-Klausel-30000-FORMULAR-03-2016.pdf



Nach etwas über 4 Jahren musste ich im Sommer leider das erste mal Gebrauch von der Versicherung machen. Meine Sony RX100III ist mir aus der Hand auf den Boden geknallt.

Hier noch mal mein Lob an die Versicherung! Hat alles anstandslos funktioniert! (y)

Danke fürs Lob, schön das wir Dir helfen konnten :)



Hallo, ich habe eine Frage ....

Wie ist der Totalverlust versichert (Diebstahl, versenken im See, abstürzen in die Schlucht am Berg.. zb.)

Bei der Top Klausel... wie funktioniert hier die Neuwertversicherung ?

Top Klausel...
ich muß hier zwar keine Liste führen, aber ich muß Euch Fotos aller zu versicherten Dinge schicken ? ich habe das nicht ganz verstanden :)

hab das leider hier und in den FAQ's auf Eurer Seite gefunden...

Vielen Dank und liebe Grüße
Christian

Hallo Christian,

ruf uns bezüglich deiner zahlreichen Fragen am besten einmal unter 0251-789000 an, dann können wir die sicherlich auch entstehenden Rückfragen auch gleich beantworten.

Gruß
Sven
 
Hallo,

Da bei mir demnächst eine längere Reise ansteht, möchte ich mich mit einen Fotoversicherung absichern. Klingt so weit alles sehr gut, jedoch habe ich noch ein paar Fragen:

  1. Sind portable, externe Festplatten als Zubehör des Laptops mitversichert?
  2. Zählen elektronische Gimbals/Stabilisatoren zur Kategorie der Stative und sind somit auch mitversichert?
  3. Besteht Versicherungsschutz für folgende exemplarische Diebstahls-Fälle (Raub, Einbruch, einfacher Diebstahl):
    • In New York werde ich im Park überfallen - komplette Fototasche mit Kamera und 2 Objektiven wird gestohlen.
    • In Paris wird in meine abgeschlossene Airbnb-Wohnung eingebrochen und mein Laptop wird gestohlen.
    • Auf einem Markt in Vietnam wird mir im Gedränge meine Kamera aus meiner Tasche entwendet, obwohl ich diese vor mir und nahe am Körper getragen habe.
Gruß,
Marc
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Da bei mir demnächst eine längere Reise ansteht, möchte ich mich mit einen Fotoversicherung absichern. Klingt so weit alles sehr gut, jedoch habe ich noch ein paar Fragen:

  1. Sind portable, externe Festplatten als Zubehör des Laptops mitversichert?
  2. Zählen elektronische Gimbals/Stabilisatoren zur Kategorie der Stative und sind somit auch mitversichert?
  3. Besteht Versicherungsschutz für folgende exemplarische Diebstahls-Fälle (Raub, Einbruch, einfacher Diebstahl):
    • In New York werde ich im Park überfallen - komplette Fototasche mit Kamera und 2 Objektiven wird gestohlen.
    • In Paris wird in meine abgeschlossene Airbnb-Wohnung eingebrochen und mein Laptop wird gestohlen.
    • Auf einem Markt in Vietnam wird mir im Gedränge meine Kamera aus meiner Tasche entwendet, obwohl ich diese vor mir und nahe am Körper getragen habe.
Gruß,
Marc

Hallo Marc,

sowohl Punkt 1 & 2 sind über unserer Fotoversicherung versicherbar.

Die genannten Schadenfälle sind von der Fotoversicherung gedeckt.

Gruß
Sven
 
Da ich mir gerade für die Uni einen neuen, recht teuren Laptop gekauft habe, überlege ich jetzt ernsthaft endlich mein Equipment eben mit dem neuen Laptop zu versichern.

Nun noch ein paar Fragen:
1. Wenn ich während der Vorlesung auf die Toilette gehe und in diesem Moment meiner Abwesenheit der Laptop geklaut oder beschädigt werden sollte, ist er versichert oder nicht? Wie sieht das aus, wenn ich einen Sitznachbarn beauftrage ein Auge auf den Laptop zu haben und trotzdem was passiert?

2. In meiner Anwesenheit beschädigt jemand in der Uni meinen Laptop (anrempeln, umstoßen, etc...), versichert oder?

3. Ich habe eine Schließung für einen Raum, der nur mit dieser Schließung geöffnet werden kann. Also ein abgeschlossener Raum. Ich lagere meinen Laptop über die Mittagspause dort z.B. zum Laden.
Eine andere Person mit Schließung kommt in diesen Raum, beschäftigt oder klaut sogar meinen Laptop. Versichert oder nicht?

4. Weg zur Uni auch versichert oder? Also falls in der S-Bahn oder dem Fußweg was mit dem Laptop passieren sollte.

Vielen Dank :)
 
Da ich mir gerade für die Uni einen neuen, recht teuren Laptop gekauft habe, überlege ich jetzt ernsthaft endlich mein Equipment eben mit dem neuen Laptop zu versichern.

Nun noch ein paar Fragen:
1. Wenn ich während der Vorlesung auf die Toilette gehe und in diesem Moment meiner Abwesenheit der Laptop geklaut oder beschädigt werden sollte, ist er versichert oder nicht? Wie sieht das aus, wenn ich einen Sitznachbarn beauftrage ein Auge auf den Laptop zu haben und trotzdem was passiert?

2. In meiner Anwesenheit beschädigt jemand in der Uni meinen Laptop (anrempeln, umstoßen, etc...), versichert oder?

3. Ich habe eine Schließung für einen Raum, der nur mit dieser Schließung geöffnet werden kann. Also ein abgeschlossener Raum. Ich lagere meinen Laptop über die Mittagspause dort z.B. zum Laden.
Eine andere Person mit Schließung kommt in diesen Raum, beschäftigt oder klaut sogar meinen Laptop. Versichert oder nicht?

4. Weg zur Uni auch versichert oder? Also falls in der S-Bahn oder dem Fußweg was mit dem Laptop passieren sollte.

Vielen Dank :)

Hallo,

Danke für dein Interesse an unserer Fotoversicherung. Gerne beantworte ich Dir nachfolgend deine Fragen, möchte aber anmerken das der wertmäßige Hauptteil der versicherte Gegenstände aus Foto- oder Videoequipment bestehen muss.

Zu 1:
Wenn Du deinen Laptop unbewacht in einem Saal voller Menschen stehen lässt und Dich hinterher wunderst das er nicht mehr da ist wird Dir der Versicherer sicherlich grobe Fahrlässigkeit unterstellen. Wenn der Sitznachbar ein Auge drauf werfen soll, sollte Dir dieser gut bekannt sein und den Laptop am besten in seiner Tasche verstauen.

zu 2:
In diesem Fall ist zunächst der Verursacher haftpflichtig zu machen, zahlt dieser nicht, kann die Fotoversicherung in Vorleistung treten, wird den Verursacher aber in Regress nehmen.

zu 3:
Wenn es einen breiten Personenkreis gibt der Zugang zum Zimmer hat solltest Du den Laptop dort nicht unbeaufsichtigt stehen lassen.

zu4:
Auf dem Weg zur Uni bist Du genauso versichert wie bei deinem Urlaub auf Bali, der Versicherungsschutz gilt weltweit.

Bei weiteren Fragen ruf am besten einmal unter 0251-789000 an.

Gruß
Sven
 
Hallo, ich habe folgende Fragen:
Wenn man Produkte vom Hersteller zu einem speziellen Sonderpreis bezogen hat, mit welcher Summe muss der Wert angegeben werden? Mit dem Kaufpreis oder dem regulären Preis? Im Totalschadensfalls bekomme ich ja den Neuwert erstattet, ist der Neuwert dann für mich der Kaufpreis oder der Preis, den man im Handel zahlen müsste?
 
Hallo, ich habe folgende Fragen:
Wenn man Produkte vom Hersteller zu einem speziellen Sonderpreis bezogen hat, mit welcher Summe muss der Wert angegeben werden? Mit dem Kaufpreis oder dem regulären Preis? Im Totalschadensfalls bekomme ich ja den Neuwert erstattet, ist der Neuwert dann für mich der Kaufpreis oder der Preis, den man im Handel zahlen müsste?

Hallo,
bitte gib den regulären Neupreis an wie Du ihn bei einem Händler zahlen müsstest, dieser wird bei eine Totalschaden oder Diebstahl auch erstattet.

Gruß
Sven
 
Hallo, danke für die Antwort.
Mir geht es darum, dass ich - im Falle eines Schadens/Verlusts - das oder die Produkte beim Hersteller vermutlich wieder für den gleichen günstigen Preis kaufen würde. Somit würde ich bei der regulären Summe einen "Gewinn" macht. Ist das nach den Versicherungsbedingungen zulässig? Ich will vermeiden, dass die Versicherung mir eine Gewinnabsicht unterstellt und gleich gar nicht zahlt.
 
Hallo, danke für die Antwort.
Mir geht es darum, dass ich - im Falle eines Schadens/Verlusts - das oder die Produkte beim Hersteller vermutlich wieder für den gleichen günstigen Preis kaufen würde. Somit würde ich bei der regulären Summe einen "Gewinn" macht. Ist das nach den Versicherungsbedingungen zulässig? Ich will vermeiden, dass die Versicherung mir eine Gewinnabsicht unterstellt und gleich gar nicht zahlt.

Wir müssen von den normalen Strassenpreisen ausgehen, darauf beruht die Kalkulation, auch für Reparaturfälle. Daher sind etwaige Sonderrabatte nicht
von belang.

Gruß
Sven
 
Hallo Frank,

es ist natürlich das Neukaufdatum des Laptops maßgeblich :)


Gruß
Sven

Ich nutze nur HP Laptops aus dem professionellen Segment (NP > 3.500€) die ich aus Leasing- Firmenrückläufen, als gebraucht (3-4 Jahre alt) über entsprechenden Gebrauchthändler erwerbe.
Die Laptops sind einwandfrei, relativ wenig genuzt und haben wegen Zustand und Robustheit für mich noch einen hohen Nutz- und Gebrauchswert. Der Handelswert der Lapis beträgt in der Regel noch zwischen 800 € und 1.400 €

Wegen der 3-Jahres Frist nach Neukauf (des Erstbesitzers) sind diese Laptops dann wohl nicht mehr versicherbar; neue Konsumerlapis z.B. von ALDI und CO für 199 € dagegen schon. Ist meine Annahme richtig?
 
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