• Herzlich willkommen im "neuen" DSLR-Forum!

    Wir hoffen, dass Euch das neue Design und die neuen Features gefallen und Ihr Euch schnell zurechtfindet.
    Wir werden wohl alle etwas Zeit brauchen, um uns in die neue Umgebung einzuleben. Auch für uns ist das alles neu.

    Euer DSLR-Forum-Team

  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • DSLR-Forum Fotowettbewerb neu erfunden!
    Nach wochenlanger intensiver Arbeit an der Erneuerung des Formates unseres internen Fotowettbewerbes ist es Frosty als Moderator
    und au lait als Programmierer gelungen, unseren Wettbewerb auf ein völlig neues Level zu heben!
    Lest hier alle Infos zum DSLR-Forum Fotowettbewerb 2.0
    Einen voll funktionsfähigen Demowettbewerb kannst du dir hier ansehen.
  • Neuer Partner: AkkuShop.de
    Akkus, Ladegeräte und mehr (nicht nur) für Digitalkameras und Drohnen
  • Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2024
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien der Eigenmarken "Upscreen", "Brotec", "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs März 2024.
    Thema: "Arbeitsmittel"

    Nur noch bis zum 31.03.2024 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • Frohe Ostern!

    Wir wünschen allen DSLR-Forum Nutzern, ihren Familien und Freunden sowie unseren Sponsoren und Partnern und deren Familien und Freunden ein frohes Osterfest.

    Euer DSLR-Forum Team!
WERBUNG

Unerlaubte Veröffentlichung meiner Bilder - legal oder nicht?

Saengsomi

Themenersteller
Hallo,

ich habe mal eine Frage an euch: ich habe eine Homepage, auf der ich meine Fotos (Tierfotografie) zeige. Alle Fotos enthalten einen Stempel meiner Homepage als Wasserzeichen. Auf der Homepage steht folgendes
...
Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.
...

Nun habe ich heute auf einer anderen Homepage zufällig meine Bilder "entdeckt". Das Wasserzeichen ist schön säuberlich abgeschnitten und es ist kein Urheber benannt.
Unter Kontakt ist zu lesen:

Das ist ein non profit Projekt!

Sollte ein Bild dabei sein, das geschützt ist und der Eigentümer zwecks Artenschutz nicht wünscht, dass es hier zu rein informativen Gründen zugänglich gemacht wird, so bitte ich, mir dies über das Kontaktformular anzuzeigen, damit ich es entfernen kann!

Ich biete jedem, der sein Bild hier belässt, einen Link zur Webseite mit einem Copyright Hinweis des Fotografen an!

Sollte einer denken, er könnte mit einem Anwalt hier Kohle scheffeln, so weise ich vorsorglich auf den Paragraphen 23.kunsturhg. hin, der Bilder des Zeitgeschehens vom Copyright ausklammert, wobei Tiere die vom Aussterben bedroht sind genauso dazu gehören, wie Persönlichkeiten oder Gebäude des Zeitgeschehens!

Denen, die jetzt fragen, warum ich nicht gleich nachfrage, sei gesagt, dass es an der Größe meiner Datenbank liegt, wo nicht mehr nachvollziehbar ist, woher ich die Bilder habe.



Meine Frage: ist das wirklich so? Dürfen Fotos von Tieren ohne Nachfrage veröffentlicht werden? Und dann auch noch absichtlich so verändert, dass ich als Urheberin nicht mehr erkennbar bin?

Auf der Homepage sind tausende Fotos... Jetzt müsste ich also alle durchsehen und vergleichen, welche von mir dabei sind.

Ich finde das irgendwie etwas seltsam, dass das Veröffentlichen fremder Fotos angeblich so einfach sein soll.
Was meint ihr dazu???

Viele Grüße,
Somi
 
Zuletzt bearbeitet:
Er darf die Bilder natürlich nicht einfach so ohne dein Einverständnis veröffentlichen.
Für diesen Schwachsinn mit dem Kunsturhebergesetz hätte diese Person es verdient, durch eine saftige Rechnung eines Anwalts eines Besseren belehrt zu werden.
 


Sollte einer denken, er könnte mit einem Anwalt hier Kohle scheffeln, so weise ich vorsorglich auf den Paragraphen 23.kunsturhg. hin, der Bilder des Zeitgeschehens vom Copyright ausklammert, wobei Tiere die vom Aussterben bedroht sind genauso dazu gehören, wie Persönlichkeiten oder Gebäude des Zeitgeschehens!
:lol::lol::lol:
ymmd
 
Hallo,

ich habe mal eine Frage an euch: ich habe eine Homepage, auf der ich meine Fotos (Tierfotografie) zeige. Alle Fotos enthalten einen Stempel meiner Homepage als Wasserzeichen. Auf der Homepage steht folgendes

Ist egal, solange Du die Bilder nicht ausdrücklich freigibst, darf sie niemand benutzen.


Das ist ein non profit Projekt!


Das ist auch egal, nichtmal als gemeinnützig anerkannte Organisationen stehen über dem Gesetz.


Sollte ein Bild dabei sein, das geschützt ist und der Eigentümer zwecks Artenschutz nicht wünscht, dass es hier zu rein informativen Gründen zugänglich gemacht wird, so bitte ich, mir dies über das Kontaktformular anzuzeigen, damit ich es entfernen kann!

Ich biete jedem, der sein Bild hier belässt, einen Link zur Webseite mit einem Copyright Hinweis des Fotografen an!

Sollte einer denken, er könnte mit einem Anwalt hier Kohle scheffeln, so weise ich vorsorglich auf den Paragraphen 23.kunsturhg. hin, der Bilder des Zeitgeschehens vom Copyright ausklammert, wobei Tiere die vom Aussterben bedroht sind genauso dazu gehören, wie Persönlichkeiten oder Gebäude des Zeitgeschehens!


Anwalt nehmen und fertig machen! Das ist einfach unverschämt und denen gehört es mal so richtig gezeigt.

Natürlich hat eine Schildkröte auf einem Foto kein Persönlichkeitsrecht, trotzdem hat der Fotograf natürlich das Urheberrecht an dem Bild.



Denen, die jetzt fragen, warum ich nicht gleich nachfrage, sei gesagt, dass es an der Größe meiner Datenbank liegt, wo nicht mehr nachvollziehbar ist, woher ich die Bilder habe.



Und wenn ich soviel geklaut habe, daß ich nicht mehr weiß wo es herkommt, dann gehört es mir alles legal.

Ich denke eine gütliche Einigung kann man sich mit solchen Leuten gleich abschminken.


Da gibt es nur eins: Sofort Beweissicherung per Screenshots, Anwalt nehmen und Deine Rechte durchsetzen. Und natürlich andere Fotografen die das ebenfalls betreffen könnte informieren, damit die auch ihre Rechte durchsetzen können.
 
Schon der gesunde Menschenverstand sagt einem doch, dass da irgendetwas faul ist. Wenn deine Bilder ein Wasserzeichen haben und du in deinem Copyright auch noch zusätzlich auf eine Veröffentlichung NUR MIT deiner Erlaubnis hinweist, hat der andere sich "strafbar" gemacht.
 
Schon der gesunde Menschenverstand sagt einem doch, dass da irgendetwas faul ist. Wenn deine Bilder ein Wasserzeichen haben und du in deinem Copyright auch noch zusätzlich auf eine Veröffentlichung NUR MIT deiner Erlaubnis hinweist, hat der andere sich "strafbar" gemacht.

Und nach der unwahren Blendgranate die er da auf seiner Seite präventiv zündet, ist ihm das auch klar. Somit handelt er vorsätzlich.
 
Dürfen Fotos von Tieren ohne Nachfrage veröffentlicht werden?

Nein. Die Argumentation mit § 23 KUG ist sowieso krude, betrifft aber, wenn überhaupt, nur das Recht der Abgebildeten, nicht das des Abbildenden. Also: das Persönlichkeitsrecht, nicht das Urheberrecht.

Und dann auch noch absichtlich so verändert, dass ich als Urheben nicht mehr erkennbar bin?

Das schon gar nicht, da ist § 13 UrhG davor.

Die Veröffentlichung in der Weise ist frech und rechtswidrig, die Begründung dazu unverschämt.
 
*g* jeneu versteht mich...

huiuiui

ich wette einige anwälte finden es bestimmt toll sich als abzocker bezeichnen lassen. ich glaube ich würde erst zur polizei (mit den screens) und dann zum anwalt :angel:
 
ich wette einige anwälte finden es bestimmt toll sich als abzocker bezeichnen lassen

Vom Betreiber dieser Seite als Abmahnabzocker bezeichnet zu werden sollte einem als Fotograf oder Anwalt eine Ehre und ein Vergnügen sein und zur Not halt dazu führen, daß man, mit einem Lächeln, noch eine zweite Anzeigen wegen Beleidigung/übler Nachrede nachschiebt.


ich glaube ich würde erst zur polizei (mit den screens) und dann zum anwalt


Der Anwalt sollte einem den Weg zur Polizei abnehmen, der kann das besser.
 
keine ahnung, sascha - da bin ich nicht so bewandert... beim geklauten fahrrad wird ein anwalt wohl nur milde lächeln :D

gravenreuth war da doch etwas selbstständiger... oder?
 
keine ahnung, sascha - da bin ich nicht so bewandert... beim geklauten fahrrad wird ein anwalt wohl nur milde lächeln :D


Ein guter Anwalt sorgt aber dafür, daß man da nichts falsch macht und dürfte das auch direkt an die Staatsanwaltschaft richten (das kann man aber auch selbst).


Aber der erste und wichtigste Schritt ist jetzt die Beweissicherung! Ohne Arme keine Kekse, ohne Beweise kein Recht!
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten