c00lpix schrieb:
Das wär doch mal was fürs Frustforum: Die Wichtigtuerei vieler Polizisten.
mfG
Wieso Wichtigtuerei? Die Ignoranz mancher hier im Forum schlägt dem Faß den Boden aus.
Blitzen am Straßenrand ist und bleibt eindeutig ein "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" gemäß § 315B StGB !
Der Tatbestand ist erfüllt bei HINDERNISBEREITEN oder Vornahme eines ÄHNLICHEN EBENSO GEFÄHRLICHEN EINGRIFFS durch bedingtes herbeiführen einer KONKRETEN GEFAHR für das Leib oder Leben eines anderen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert.
Und außerdem...... DER VERSUCH IST STRAFBAR genauso wie FAHRLÄSSIGES HANDELN!
Durch die Wichtigtuerei, hat der Polizeibeamte nur eine unmittelbar bevorstehende Straftat verhindert, wozu er verpflichtet war!
Wenn jemand am Straßenrand blitzt, und es kommt zur Anzeige, kann sogar der ganze Fotoapparat eingezogen werden, weil dieser Tatmittel ist und wenn der betroffenen Pech hat, bekommt er ihn durch das Gericht nicht einmal mehr zurück, außerdem Punkte in Flensburg und tritt ein Schaden ein (Unfall,etc.) sogar Entzug der Fahrerlaubnis.
Es muß kein Erfolg eintreten, wie hier einer geschrieben hat, der Tatbestand ist halt wegen der Herbeiführung der Gefahr sofort erfüllt. Von euch hat doch sicher schon einmal jeder in eine Blitz geschaut .... ist sicher nicht angenehm für die Augen....und dann erst wenn man nicht damit rechnet und dann noch im Dunkeln und beim Autofahren.....
Und auch das Fotografieren ohne Einsatz des Blitzes kann durch Bremsmanöver Auffahrunfälle provozieren!
Ähnlich ist es bei einer Trunkenheitsfahrt. Die ist ja auch nicht nur dann strafbar, wenn etwas passiert ist......
Soweit meine kurze rechtliche Beurteilung.....
LG von einem wichtigtuenden Polizisten....