• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb August 2025.
    Thema: "Kurven"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum August-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Blitzen am Straßenrand

MrJudge schrieb:
Blitzen ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
Das durft ich mir schonmal von einem Polizisten anhören als ich auf einer Brücke LKWs fotografiert habe (natürlich ohne Blitz, am Tag bei strahlendem Sonnenschein...).
Daneben würde es auch höchstens ein Spitzenmodell bringen, nachts läuft unter Leitzahl 60 gar nichts.

Das wär doch mal was fürs Frustforum: Die Wichtigtuerei vieler Polizisten.

mfG
 
Also darf nach eurer Meinung einer der eine Party in einem Schrebergarten vielleicht 4m neben einer Strasse feiert nicht mehr mit Blitz fotografieren? Ich bitte euch das kanns ja nicht wirklich sein! Ich habe schon Blitzaufnahmen auf einer Autobahnbrücke gemacht. Ich habe dort aber nicht den Verkehr fotografiert sondern jemanden der auf der Brücke stand. Ich denke das das mit dem Eingriff in den Strassenverkehr schon ein grober Verstoss sein muss. Oder hat einer von euch schonmal einen Strafzettel dafür gekriegt das er jemanden mit seinem Fernlicht geblendet hat?
 
c00lpix schrieb:
Scroll mal weiter runter...

mfG

oh stimmt :-/

Gruß

Tim
 
Dazu eine kleine Story die ein paar Jahre her ist:

Als ich mal nachts in einer lauen Sommernacht zu früher Stunde nach Hause gefahren bin, blitzte es plötzlich mitten auf der Bundesstarße in einem einsamen Waldstück mit einem *blauen* Blitz. Ups, dachte ich, was war das denn? Hier stehen "sie" doch nie! Weil ich's wissen wollte, habe ich gedreht und bin "langsam" die Strecke noch mal abgefahren und da blitzte es schon wieder aus dem Wald. Nachtigall ick hör dir trapsen. Habe dann wieder gedreht um mein ursprüngliches Ziel zu erreichen, da kamen mir auch schon andere Autos mit warnenden Lichthupe entgegen. Bin dann noch mal gaaanz langsam an der Stelle vorbei gefahren und konnte nur noch im Scheinwerferlicht sehen, wie sich zwei Jungs schnell in's Gebüsch schlugen. Also wie erwartet ein netter Lausbubenstreich. :D
 
Ich würde das Risiko, laufenden Verkehr anzublitzen, niemals auf mich nehmen. Man kann ja nicht voraussehen, wie die Autofahrer reagieren. Nicht umsonst gab es ja auch so viele Diskussionen um die "sichtbaren" Blitze gerade an Autobahnen, weil sehr viele Autofahrer sich einfach erschraken und dadurch tatsächlich oder beinahe Unfälle verursachten. Die Aussichten, ein wirklich gutes Foto zu kriegen, sind ja eh - aus den genannten Gründen - eher gering, warum also riskieren, dass etwas passiert und sowohl man selbst als auch völlig unbeteiligte Dritte Schaden nehmen oder ggf. ihres Lebens nicht mehr froh werden?
 
paule schrieb:
Also darf nach eurer Meinung einer der eine Party in einem Schrebergarten vielleicht 4m neben einer Strasse feiert nicht mehr mit Blitz fotografieren? Ich bitte euch das kanns ja nicht wirklich sein!
Es ging um direktes blitzen gegen Autos, nicht um eine helle Lichtquelle neben der Straße.
Von meinen Einsätzen bei Schwertransporten nachts kenne ich solche Blitzer von der Brücke, das ist echt fies und wenn man damit nicht rechnet durchaus für eine Schreckreaktion gut.
Ich habe schon Blitzaufnahmen auf einer Autobahnbrücke gemacht. Ich habe dort aber nicht den Verkehr fotografiert sondern jemanden der auf der Brücke stand.
dann blitzt du auch nicht in den Verkehr rein sondern drüber weg. Das macht schon was aus.
Ich denke das das mit dem Eingriff in den Strassenverkehr schon ein grober Verstoss sein muss.
Mit einem LZ50+ Blitz direkt in den Straßenverkehr reinzuhalten halte ich für einen groben Verstoß.
Oder hat einer von euch schonmal einen Strafzettel dafür gekriegt das er jemanden mit seinem Fernlicht geblendet hat?
Wenn jemand ausschließlich mit Fernlicht fährt, kriegt er einen. Ebenso wie Lichthupe im Straßenverkehr kein Kavaliersdelikt sondern ganz schnell (schneller als die meisten denken) Nötigung sein kann.
 
...ich wuerd auf jeden fall aufpassen - denn: ich wurde schonmal "angemacht" weil ich z.b. nur mit meiner kamera und stativ in einem tunnel in duisburg stand ... wurde fuer einen blitzer gehalten ... im tunnel war 30 aber niemand ist so langsam drinnen gefahren... auto kam reingerast (~80) sah uns (kollege war auch dabei) und legte ne vollbremsung hin ...
regte sich natuerlich auf - die frage ist, wer in solch einem fall z.b. bei einem unfall haette haften muessen (bin kein jurist) denn in gewisser weise bist du ja in solch einem falle dann "teil"schuldig, oder sehe ich das falsch?
 
c00lpix schrieb:
Das wär doch mal was fürs Frustforum: Die Wichtigtuerei vieler Polizisten.

mfG


Wieso Wichtigtuerei? Die Ignoranz mancher hier im Forum schlägt dem Faß den Boden aus.
Blitzen am Straßenrand ist und bleibt eindeutig ein "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" gemäß § 315B StGB !
Der Tatbestand ist erfüllt bei HINDERNISBEREITEN oder Vornahme eines ÄHNLICHEN EBENSO GEFÄHRLICHEN EINGRIFFS durch bedingtes herbeiführen einer KONKRETEN GEFAHR für das Leib oder Leben eines anderen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert.
Und außerdem...... DER VERSUCH IST STRAFBAR genauso wie FAHRLÄSSIGES HANDELN!
Durch die Wichtigtuerei, hat der Polizeibeamte nur eine unmittelbar bevorstehende Straftat verhindert, wozu er verpflichtet war!
Wenn jemand am Straßenrand blitzt, und es kommt zur Anzeige, kann sogar der ganze Fotoapparat eingezogen werden, weil dieser Tatmittel ist und wenn der betroffenen Pech hat, bekommt er ihn durch das Gericht nicht einmal mehr zurück, außerdem Punkte in Flensburg und tritt ein Schaden ein (Unfall,etc.) sogar Entzug der Fahrerlaubnis.
Es muß kein Erfolg eintreten, wie hier einer geschrieben hat, der Tatbestand ist halt wegen der Herbeiführung der Gefahr sofort erfüllt. Von euch hat doch sicher schon einmal jeder in eine Blitz geschaut .... ist sicher nicht angenehm für die Augen....und dann erst wenn man nicht damit rechnet und dann noch im Dunkeln und beim Autofahren.....
Und auch das Fotografieren ohne Einsatz des Blitzes kann durch Bremsmanöver Auffahrunfälle provozieren!
Ähnlich ist es bei einer Trunkenheitsfahrt. Die ist ja auch nicht nur dann strafbar, wenn etwas passiert ist......
Soweit meine kurze rechtliche Beurteilung.....

LG von einem wichtigtuenden Polizisten....
 
Zuletzt bearbeitet:
Witzig!
Bei uns in Österreich blitzen die Radargeräte aber auch.
Wenn ich jetzt den Faden weiterspinne, dann wären alle Radarkisten bei uns verboten. :D Supiiiii. Allerdings darf bei uns nur in Fahrtrichtung geblitzt werden.

Ich weiß nicht wie das bei euch in D gelöst ist, habt ihr Infratrot Radar? Ich hab gehöhrt bei euch muß man auch das Gesicht sehen auf dem Foto.

lG
 
Es ist eigentlich ganz einfach :)
§1 StvO
1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer (also auch Fotografen am Strassenrand) hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt(z.B. Unfall), gefährdet (z.B. durch voll in die Augen blitzen :cool: )oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Du solltest also zwei Dinge unbedingt besitzen:
´ne Rechtschutzversicherung
und
´ne Haftpflichtversicherung ohne Limit :D
 
d.h.
wenn jemand auf der Autobahnbrücke gefahrlos blitzen will dann muß er nach a kommen, weil hier muß jeder immer und überall mit blitzen rechnen.
:D
 
Ohje, da hab ich ja ne heftige Diskussion ausgelöst :D

Mittlerweile is mir klar geworden, dass ich besser nicht auf den Verkehr blitze - nicht wegen der möglichen Strafe, sondern viel mehr um Unfälle zu vermeiden.

Zwei Dinge würden mich aber trotzdem noch interessieren:

- ihr habt geschrieben, in Deutschland würde mit Infrarot geblitzt. Wieso habe ich es, als ich mal zu schnell war, aber deutlich und hell blitzen sehen? Vielleicht weil es innerorts war und deshalb nicht so gefährlich?

- einer hat weiter oben auch erwähnt, dass ein Autofahrer eine Vollbremsung hingelegt hätte, obwohl er nur ohne Blitz Bilder gemacht hatte. Wäre dabei ein Unfall passiert, wär der Fotograf mitschuldig?
 
Also ich würd mal sagen wegen dem Fotografen, der braucht sich keine sorgen machen wenn ein unfall passiert. ich nehme an bei euch muß man sich auch an die verkehrsregeln halten. der fahrer würde dann viel zu schnell unterwegs sein, wenn er glaubt er wird geblitzt. also sein verschulden. wenn ihm hinten einer draufkracht, war dieser erstens auch zu schnell unterwegs und zweitens zu geringerer sicherheitsabstand.

meine laien meinung
 
Work2day schrieb:
Also ich würd mal sagen wegen dem Fotografen, der braucht sich keine sorgen machen wenn ein unfall passiert. ich nehme an bei euch muß man sich auch an die verkehrsregeln halten. der fahrer würde dann viel zu schnell unterwegs sein, wenn er glaubt er wird geblitzt. also sein verschulden. wenn ihm hinten einer draufkracht, war dieser erstens auch zu schnell unterwegs und zweitens zu geringerer sicherheitsabstand.

meine laien meinung


Ihr dürft es Euch nicht so einfach machen und den Sachverhalt so hinstellen, wie Ihr Ihn braucht. Es werden bei der rechtlichen Würdigung des Sachverhaltes nicht nur die Tatbestandsmerkmale des entsprechenden Delikts (hier der 315 b StGB) zerpfückt (deshalb ist eine Gerichtsakte nunmal so dick), sondern auch ganz am Anfang die KAUSALITÄT geprüft. Und die Legaldefinition sagt nunmal: Kausal ist jedes Handeln, das nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß der Erfolg entfiele! Das heißt z.B: Hätte der A nicht geblitzt, dann hätte der B nicht bremsen müssen und es wäre auch kein Unfall passiert. Da spielt der zu geringe Sicherheitsabstand ect. nur eine untergeordnete Rolle.
 
@micha ich meinte jetzt nicht das blitzen sondern einfach nur das fotografieren am strassenrand ohne blitz.

der lenker hat deshalb gebremst weil er angenommen hat dort stehen polizisten und machen eine geschwindigkeitskontrolle.
auslöser = zu hohe geschwindigkeit des lenkers und die angst einen punkt zu bekommen.

blitzen ist ein anderes thema
 
Work2day schrieb:
... ich meinte jetzt nicht das blitzen sondern einfach nur das fotografieren am strassenrand ohne blitz.

der lenker hat deshalb gebremst weil er angenommen hat dort stehen polizisten und machen eine geschwindigkeitskontrolle.
auslöser = zu hohe geschwindigkeit des lenkers und die angst einen punkt zu bekommen.

blitzen ist ein anderes thema

Strafrechlich in dem Fall vermutlich nicht unbedingt. Aber wie 'Micha2405' schon schrieb, besteht ein kausaler Zusammenhang. Und das ist zivilrechlich interessant, da die Fotografen evetuell zu teilweisem Schadensersatz herangezogen werden können, wenn zu einem Unfall gekommern wäre.

Der Zusammenhang ergibt sich dann so:
Photographieren durch Partei A > Pankibremsung duch Partei B > Unfallschaden.

Wie die Schadenssumme dann unter den Parteien A & B verteilt wird, hängt ggf. dann von den Argumenten der Juristen ab, denn auch eine nicht strafrechtlich relevante Handlung kann Schadensersatzforderungen auslösen.
Die Versicherungen (hier die Haftpflicht der Partei B) sind da nicht gerade zimperlich, wenn sie eine Möglichkeit wittern, ihr Geld zurück zu holen oder sich vor der Leistung zu drücken.

Kommt eben drauf an wie sich die Photographen verhalten haben und wer die besseren Argumente (Anwälte) hat.

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
eFCiKay schrieb:
- einer hat weiter oben auch erwähnt, dass ein Autofahrer eine Vollbremsung hingelegt hätte, obwohl er nur ohne Blitz Bilder gemacht hatte. Wäre dabei ein Unfall passiert, wär der Fotograf mitschuldig?

das war ich gewesen - ich gehe mal davon aus, dass ich dann mitschuldig gewesen waere... weil:
haette ich da nicht gestanden, dann haette er nicht gebremst etc - wobei das auslegungssache ist, denn: was waere gewesen wenn ich z.b. einfach nur "gruene" klamotten (also OHNE kamera + anderes photozeugs) angehabt haette und er dann nen unfall gebaut haette? dann haette ich ja unmoeglich ne teilschuld haben koennen...
 
Nur mal so als Tip:

Beim photographiern an sollchen Orten eine rote Warnweste anziehen.

Ich habe noch von keinem Fall gehört, wo Landvermesser mit ihren Peilgeräten auf den großen Stativen mit einer Radarfalle verwechselt wurden. Wäre für Photographen im Verkehrsraum auch sicherer.

Auch kämen die Ordnungsorgane wohl kaum auf die Idee, ihre Kontrollstelle durch Signalfarben zu enttarnen. :)

Wer dann noch in Panik gerät, soll wohl besser den Lappen abgeben :D

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
WERBUNG
Zurück
Oben Unten