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Fremdes KFZ-Kennzeichen Fotografiert, rechtlich Einwandfrei?

  • Themenersteller Themenersteller Gast_94190
  • Erstellt am Erstellt am
es gibt den windows Font Car, da könnte man ja zur Unkenntlichmachung ne andere Nummer einbauen....

Gute Idee, aber im guten, deutschen Recht macht man sich dann wahrscheinlich auch noch der "Urkunden-Abbildungs-Fälschung" schuldig -- und kriegt Ärger mit dem, dem das erfunde kennzeichen in Wirklichkeit gehört. :D
 
Hallo,

schöne Beispiele.

Grundsätzlich muss das Kennzeichen verfremdet werden, wenn Du auf der rechtlich sicheren Seite sein willst. ...

hast du dazu eine quelle? wäre hochst interessant. oder denkst du das nur so (muß doch echt so sein, ist bestimmt so, gibts doch gar nicht anders...)? deine aussage deckt sich imho nämlich keinesfalls mit der rechtslage.
 
Zuletzt bearbeitet:
hast du dazu eine quelle? wäre hochst interessant. oder denkst du das nur so (muß doch echt so sein, ist bestimmt so, gibts doch gar nicht anders...)? deine aussage deckt sich imho nämlich keinesfalls mit der rechtslage.

Dies ist die Auffassung einer Rechtsabteilung eines großen Auftraggebers von mir. Hintergrund ist die Veröffentlichung von Bildern im Internet. Ein Aspekt war genau der Frage, ob die Kennzeichen verfälscht werden müssen.

Sollte die Rechtslage tatsächlich anders aussehen, bin ich für Infos sehr dankbar.
 
Dies ist die Auffassung einer Rechtsabteilung eines großen Auftraggebers von mir. Hintergrund ist die Veröffentlichung von Bildern im Internet. Ein Aspekt war genau der Frage, ob die Kennzeichen verfälscht werden müssen.

Sollte die Rechtslage tatsächlich anders aussehen, bin ich für Infos sehr dankbar.

Da bin ich ebenfalls sehr dankbar, über infos.
Generell bin ich dafür das wir im DSLR-forum einen Bereich mit rechtlichen Tipps, Hinweise, Warnungen einführen sollten.

Einer der Mods, könnte diesen vorschlag mal den Admins mitteilen. ;)
 
Also IANAL, aber in der Schweiz sollte das kein Problem sein. Die Halterinformationen sind öffentlich.
Gemäss eidg.Verkehrszulassungsverordnung (VZV) kann der Name und die Adresse von Inhabern eines Kontrollschildes jedermann bekanntgegeben werden (Art. 126 Abs. 1 VZV).
Man kann die Infos aber auch sperren lassen. Danach werden die Infos nur noch auf ein schriftlich begründetes Gesuch hin bekannt gegeben. Ich denke, das sollte eigentlich auch in Deutschland kein grosses Problem darstellen! :top:

Gruss aus Basel
 
Dies ist die Auffassung einer Rechtsabteilung eines großen Auftraggebers von mir. Hintergrund ist die Veröffentlichung von Bildern im Internet. Ein Aspekt war genau der Frage, ob die Kennzeichen verfälscht werden müssen.

Sollte die Rechtslage tatsächlich anders aussehen, bin ich für Infos sehr dankbar.

Ich denke die Rechtsanwälte Deines Auftraggebers sollten das wissen.
 
Hallo,

also nachdem im WDR / Ersten / Kika in der "Sendung mit der Maus" schon mal ein Film darüber gedreht und gezeigt wurde wie man im Stau mit Autonummernschildern Wörter und Sätze bilden kann - inklusive dem Zeigen der entsprechenden Nummernschilder (ohne die Ziffern, wie auch in den Beispielbildern) sehe ich da eigentlich kein wirkliches Problem. Allerdings könntest du ja mal beim WDR anfragen, ob sie für diese Sendung die Erlaubnis aller verwendeten KFZ-Zeicheninhaber eingeholt haben oder nicht.

Gruß Zordan
 
Hallo,

also nachdem im WDR / Ersten / Kika in der "Sendung mit der Maus" schon mal ein Film darüber gedreht und gezeigt wurde wie man im Stau mit Autonummernschildern Wörter und Sätze bilden kann - inklusive dem Zeigen der entsprechenden Nummernschilder (ohne die Ziffern, wie auch in den Beispielbildern) sehe ich da eigentlich kein wirkliches Problem. Allerdings könntest du ja mal beim WDR anfragen, ob sie für diese Sendung die Erlaubnis aller verwendeten KFZ-Zeicheninhaber eingeholt haben oder nicht.

Gruß Zordan

Tatsächlich wird so etwas getan
 
In Amerika ist das Presserecht anders. Alles auf öffentlichem Grund kann ohne Erlaubnis abgebildet werden - in D muss zumindest, so kenne ich das, mit offener Kamera keine Erlaubnis eingeholt werden. Das bedeutet, mögliche Motive können eindeutig bemerken, dass die abgelichtet werden. Diese können dann sagen, sie möchten das nicht, ansonsten ist kein Protest eine Einverständniserklärung.

Ehrlich gesagt, ich ducke mich auch imemr oder drehe mich weg, wenn da jmd in meine Richtung zielt. Mich nervt die immer mehr bebilderte Welt und ich möchte nicht in den Urlaubsarchiven anderer oder aus Versehen im Internet landen.
 
Hallo,

also nachdem im WDR / Ersten / Kika in der "Sendung mit der Maus" schon mal ein Film darüber gedreht und gezeigt wurde wie man im Stau mit Autonummernschildern Wörter und Sätze bilden kann - inklusive dem Zeigen der entsprechenden Nummernschilder (ohne die Ziffern, wie auch in den Beispielbildern) sehe ich da eigentlich kein wirkliches Problem. Allerdings könntest du ja mal beim WDR anfragen, ob sie für diese Sendung die Erlaubnis aller verwendeten KFZ-Zeicheninhaber eingeholt haben oder nicht.

Gruß Zordan

1) Selbst in diesem Fall ist das Kennzeichen doch schon verfremdet.
2) Wie kommst Du denn darauf, dass das, was für das Fernsehen gilt, auch für das Internet richtig ist?
 
1) Selbst in diesem Fall ist das Kennzeichen doch schon verfremdet.
2) Wie kommst Du denn darauf, dass das, was für das Fernsehen gilt, auch für das Internet richtig ist?

Ich habe nicht behauptet das es auch gleich ist, sondern nur "stark vermutet", da beides absolut öffentlich ist und für alle einsehbar - nun gut Internet ist im Zweifelsfall noch etwas internationaler, aber ob das jetzt eine Rolle spielt?

Sicherlich wären die "von der Maus" aber hilfsbereit genug eine Auskunft zu geben, wenn der "kleine rg-87" eine Frage stellt :D

Gruß Zordan


PS: Ich bin ein "Großer" Mausfan :D
 
Am meisten in diesem Thread fasziniert mich die Tatsache das sich der Eröffner unsicher ist ob er mit der Veröffentlichung der Fotos mit Kennzeichen einen juristischen Fehler gemacht hat und sie dann zur Sicherheit hier gleich nochmals einstellt, das es sich, wenn schon falsch wenigstens rentiert :D
 
Am meisten in diesem Thread fasziniert mich die Tatsache das sich der Eröffner unsicher ist ob er mit der Veröffentlichung der Fotos mit Kennzeichen einen juristischen Fehler gemacht hat und sie dann zur Sicherheit hier gleich nochmals einstellt, das es sich, wenn schon falsch wenigstens rentiert :D

Ich habe je gleich reagiert und nach den ersten Tipps die Kennzeichen unkenntlich gemacht.
 
Und hast sie ja auch brauchbar unkenntlich gemacht :)

Achja, bevor ich das vergesse:
Ich untersage hiermit ausdrücklich jedwede Wiedergabe von Lichtbildaufnahmen meines KFZ-Kennzeichens, vollständig oder in Teilen, die, auch teilweise, zur Identifizierung des Kraftfahrzeuges genutzt werden können.

Also obacht beim nächsten Autobahnshooting :)
 
Achja, bevor ich das vergesse:
Ich untersage hiermit ausdrücklich jedwede Wiedergabe von Lichtbildaufnahmen meines KFZ-Kennzeichens, vollständig oder in Teilen, die, auch teilweise, zur Identifizierung des Kraftfahrzeuges genutzt werden können.

Also obacht beim nächsten Autobahnshooting :)
Dann mach es doch vorher unkenntlich - die Kollegen in blau resp. grün werden sich freuen :evil:


*duck und wech*
 
Und hast sie ja auch brauchbar unkenntlich gemacht :)

Achja, bevor ich das vergesse:
Ich untersage hiermit ausdrücklich jedwede Wiedergabe von Lichtbildaufnahmen meines KFZ-Kennzeichens, vollständig oder in Teilen, die, auch teilweise, zur Identifizierung des Kraftfahrzeuges genutzt werden können.

Also obacht beim nächsten Autobahnshooting :)

Gibbes denn auf der Insel überhaupt Autobahnen die eines "Shootings" würdig sind ?? :D
 
Gibbes denn auf der Insel überhaupt Autobahnen die eines "Shootings" würdig sind ?? :D

Ob sie würdig sein, will ich jetzt nicht beurteilen. Aber rund um Dublin gibts schon ein paar km Autobahn. Weiß jetzt nicht mehr wieviel, aber viel war's nicht, als ich das letzte mal dort war. :D
Aber um da zu fotografieren, musst Du die Kamera eh verkehrt rum halten :rolleyes:
(if you drive right, you drive wrong, if you drive left, you drive right) :ugly:
 
ganz eindeutig ist die Sache nicht, aber:

"Fotografien von Sachen verletzen grundsätzlich jedenfalls dann weder das Eigentums- noch das Persönlichkeitsrecht, wenn die Fotografie ohne Verletzung der Intim- oder Privatsphäre oder des Hausrechts angefertigt worden ist."

OLG Brandenburg, NJW 1999, 3339
 
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