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Bildrechte bei Portrait/Streetfotografie im Ausland. MR Vertrag?

strohy

Themenersteller
Ich bin jetzt länger im Urlaub in Asien unterwegs und möchte natürlich ordentlich viel Fotos machen.

Aber wie macht ihr das mit dem Modelrelease-Vertrag für Fotos, wenn man z.B. Mönche beim beten oder spielende Kinder am Bach fotografiert. Klar gibt man den Leuten gerne Trinkgeld - das hab ich in Ägypten nicht anders gemacht, aber den wenigsten wird man erklären können, dass sie einen MR Vertrag unterschreiben sollen geschweige denn beschreiben was das überhaupt ist?
Und Bildagenturen nehmen solche Bilder ja eigentlich nur an, wenn ein MR-Vertrag besteht.

Wie macht ihr das, bzw machen das Reporter?
 
du hast bilder als kunst gemacht - du brauchst kein mr-vertrag.

du hast die leute als modell genommen - du brauchst mr-vertrag.

das wurde 1000 mal besprochen.

du kannst entweder die rechtslage checken, und wissen, was sache ist -

oder aber, so wie du es nun gemacht hast,

zum 1001 mal im forum fragen und 1000 meinungen bekommen und danach so schlau wie zuvor sein.

dieser thread wird dich ab sofort verunsichern.
 
du hast bilder als kunst gemacht - du brauchst kein mr-vertrag.
du hast die leute als modell genommen - du brauchst mr-vertrag.
das wurde 1000 mal besprochen.
du kannst entweder die rechtslage checken, und wissen, was sache ist -
oder aber, so wie du es nun gemacht hast,
zum 1001 mal im forum fragen und 1000 meinungen bekommen und danach so schlau wie zuvor sein.
dieser thread wird dich ab sofort verunsichern.


das hab ich zu genüge gemacht und mein Wissensstand war, dass ich einen MR benötige. Aber wie ich den von jemanden bekomme, der mich nicht versteht hab ich noch nirgends gelesen ;)
 
Und solche Sätze, wie "du hast bilder als kunst gemacht - du brauchst kein mr-vertrag." werden ihn noch mehr verunsichern - zumal das so auch nicht so einfach ist. :D

Natürlich haben viele Fotografen von Leuten, die sie in fernen Ländern fotografieren kein model release. Ist nicht völlig korrekt, wird aber meist so gemacht.
Bei Aufnahmen, auf denen z.B. einzelne Tempeltänzerinnen, Mariachi-Musikanten o.ä. offenbar direkt für die Kamera posieren, wird man von einem stillschweigenden Einverständnis ausgehen, auch bei anderen Personen, die direkt in die Kamera lächeln (oder z.B. den Masken in Venedig).
Bei unbemerkt abgeschossenen Leuten ist es sicher weniger korrekt.
Wenn die Bilder dann in einem ganz anderen Land veröffentlicht werden, gehen die meisten Fotografen wohl davon aus, dass das die abgebildeten Personen schon nicht mitkriegen werden. Früher war das wahrscheinlich meistens auch so, aber heute in Zeiten des weltweit verfügbaren Internet und der Online-Bilddatenbanken würde ich nicht mehr davon ausgehen.
Wenn man also solche Bilder von Menschen aus fremden Ländern für werbliche Zwecke verwenden/verkaufen möchte, dann würde ich immer dazu raten, sich etwas Schriftliches geben zu lassen, wenn auch nur in einfacher Form als kleine Quittung oder Bestätigung.
Für rein radaktionelle Verwendungen (Zeitungen, Reportagen) wird das kaum jemand machen. Wenn man die Bilder nur für sich selbst macht, die Bilder also nicht groß veröffentlicht, schon gar nicht.

Generell dürfte die jurist. Frage bleiben, ob in solchen Fällen für einen eventuellen Kläger (der Fotografierte) das Recht ausschlaggebend wäre, das im Land der Veröffentlichung gilt oder das in seinem Heimatland, in dem die Aufnahme entstanden ist.
Vielleicht kann uns das hier ein Kollege mit besserem jurist. Kenntnissen beantworten? ;)

Andreas
 
also fragen wir dich:


"Möchtest Du solche Bilder von Menschen aus fremden Ländern für werbliche Zwecke verwenden/verkaufen??"
 
Generell dürfte die jurist. Frage bleiben, ob in solchen Fällen für einen eventuellen Kläger (der Fotografierte) das Recht ausschlaggebend wäre, das im Land der Veröffentlichung gilt oder das in seinem Heimatland, in dem die Aufnahme entstanden ist.
Diese Frage kann nur nach dem Internationalen Privatrecht (IPR) desjenigen Landes, in dem geklagt wird, beantwortet werden. Ausserdem stellt sich dann immer die Frage, ob das Urteil gegen den Fotografen an dessen Wohnsitz vollstreckbar ist.

Konkret kann ich Dir nur ein Beispiel nach schweizerischem IPR geben: Wenn ein Fotograf mit Wohnsitz in Deutschland in den USA einen in Kanada wohnhaften Chinesen fotografiert und das Foto in einer französischen Zeitschrift, die auch in der Schweiz vertrieben wird, veröffentlicht, kann er in der Schweiz ein in Deutschland vollstreckbares Urteil erlangen, wobei der Chinese die Wahl zwischen kanadischem, deutschem und schweizerischem Recht hat. :ugly:
 
also fragen wir dich:


"Möchtest Du solche Bilder von Menschen aus fremden Ländern für werbliche Zwecke verwenden/verkaufen??"

ja möchte ich.
Ich hab in Ägypten Fotos von einigen Menschen gemacht - die haben auch alle Trinkgeld bekommen und waren natürlich auch einverstanden mit dem Bild, aber von Bildagenturen wurden die Bilder trotzdem aufgrund der nichtvorhandenen MR abgelehnt.
 
ja möchte ich.
Ich hab in Ägypten Fotos von einigen Menschen gemacht - die haben auch alle Trinkgeld bekommen und waren natürlich auch einverstanden mit dem Bild, aber von Bildagenturen wurden die Bilder trotzdem aufgrund der nichtvorhandenen MR abgelehnt.

Na, wenn die Bildagenturen die Bilder wegen fehlendem MR nicht annehmen, dann ist doch alles klar, dann hast Du doch die Antwort.
Wahrscheinlich jede Bildagentur hat schon Ärger wegen Bildern erlebt, die vom Fotografen nicht rechtlich abgeklärt waren. Da ist es verständlich, wenn die auf Nummer sicher gehen und Bilder ohne rechtliche Absicherung ablehnen.

Andreas
 
ja möchte ich.....

Tja: Handeln wie ein Profi bedeutet eben HANDELN WIE EIN PROFI. Selbstverständlich hast Du Deine MR-Releases nächstes Mal dabei und gibst den Leuten ein paar Taler für die Pics.

Oder Du macht dokumentarische Aufnahmen oder Kunst und setzt Dich ein paar Tage ERNSTHAFT mit der Rechtslage auseinander / fragst einen kompetenten Anwalt gegen Entgelt - (und nicht dieses Forum - wo alle Leute irgendwie meinen, daß es doch bestimmt so und so sein müsse kanndochgarnichtandersseinistbestimmtsomußdochsoseinblablabla... :angel:)
 
Hahaha Modelrelease in Asien.
Denn musst Du dann aber in der Landessprache verfassen sonst kann den keiner lesen. Und wenn Du mit sowas kommst, dann laufen Dir alle weg.

Sei nett zu den Menschen, deute an ob Du das Foto machen darfst und dann ist das auch OK. Ich bin seit Jahren in Thailand unterwegs und habe da auch meine Familie. Bisher hat sich noch jeder gefreut wenn ich die Leute fotografiert habe. Egal wo ich war.

Geld würde ich niemals geben, ab und an lass ich Abzüge machen und bringe die den Menschen mit.

Mein Freund fotografiert seit 2 Jahren ein Projekt in den Slums von Bangkok.
Da sieht man Sachen die man niht sehen mag. Glaubst Du der hat einen Vertrag?

Mittlerweile kennen ihn die ganzen Bewohner. Er bringt auch immer wieder Abzüge mit oder mal was zum Essen.

Nimm Dir einfach Zeit und beschäftige Dich mit dem was Du fotografieren möchtest, sei freundlich und mach dass dann in Würde und Respekt.

Viele Grüße aus Bangkok
Thomas

P.S. Wenn es Dir um eine kommerzielle Auswertung geht und ein MR für die Agentur notwendig ist, solltest Du zusätzlich einen Dolmetscher dabei haben, der den Menschen erklärt was Du tust, sonst wird Dir das kaum einer unterschreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hahaha Modelrelease in Asien.
Denn musst Du dann aber in der Landessprache verfassen sonst kann den keiner lesen. Und wenn Du mit sowas kommst, dann laufen Dir alle weg. [...]
Und die malerischsten Fotosubjekte können womöglich weder lesen noch die offizielle Landessprache sprechen... Ich würde mich damit abfinden, dass solche Bilder einfach nicht für die Verwertung über eine Bildagentur geeignet sind. Abgesehen davon, interessieren sich die Kunden von Bildagenturen überhaupt für Streetfotos aus Asien? :confused:
 
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